Ordnungsamt überprüft Einhaltung der 15. Corona-Landesverordnung
Im Magdeburger Stadtgebiet wurden in der vergangenen Woche insgesamt 275 Mal kontrolliert, ob die 15. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes und die damit verbundenen Hygienekonzepte eingehalten werden. Beamt*innen des Ordnungsamtes kontrollierten zwischen dem 1. und 4. Februar 204 Einrichtungen im Einzelhandel, 27 Gaststätten, 25 Frisör-, Kosmetik- und Nagelstudios sowie jeweils zwei Fitness- und Einkaufcentren.
Insgesamt wurden lediglich drei Mängel in zwei Einrichtungen festgestellt, die nach einer mündlichen Verwarnung umgehend beseitigt wurden. Zu diesen Mängeln zählten fehlende Informationsschilder und fehlende oder leere Handdesinfektionsspender. Es wurden weder Ordnungswidrigkeiten festgestellt noch Verfahren eingeleitet. Das Ordnungsamt zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis seiner Präsenz- und Präventionsarbeit zur Einhaltung der Landesverordnung.