Zuwanderung (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verschiedene Auskünfte über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragssteller für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in dem Antragsformular abgefragt, das vollständig ausgefüllt vorgelegt werden soll.
Bei Ihrem ersten Besuch im Sozial- und Wohnungsamt sollten Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen, die über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, wie z.B.:
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Ausweisdokumente (einschließlich Dokumente eines Partners)
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Eheurkunde
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Scheidungsnachweis/Unterhaltsurteil
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falls getrennt lebend, eine Bescheinigung vom Anwalt
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Wohnraumnachweise:
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Mietvertrag / Untermietvertrag
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Grundbuchauszug bei vorhandenem Wohneigentum
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Nachweis über Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizung, Steuern)
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Vermögensnachweise:
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Sparbücher, Aktien, Wertpapiere u.a. Vermögensnachweise
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Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen:
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Arbeitsverträge
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Bescheid der Agentur für Arbeit (ALG I und ALG II)
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Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate
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Krankenversicherungsnachweis
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Gewerbeanmeldung
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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 12 Monate
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Wohngeldbescheid
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BAföG Bescheid
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Rentenbescheid
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Ausbildungsvertrag
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Immatrikulationsbescheinigung
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Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
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Kindergeldnachweise
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Nachweise zum Erziehungsgeld
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Nachweis über Unterhaltsvorschussleistungen
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Versicherungsverträge
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Beratung für ausländische Frauen
Beratung für ausländische Frauen
Die Beratungsstelle bietet:
- Gespräche für betroffene Frauen
- Beratung, Unterstützung und Vermittlung in Krisen- und Notsituationen
- Begleitung bei Behördenwegen, zur Polizei und zum Gericht
- Hilfe bei der Klärung aufenthalts- und sozialrechtlicher Fragestellungen
- feste Beratungszeiten sowie individuelle Terminvereinbarungen (auch vor Ort)
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit relevanten Behörden und Akteuren
- Beratung und Betreuung von ausländischen Frauen mit Gewalterfahrung aufgrund von Flucht und Vertreibung in kommunal angemieteten Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften
Kontaktdaten:
Sozial- und Wohnungsamt
Abteilung Zuwanderung
Georg-Kaiser-Straße 3
39116 Magdeburg
E-Mail: Beratungsstelle.Fluechtlingsfrauen@soz.magdeburg.de
Allgemein
In der Abteilung Zuwanderung im Sozial- und Wohnungsamt werden entsprechend des Aufnahme- und Aufenthaltsgesetzes verschiedene Sozialleistungen gewährt.
Dazu gehören umfassende einzelfallbezogene Leistungen, die der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes und der Unterkunft dienen. Weitere Leistungsangebote der Abteilung Zuwanderung sind die koordinierenden Integrationshilfen, sozialpädagogische Betreuung und Beratung für ausländische Frauen mit Gewalterfahrung aufgrund von Flucht und Vertreibung.
Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten, zur Terminreservierung geht's hier.
Leistungsgewährung
Folgende Hilfen werden für Asylbewerber sowie für abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung angeboten
- Bearbeitung und Bewilligung der Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Krankenhilfe für laufende und einmalige Leistungen gem. des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Bearbeitung von Fahrkosten für aufgegriffene Ausländer
- Bearbeitung und Beratung zu Rückkehrhilfen
- Bearbeitung von Bestattungen für Asylbewerber
- Beratung von Migrantinnen mit Gewalterfahrungen
- Bearbeitung für Umverteilungsanträge innerhalb der Stadt und für Zuzüge
- Zuschüsse zur Bestattung für Verfolgte des Naziregimes (VdN)
Informationsblatt zur Leistungserbringung nach der DSGVO
Unterkunftsverwaltung
Folgende Angebote gelten ausschließlich für ausländische Personen in Gemeinschaftsunterkünften:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern
- Bearbeitung der Spätaussiedler-Altfälle gem. Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Bearbeitung für Umverteilungsveträge von Gemeinschaftsunterkunft in private Wohnungen
- Beratung und Betreuung der Migranten innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in allgemeinen sozialen Belangen (z.B. Möglichkeiten der Wohnungsversorgung, KITA-Besuch, Beschulung, medizinische Versorgung u.a.)
- Interkulturelle Beratung und Koordinierung für Integrationshilfen
- Kooperationen mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Soziale Betreuung
Folgende Angebote gelten ausschließlich für ausländische Personen in
kommunal angemieteten Wohnungen:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern (Kontingentflüchtlingen) und Spätaussiedlern
- Allgemeine Beratung und Betreuung zu Fragen des täglichen Lebens im Zusammenhang mit Personen eines anderern Kulturkreises
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in allgemeinen sozialen Belangen (z.B. Möglichkeit der Wohnungsversorgung, KITA-Besuch, Beschulung, medizinischer Versorgung u.a.)
- Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
- Interkulturelle Beratung und Koordination zur Förderung der Integration
- Mitarbeit im Magdeburger Netzwerk für Integrations und Ausländerarbeit
- Kooperation mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Auftragsgrundlagen und Formulare finden Sie hier.
Belegungsmanagement
Mit welchem Anliegen sind Sie hier richtig?
- Koordinierung der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern (Kontingentflüchtlingen) uns Spätaussiedlern in Gemeinschaftsunterkünften und kommunal angemieteten Wohnungen
- Vertragsgestaltung mit freien Trägern, Prüfung der Verwendungsnachweise, Mittelzuteilung und haushaltstechnische Abwicklung
- Kooperation mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe
- Bearbeitung der Spätaussiedler-Altfälle gem. Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Bearbeitung von Umverteilungsanträgen in andere Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen
- Ausgabe von Einweisungsverfügungen und Nutzungsverträgen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis