Beratungsservice
Allgemein
Der Beratungsservice hält für alle hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg eine qualifizierte sowie umfassende Erstberatung zum bestehenden Leistungsangebot des Sozial- und Wohnungsamtes bereit.
Im Rahmen der Erstberatung werden zunächst ihre Leistungsansprüche geprüft.
Danach erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare mit den dazugehörigen Anlagen und Merkblättern um ihren Anspruch geltend zu machen.
Es erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung sowie Bearbeitung der Antragsunterlagen.
Beratungsleistungen
Leistungsbereich 1
Der Leistungsbereich 1 des Beratungsservice berät Sie zu folgenden Themen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss (WOGG)
- Bundeselterngeld plus
- Wohnberechtigungsschein
- Erstberatung Mietschulden
- Hilfe zur Pflege
- Hauswirtschaftliche Dienste
- Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung und Frühförderung für Kinder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- GEZ-Befreiung (Härtefallprüfung für den Personenkreis nach dem 3. und 4 Kapitel SGB XII)
- Allgemeine soziale Beratung
Leistungsbereich 2
Der Leistungsbereich 2 des Beratungsservice berät Sie zu folgenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT):
- Versorgung Mittagessen
- Schulgeld
- Klassenfahrten / eintägige Ausflüge
- Lernförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderung
Bundeselterngeld
Mit welchem Anliegen sind Sie hier richtig?