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18. Eindämmungsverordnung bis 26. November verlängert

Die Regelungen der aktuell geltenden 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und wurden bis zum 26. November verlängert. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen. Eine Maskenpflicht für Innenräume besteht weiterhin nicht. Auf Grundlage der sachsen-anhaltischen Eindämmungsverordnung muss im ÖPNV weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Bisherige Regelungen haben bis 26. November Bestand

Die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleiben für folgende Bereiche bestehen:

  • medizinische und pflegerische Bereiche

  • öffentlicher Personennahverkehr

► In medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt auch die Testpflicht weiterhin bestehen.

Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin zusätzliche Schutzvorkehrungen, wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten, treffen.


26.10.2022