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Jetzt Zuschüsse beantragen: Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Wichtige Information für Unternehmen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben die Richtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" veröffentlicht. Unternehmen können nun Zuschüsse beantragen, wenn sie weiter ausbilden. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Richtlinie verfolgt insbesondere das Ziel, dass kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt werden, die Zahl der Auszubildenden zu erhalten oder auszubauen, auch während der Kurzarbeit Ausbildungsaktivitäten fortzusetzen und Auszubildende aus insolventen Unternehmen zu übernehmen. Hierfür stehen bis zu 410 Mio. Euro zur Verfügung. Die Richtlinie umfasst vier Förderbereiche:

  1. Die Ausbildungsprämie können Unternehmen erhalten, die neue Ausbildungsverträge abschließen und so ihr Ausbildungsniveau der vergangenen Jahre aufrechterhalten. Sie beträgt einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  2. Die Ausbildungsprämie plus unterstützt Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in diesem Jahr sogar ausweiten wollen und mehr Auszubildende suchen. Sie beträgt einmalig 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  3. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung soll Unternehmen helfen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden. Der Zuschuss beträgt 75 % der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden je Monat.
  4.  Die Übernahmeprämie unterstützt Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Unternehmen übernehmen. Die Prämie beläuft sich auf einmalig 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag,

Die Verwaltung des Programms wurde der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Die Antragsunterlagen für die Arbeitgeber*innen sollen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern zur Verfügung gestellt werden.

Anlage:  Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm »Ausbildungsplätze sichern« (PDF-Download)

20.08.2020