Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Allgemeine Informationen
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Rechtsgrundlage
- § 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Schulwegweiser - Informationen über Schulen in Magdeburg
Schulen in Magdeburg
Im Schuljahr 2023/24 widmen sich insgesamt 78 Schulen der Ausbildung und Förderung von über 24.400 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen sowie über 7.400 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen. Besondere Begabungen und Interessen werden unter anderem in sport-, naturwissenschaftlich oder sprachorientierten Schulen weiterentwickelt.
In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen, davon fünf in freier Trägerschaft. Drei Sekundarschulen, davon zwei in freier Trägerschaft, zehn Gemeinschaftsschulen, darunter ein freier Träger, neun Gymnasien, davon wiederum drei freie Träger, zwei Gesamtschulen, zehn Förderschulen, eine Waldorfschule (freier Träger) sowie vier Berufsbildende Schulen gewähren ein Angebotsnetz in breiter inhaltlicher Vielfalt und flächendeckender räumlicher Verteilung. Verschiedene Schulen haben ein spezifisches Profil.
Schulen in Magdeburg
Schulbezirke
Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für kommunale Grundschulen Schulbezirke festgelegt (= zuständige Grundschule).
Für andere allgemein bildende Schulen der Stadt (Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.
Hier finden Sie die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen:
Schulbezirk/Schuleinzugsbereich
Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.
Schulbezirke für das Einschuljahr 2025/26 sind noch nicht beschlossen. Diese werden voraussichtlich im 1. Quartal 2024 veröffentlicht.
Wie weiter nach der Grundschule?
Der Schulwegweiser beschreibt das Verfahren der Aufnahme in eine weiterführende Schule, also den Wechsel von der Grundschule in Klassenstufe 5.
Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Aufnahmeverfahren
Die Schullaufbahnerklärung für den Wechsel auf eine weiterführende Schule erhalten die Personensorgeberechtigten mit dem Zeugnis zum 1. Schulhalbjahr in Klassenstufe 4.
Auf Grund der abgegebenen Erstwünsche wurde die Aufnahmekapazität an 5 Schulen überschritten, sodass entsprechend der Aufnahmesatzung (Lesefassung) ein Losverfahren durchgeführt wurde. Das Nachrückverfahren endet mit Ablauf des laufenden Schuljahres.
An allen nicht genannten kommunalen Schulen (außer der inhaltlichen Schwerpunktschulen) konnten die Erstwünsche erfüllt werden. Die Aufnahmebescheide dazu wurden in KW 11 versendet.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie den Wartelistenplatz nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich gern an uns wenden. Bitte nutzen Sie hierzu die E-Mail-Adresse: schulzuweisung@sva.magdeburg.de.
Nachrückverfahren - Warteliste
An den folgend benannten Schulen wurden jeweils, in Form einer Rangfolge, Warteplätze (WP) im Rahmen des Losverfahrens am 12.03.2024 verlost:
1. Albert-Einstein-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 58 - nachgerückt WP 1 - 42
2. Geschwister-Scholl-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 39 - nachgerückt WP 1- 39
3. Hegel-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 98 - nachgerückt WP 1 - 66
4. IGS "W. Brandt": Anzahl der Warteplätze insgesamt: 110 - nachgerückt WP 1 - 23
5. GMS "Thomas Mann": Anzahl der Warteplätze insgesamt: 13 - nachgerückt WP 1 - 4
Veränderungen der Warteliste, die sich aus Nachrückverfahren ergeben, werden auf dieser Seite in der Regel einmal wöchentlich veröffentlicht.
(Stand: 28.05.2024)
Sportschule/Sportgymnasium/Sportsekundarschule
Der Spezialschulkomplex für sportliche Talente in Magdeburg besteht aus einer Sportsekundarschule, einem Sportgymnasium und einem Internat. Sie ermöglichen sowohl Schülern mit einer leistungssportlichen Laufbahn als auch sportlich talentierten Kindern, Schule und Training miteinander zu vereinbaren.
Die Sportschulen gehören zu den Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt. Die Aufnahme erfolgt über einen speziellen Aufnahmetest. Weitere Informationen erhalten Sie direkt in den Schulen.