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Verkehrsentwicklungsplan 2030plus der Landeshauptstadt Magdeburg

Um die Vielzahl der vorhandenen Verkehrskonzeptionen inhaltlich in einem übergeordneten Planwerk zu bündeln und potentielle Synergieeffekte einer gesamtstädtischen Verkehrsplanung besser nutzen zu können, ist die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes für die Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt worden.

Verkehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22 am 24.03.2022 den Verkehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus der Landeshauptstadt Magdeburg als weitere Handlungsgrundlage beschlossen.
  • Verkehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus

    Verkehrsentwicklungsplanes(VEP)2030plus (SR-Beschluss 1399-046(VII)22)

Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes

Nach mehrjähriger Bearbeitung wurde der Verkehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus im März 2022 vom Stadtrat (SR-Beschluss 1399-046(VII)22) beschlossen. In seine Erarbeitung war von Anfang an an ein Runder Tisch eingebunden, zeitweise auch die Öffentlichkeit. Mitwirkende am Runden Tisch waren Vertreter aller Stadtratsfraktionen sowie die Dezernate und Fachämter der Stadtverwaltung. Beteiligt waren ferner Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer. Eine wichtige Rolle übernahmen die Verkehrsunternehmen - Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG (MVB), Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH), 

Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego) und Deutsche Bahn AG. Ständige Mitwirkende waren überdies Vertreter des Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC), Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V (ADFC) sowie weiterer gesellschaftlicher Gruppierungen.
Mit dem Stadtratsbeschluss sind die politischen Vorausetzungen zur Umsetzung der künftigen Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung in der Landeshauptstadt Magdeburg geschaffen.
Sie beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Erhalt und Stärkung der Wirtschaft
  • Verkehrssicherheit für alle
  • Klimaschutz im Verkehr
  • Finanzierbarkeit des Verkehrssystems
  • Verbesserung der Stadtqualität
  • Stadt-regionale Zusammenarbeit

Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes

Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes

Die Ziele des VEP2030plus sind die vom Stadtrat beschlossene verbindlichen Leitlinie für alle künftigen verkehrspolitischen Entscheidungen in der Landeshauptstadt Magdeburg. Die 7 Ober- und 47 Unterziele umfassen ein breites Spektrum.

Im Einzelnen lauten die Ziele des entsprechend Stadtratsbeschluss SR 1399-046(VII)22 zum VEP 2030plus:

Oberziel 1 - Verkehrsentwicklung durch chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zur Mobilität in Magdeburg für alle Menschen

Insgesamt 7 Unterziele betreffen unter anderem: Den ungehinderten Zugang zu allen Verkehrsmitteln. Das gilt besonders für den ÖPNV, ungeachtet individueller Einschränkungen. Gewährleistet sein soll die eigenständige und sichere Mobilität für Jung und Alt. Das betrifft vor allem die barrierefreie Gestaltung aller Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen und Kinder. Besonderes Augenmerk gilt der Gewährleistung einer attarktiven Tür-zu-Tür Reisezeit und der Angebotsverbesserung im ÖPNV vor allem im zentrumsfernen Bereichen.

Unterziele

  • 1.1 Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln ungeachtet individueller Mobilitätseinschränkungen.
  • 1.2 Förderung eigenständiger und sicherer Mobilität von Kindern, Jugendlichen, Senioren und mobilitätseingeschränkten Menschen.
  • 1.3 Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr mit Blick auf die Schaffung barrierefreier Wegeketten.
  • 1.4 Barrierefreier Ausbau der Schnittstellen zwischen ÖPNV und Individualverkehr (Rad- / Fußverkehr) unter Berücksichtigung der Belange von Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen.
  • 1.5 Gewährleistung einer attraktiven Tür-zu-Tür Reisezeit unter Beachtung der umwelt-politischen Ziele.
  • 1.6 Angebotsverbesserung beim ÖPNV vor allem in zentrumsfernen Bereichen sowie in vereinzelten Fällen bei der Feinerschließung.
  • 1.7 Gleichberechtigte Beachtung der Belange aller Verkehrsarten bei der Planung und Schaltung von Lichtsignalanlagen und situationsbezogene Gewichtung einzelner Belange.

