Zweck der Zuwendung
Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung bzw. deren Bestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat. Die Fachförderrichtlinie Kultur ist mit ihrer Beschlussfassung durch den Stadtrat am 15.04.2021 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten trat die alte Fassung der Fachförderrichtlinie in der Fassung vom 30.06.2009 außer Kraft.
Fachförderrichtlinie Kultur - Merkblatt für Antragsteller*innen
Zum Begriff der Zuwendung
Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Form der Zuwendung
Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
Arten der Zuwendung
- Projektförderung
- Institutionelle Förderung
Gegenstand der Zuwendung
- Förderbereiche:
- Bildende und Angewandte Kunst
- Darstellende Kunst / Theater
- Heimatpflege
- Kinder- und Jugendkultur
- Musik
- Literatur
- Soziokultur / Stadtteilkulturzentren
- spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte
Schwerpunkt der Förderung
Öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.
Zuwendungsempfänger*innen
Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Formular des Kulturbüros zu verwenden.
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen im geschlossenen Umschlag im Kulturbüro abzugeben oder per Post einzusenden.
Rechtsgrundlagen und Formulare
Anlage 1 Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung
Anlage 2 Allgemeine Nebenbestimmungen Institutionelle Förderung
Anlage 3 Zuwendungsrechtsergänzungserlass
Anlage 4 Datenschutzerklärung
Anlage 5 Formular Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 6 Formular Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Anlage 7 Formular Anerkennung Zuwendungsbescheid
Anlage 8 Formular Geldbedarfsanforderung
Anlage 9 Formular Verwendungsnachweis
Erklärung Eigenarbeitsleistungen
Anerkennung Änderungsbescheid
Umwidmungsantrag
Antragsfrist
30.09. des Vorjahres
Antragsberatung
Das Kulturbüro bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragsteller*innen Beratung bei der Antragstellung und im Zuwendungsverfahren an.
Ansprechpartner*innen
Anschrift:
Kulturbüro der Landeshauptstadt Magdeburg
Julius-Bremer-Str. 10
39104 Magdeburg
Sekretariat des Kulturbüros:
Tel.: 0391 / 540-2134
Fax.: 0391 / 540-2136.
Stand vom 18.04.2023