Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen
Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen
Um Tierbestände vor Tierseuchen zu schützen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern, nimmt das Sachgebiet Veterinärwesen folgende Aufgaben wahr:
- Amtliche Kontrollen der Tierbestände, Anordnung tierseuchenrechtlich vorgeschriebener Untersuchungsmaßnahmen, Überwachung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschließlich Reiseverkehr, Attestierung, Erlaubniserteilung
- Einleitung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bei amtlicher Feststellung von Tierseuchen, z.B. die Ausweisung von Sperrgebieten
- Betriebskontrollen zur Bestandsdokumentation (Bestandsregister für Rinder, Schweine, Schafe, Hühner) und Tierkennzeichnung (Ohrmarken für Rinder, Schweine,Schafe, Ziegen)
- Überwachung von Tierausstellungen
- Überwachung von Betrieben, bei denen tierische Nebenprodukte (vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind) entstehen, die tierische Nebenprodukte transportieren, lagern, verarbeiten und/oder verwenden
- Amtliche Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz
Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Gesundheits- und Veterinäramt mitzuteilen.