Oberziel 2 - Verkehrsentwicklung durch Gewährleistung und Sicherung der dauerhaften Finanzierbarkeit des Verkehrssystems

Bei den 3 Unterzielen liegt der Fokus auf Dimensionierung von Verkehrsanlagen nach strengen Wirtschaftslichkeits- und Nutzerkriterien. Wichtige Stichworte sind hier bei der Vorrang von Bestandsentwicklung und Qualifizierung vorhandener Straßen und Verkehrsbauten gegenüber dem Neubau sowie Produktivitätssteigerung und Wirtschaftlichkeit als Basis für Angebotsverbesserungen im ÖPNV.

Unterziele

  • 2.1 Dimensionierung von Verkehrsanlagen nach strengen Wirtschaftlichkeits- und Nutzenkriterien.
  • 2.2 Präferenz von Bestandsentwicklung und Qualifizierung bestehender Verkehrsinfrastruktur gegenüber Neubau.
  • 2.3 Angebotsverbesserung im ÖPNV bei Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit.

Oberziel 3 - Verkehrsentwicklung mit einem Maximum an Mobilität und einem Minimum an umweltschädlichem Verkehr - »Stadt der kurzen Wege«

Die 15 Unterziele umfassen eine breites Themensprektrum. An erster Stelle steh die bessere Ereichbarkeit des Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Schienenfernverkehr sowie Ihre Einbindung in das Fernbus-Netz einschließlich des Bündelung des Fernbus-Verkehrs auf bestimmten Verkehrsachsen mit zentralen Haltepunkten. Gleiches gilt für die langfristig verbesserte Erreichbarkeit von Magdeburg aus dem Umland mit dem ÖPNV.

Priorität gilt der Verkehrsvermeidung und gringstmöglichen Gesundheitsbeeinträchtigung der Bewohnerschaft bei der Erschließung von Wohnquartieren mit dem privaten Pkw. Mit Blick auf deren gute Erreichbarkeit in Tagesrand- und Nachtzeiten durch den ÖPNV sind verbesserte Angebote auch unterschiedlicher Verkehrsträger erforderlich. Wichtige Themen sind die Weiterentwicklung des Tarifsystems, der Abbau von Nutzungsbarrieren zwischen verschiedenen - auch privaten - Mobilitätsunternehmen, verbesserte, mit benachbarten Kommunen und Landkreisen abgestimmte Informations- und Wegleitsysteme für ÖPNV , Rad- und Fußverkehr sowie Bike+Ride und Park+Ride Angebote. Weitere Unterziele gelten der Ertüchtigung der Fahrrad-Infrastruktur - innerstädtisches und innenstadtnahes Radverkehrsnetz sowie Radschnellverbindungen ins Umland-, ausreichenden und sicheren Radabstellanlagen an ÖPNV-Schnittstellen und öffentlichen Einrichtungen von Gewerbe und Industriestandorten mit ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie der bearfsgerechten Steuerung des Parkverkehrs.

Unterziele

  • 3.1 Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Magdeburg im schienengebundenen Fernverkehr.
  • 3.2 Sichere Einbindung der Landeshauptstadt Magdeburg in das Fernbus-Netz sowie Kanalisierung des Fernbus-Verkehrs auf ausgewählte Verkehrsachsen und zentrale Haltepunkte
  • 3.3 Langfristige Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit der Landeshaupt-stadt Magdeburg im ÖPNV
  • 3.4 Sicherung der Erschließung von Wohnquartieren mittels motorisiertem Individual-verkehr (MIV) entsprechend den Prinzipien der Verkehrsvermeidung und der Mini-mierung von Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Bewohner.
  • 3.5 Weiterentwicklung des Tarifsystems im ÖPNV, zwecks multi- und intermodaler Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger sowie Reduzierung der Nutzungs-hemmnisse.
  • 3.6 Abstimmung bestehender SPNV-Angebote mit dem ÖSPV auch in den Tagesrand- und Nachtzeiten im Interesse eines durchgängig hohen Mobilitätsstandards.
  • 3.7 Bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Bike & Ride- und Park & Ride-Angeboten in Kooperation mit dem Umland.
  • 3.8 Verbesserung der Informations- und Wegeleitsysteme für den Umweltverbund und Tourismus in Kooperation mit dem Umland.
  • 3.9 Sicherung von Trassenkorridoren und Flächen für alle Verkehrsarten.
  • 3.10 Weiterentwicklung, Erhalt und Ertüchtigung des innerstädtischen und innenstadt-nahen Radverkehrsnetzes.
  • 3.11 Einrichtung diebstahlsicherer und witterungs- geschützter Radabstellanlagen an ÖPNV-Schnittstellen und an öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Einrichtungen.
  • 3.12 Sicherstellung einer verlässlichen ÖPNV-Anbindung der Wirtschaftsstandorte.
  • 3.13 Sicherstellung der Erreichbarkeit der Wirtschaftsstandorte auch mittels Fuß- und Radverkehr.
  • 3.14 Stadtverträgliche und bedarfsgerechte Steuerung des ruhenden Verkehrs
  • 3.15 Stärkung der Nahmobilität.

Oberziel 4 - Verkehrsentwicklung durch Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie alle Verkehrsarten


Hauptthema der 8 Unterziele ist die Senkung der Unfallzahlen mit getöteten und verletzten Personen um 50 Prozent, bezogen auf 2011 unter anderem durch die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen und die Stärkung der Verkehrsunfallkommission. Einer verbesserten Verkehrskultur und Öffentlichkeitsarbeit zusammen mit der Erhöhung sowohl der objektiven als auch der subjektiven Sicherheit für alle am Verkehrteilnehmenden Personen gilt besonderes Augenmerk.

Unterziele

  • 4.1 Senkung der Verkehrsunfälle mit getöteten und verletzten Personen um 50 Prozent (Basisjahr 2011) / Vision Zero (Keine getöteten und schwerverletzten Personen).
  • 4.2 Beseitigung von Unfallhäufungsstellen.
  • 4.3 Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
  • 4.4 Verbesserung der Verkehrskultur und der Öffentlichkeitsarbeit.
  • 4.5 Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten.
  • 4.6 Sichere, gut beleuchtete und städtebaulich integrierte Wege, insbesondere Schul- und Spielwege.
  • 4.7 Sichere Gestaltung der Zuwege und Aufenthaltszonen des ÖPNV.
  • 4.8 Stärkung der Verkehrsunfallkommission.

Oberziel 5 - Verkehrsentwicklung durch Städtebauliche Integration des Verkehrs

5 Unterziele widmen sich unter anderem der städtebaulichen Weiterentwicklung entlang vorhandenen und künftigen schienengebundenen ÖPNV-Achsen. Themen sind ferner die Entastung der Innenstadt und der Wohnquartiere vom motorisierten Durchgangsverkehr sowie deren gute Erreichbarkeit zu Fuß ider per Rad und mit dem ÖPNV. Weitere Teilziele sind die Aufwertung des Wohnumfeldes sowie der Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raumes und der Verknüfpung klimaneutraler Moblitätsformen.

Unterziele

  • 5.1 Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Gestaltung von Straßen und Plätzen; Aufwertung des Wohnumfeldes mit Blick auf dessen bessere Nutzbarkeit.
  • 5.2 Präferenz von Innen- und Quartiersentwicklung.
  • 5.3 Neue bauliche Entwicklungen vorrangig entlang vorhandener und künftiger Achsen des schienengebundenen ÖPNV.
  • 5.4 Entlastung der Innenstadt und der Wohnquartiere vom motorisierten Durchgangsverkehr sowie deren gute Erreichbarkeit durch die Verkehrsarten des Umwelt-verbunds.
  • 5.5 Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raumes unter Einbeziehung einer intelligenten Verknüpfung umweltgerechter neuer Mobilitätsformen.

Oberziel 6 - Verkehrsentwicklung bei Minderung von Umweltbelastungen und Verbesserung des Stadtklimas

Das stadtentwicklungspolitisch wichtige Ziel ist in sechs Unterziele gegliedert: Themen sind: Die enge Verzahnung von nachhaltiger Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung unter Beachtung lokaler Klimaziele - unter anderem durch Schutz vorhandener Grünzüge und stadtklimatisch relevanter Flächen von verkehrsbedingten Beeinträchtigungen und Eingriffen. Ferner Senkung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen und Luftschadstoffbelastungen entsprechend den Grundsatzbeschlüssen zum Energie- und Klimaschutzprogramm. Weitere Themen sind die Förderung alternativer Antriebsarten, die Minderung verkehrsbedingter Lärmbelastungen entsprechend dem Lärmaktionsplan insbesondere in Hauptverkehrsstraßen mit hohem Anwohneranteil.

Unterziele

  • 6.1 Enge Verzahnung von nachhaltiger Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung lokaler Klimaziele.
  • 6.2 Senkung verkehrsbedingter Klimagasemissionen (CO2) entsprechend Grundsatz-beschluss Neues Energie- und Klimaschutzprogramm (Beschluss-Nr. 1737-62(V)13).
  • 6.3 Senkung verkehrsbedingter Luftschadstoffbelastungen entsprechend Grundsatzbe-schluss Neues Energie- und Klimaschutzprogramm (Beschluss-Nr. 1737-62(V)13).
  • 6.4 Minderung der verkehrsbedingten Lärmbelastung insbesondere in den Hauptver-kehrsstraßen mit hohem Anwohneranteil entsprechend dem Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Magdeburg.
  • 6.5 Förderung alternativer Antriebsarten.
  • 6.6 Schutz vorhandener Grünzüge und stadtklimatisch relevanter Flächen vor verkehrs-bedingten Beeinträchtigungen und Eingriffen sofern kein Ausgleich stattfindet.

Oberziel 7 - Verkehrsentwicklung zur Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit von Wirtschafts- und Güterverkehr

Insgesamt 3 Unterziele betreffen die Bündelung des Straßengüterfernverkehrs auf geeigneten Verkehrsachsen unter Nutzung der Potentiale des Verkehrsmanagements. Themen sind ferner: Erhalt und bedarfsgerechte Anpassung des Vorrangnetzes für den Schwer- und Schwerlastverkehr, die Entwicklung durchgängiger Gütertransportketten, die Intensivierung der Kooperation von Verkehrsträgern im Wirschaftsverkehr sowie eine optimierte Abwicklung des kleinteiligen Lieferverkehrs besonders im innerstädtischen Quarieren.

Unterziele

  • 7.1 Bündelung des Straßen-Güterfernverkehrs auf geeigneten Verkehrsachsen und Nutzung der Potenziale des Verkehrsmanagements.
  • 7.2 Entwicklung durchgängiger Gütertransportketten und Intensivierung der Kooperation von Verkehrsträgern im Bereich des Wirtschaftsverkehrs sowie Optimierung der Abwicklung des kleinteiligen Wirtschaftsverkehrs insbesondere in den zentralen Versorgungsbereichen.
  • 7.3 Erhalt und bedarfsgerechte Anpassung des Vorrangnetzes für den Schwer- und den Schwerlastverkehr.

Maßnahmefelder des Verkehrsentwicklungsplanes

Verbindlichen Grundlagen für die Maßnahmen des VEP2030plus sind die vom Stadtrat beschlossen Ziele sowie das Vorzugsszenario 1 "Stärkung des Umweltverbundes" einschließlich des daraus abgeleiteten Szenarios 2 "Verhaltenswandel". Maßgebend für die Zurordnung der Maßnahmen nach Dringlichkeit, Umsetzungs- und Kostenstufen sind die Strategien.

Maßnahmen - Fußvekehr

Querschnittsthema: Fußverkehr, Barrierefreiheit, Verkehrssteuerung, Netzerweiterung

8 Maßnahmen

  • Optimierung eines (Blinden) Leitsystems für die Landeshauptstadt Magdeburg (30).
  • Vermeidung langer Wartezeiten an Fußgänger-LSA (Ziel 60 s bzw. max. 90 s (34).
  • Querungsmöglichkeiten an großen Straßen in der Gesamtstadt (z.B. Mittelinseln, Gehwegvor-streckungen in Kreuzungsübergangsbereichen) (37).
  • Fußgänger-LSA Walter-Rathenau-Straße zwischen Universitätsplatz u. Kaiser-Otto-Ring (44).
  • Barrierefreier öffentlicher Raum inklusive Bordabsenkungen an Querungsstellen (55).
  • LSA / Querungshilfen / Geschwindigkeitsreduzierung vor Schulen (58).
  • Bedarfsgerechte Sanierung von Fußwegen (81).
  • Fußverkehrskonzept für den Universitätsplatz im Zusammenhang mit der geplanten Bebau-ung im Osten (107).

Maßnahmen - Fußverkehr / Radverkehr

Querschnittsthema: Fussverkehr, Radverkehr, Netzerweiterung, Verbesserung Lebensqualität

11 Maßnahmen

  • Ausbau Straßenzug Schönebecker Straße mit Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr (9).
  • Fuß- und Radweg südlich Barleber See II (15).
  • Gesamtkonzept Große Diesdorfer Straße (insbesondere zwischen Anna- und Schenkendorf-straße) mit Vorrang für breitere Gehwege und separate Radverkehrsanlagen (31).
  • Schulwegsicherung (33).
  • Aufwertung und Verbreiterung Elbuferpromenade zwischen Domfelsen und Strombrücke (64).
  • Neubau kombinierte Fuß- und Radverkehrsanlage im der Zuge Friedrich-List-Straße ein-schließlich Trennung und bessere Beleuchtung von Fuß- und Radweg im Bereich der Bahn-unterführung (83).
  • Fuß- und Radverkehrsanlage im Zuge der Ottersleber Chaussee (Bahnübergang bis Faul-mannstraße) (94).
  • Ausbau Wegeverbindung zwischen Rote Mühle und Blumenberger Straße (100).
  • Ausbau Wegeverbindung zwischen Ostrowskistraße und Albert-Vater-Straße in Höhe Total-Tankstelle (101).
  • Rad- und Fußwegverbindung zwischen Salbker und Freie Straße (75).
  • Fuß- und Radbrücke über Elbe und Alte Elbe zwischen Wissenschaftshafen und Herrenkrug-straße mit Anbindung des Werders (115).

Maßnahmen - Radverkehr

Querschnittsthema: Radverkehr, Abstellanlagen (Rad), Verkehrssteuerung, Netzerweiterung

51 Maßnahmen

  • Radwegenetz Lückenschluss: Brenneckestraße (10).
  • Radverbindung entlang Wiesengraben zwischen Salbker und Osterweddinger Chaussee (11).
  • Komplettierung der Radverkehrsanlage Biederitz im Biederitzer Busch (12).
  • Radverkehrsanlage Lemsdorfer Weg / Fermersleber Weg bis Salzmannstraße (13).
  • Ausbau Alter Postweg zwischen Gierfähre und Elberadweg (14).
  • Fahrradstation mit Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof (35).
  • Bereitstellung von Radabstellmöglichkeiten | Fahrradbügeln insbesondere an Schnittstellen, ÖPNV-Haltestellen und öffentlichen Gebäuden (38).
  • Verbreiterte Radaufstellstreifen und Einrichtung von 'Fahrradschleusen' vor LSA (39).
  • Verlängerung des Radwegs auf der Theodor-Kozlowski-Straße bis Rothensee (42).
  • Umbau der Pettenkofer Brücke als Gesamtmaßnahme (einschließlich der Befahrbarkeit für den Radverkehr in beide Richtungen) (45).
  • Aufwertung geeigneter Straßen für den Radverkehr (Ausweisung als Fahrradstraßen) (49).
  • Konzept für eine Radwegeverbindung unter Nutzung der Revisionswege und Baustraßen der Nord-Süd-Verbindung insbesondere zwischen Damaschkeplatz und Kannenstieg (50).
  • Trennung von Rad- und Fußverkehr in der Jakobstraße durch eine geeignete Führung (52).
  • Freigabe von Einbahnstraßen für den Zweirichtungs-Radverkehr dort, wo die Möglichkeit be-steht (z.B. Matthisonstraße, Friesenstraße) (54).
  • Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im Bereich Alt Prester / Pechauer Straße / Pfeifferstraße / Genthiner / Cracauer Straße durch Neuordnung der Verkehrsräume nach Fertigstellung von Maßnahme Nr. 26 (59).
  • Neubau bahnparallele Fahrrad-Verbindung zwischen Oebisfelder Straße und Windmühlen-straße (61).
  • Ausbau Ottersleber Weg nach Niederndodeleben für den Radverkehr (62).
  • Ausbau des Radweges Klusdamm von Pechau in Richtung Wahlitz (63).
  • Lückenschluss: Schrote-Radweg nördlich Rothensee (65).
  • Durchgängige und radverkehrsgemäße Führung des Klinke-Radweges (66).
  • Ergänzung der Radverkehrsanlagen Osterweddinger Chaussee (Halberstädter Chaussee bis Stadtgrenze) | Radweg Ottersleben – Osterweddingen) (67).
  • Beidseitige Ergänzung Radverkehrsanlagen Schanzenweg (Salbker/Schönebecker Straße) (68).
  • Ergänzung Radverkehrsanlagen Salbker Chaussee (Schäferbreite - Magdeburger Ring) (69).
  • Verbesserung der Radverkehrsverbindung zwischen Olvenstedter Chaussee und Olven-stedter Platz (70).
  • Neubau Neustädter Radweg zwischen Nachtweide und Schrote-Radweg und weiter als Wegeverbindung bis zur Ohrestraße (71).
  • Anlage von Radverkehrsanlagen Wasserkunststraße / Mittagstraße (72).
  • Neubau straßenbegleitende Radverkehrsanlage entlang L 50 nach Wanzleben (73).
  • Neubau Elberadweg – Alternativ im Zuge des Neubaus Strombrückenzug östlich der Alten Elbe (74).
  • Lückenschluss Elberadweg – Alternativ im Bereich Fahlberg-List (76).
  • Radverkehrsanlage Leipziger Straße von Wiener bis Halberstädter Straße (77).
  • Neubau straßenbegleitender Radverkehrsanlagen Wanzleber Chaussee zwischen König-straße und Halberstädter Chaussee (78).
  • Anlage Radverkehrsanlagen Ernst-Lehmann-Straße (79).
  • Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich Hasselbachplatz sowie sämtlicher Zufahrten (82).
  • Umsetzung ortsteilverbindender Radschnellverbindungen in Kombination mit durchgängig befahrbaren und sicheren innerstädtischen Radverkehrsanlagen (86).
  • Verlängerung der Radverkehrsanlage vom Biederitzer Radweg über Stadtpark bis Schleinufer (87).
  • Bauliche Fortsetzung des Biederitzer Radwegs zwischen Berliner Chaussee und Biederitz – bei Abriss der Bahnbrücke Neubau einer kurzen Fuß- und Radbrücke nur über die Ehle im Umflutgraben (88).
  • Neubau Schrote-Radweg zwischen Burgenser Weg und Verlängerung Brassenweg, zwischen Burger Straße (Kreisverkehr) und Oebisfelder Brücke sowie zwischen Wasserkunststraße und Freiligrathstraße (91).
  • Bau einer durchgehenden Radverkehrsanlage entlang dem Magdeburger Ring ausgehend von der Walther-Rathenau-Straße in Richtung Münchenhofstraße (93).
  • Qualifizierung der Radwegführung im Zuge Scharnhorstring (Führung auf d. Fahrbahn) (95).
  • Beidseitige Radverkehrsanlage Sudenburger Wuhne (zwischen Fichte- und Halberstädter Straße) (96).
  • Radverkehrsanlage im Bereich zwischen Ottersleber Chaussee / Friedrich-List-Straße / Schanzenweg / Kirschweg (97).
  • Radverkehrsanlage Rogätzer Straße bzw. deren ganzheitliche Umgestaltung (98).
  • Neubau straßenbegleitender Radverkehrsanlagen Bierer Weg (99).
  • Wegeverbindung entlang der Geländekante zwischen Am Kuhanger/Elberadweg – Alternativ in Höhe Sülzebrücke (102).
  • Ausbau Stadtweg zwischen Wohngebiet und Umflut für den Radverkehr (103).
  • Ergänzung Radverkehrsanlage (Nordseite) Ottersleber Chaussee (Gustav-Ricker Straße / Bahnübergang) (104).
  • Neubau straßenbegleitender Radverkehrsanlagen Gardeleger Straße (106).
  • