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Keine Genesenennachweise mehr durch Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt Magdeburg stellt seit März 2022 keine Genesenennachweise nach überstandener SARS-CoV-2 Infizierung mehr aus. Nach einer vorausgegangenen rechtlichen Prüfung der Behörde sieht die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Landesverwaltungsamtes einen behördlichen Genesenennachweis nicht mehr vor.

Ergebnis des positiven PCR-Tests ausreichend

Die Verordnung definiert, was ein Genesenennachweis ist und nimmt Bezug auf die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Nach der Verordnung ist das Ergebnis eines positiven PCR-Tests, das einen vollständigen Namen und das Datum der Abnahme der Probe ausweist, ausreichend und erfüllt die genannten Vorgaben der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung unter Verweis auf die Veröffentlichung des RKI.

Eine zusätzliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet.

Alle Personen, denen ein entsprechender Test-Nachweis fehlt, müssen sich an die Stellen wenden, die den Abstrich vorgenommen haben (Klinik, Praxis, Labor oder ähnliches). Diese waren die "Auftraggeber" der Tests, denen auch das Ergebnis vorliegt. Das Gesundheitsamt darf hier, aufgrund der neuen Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, nicht tätig werden.

07.03.2022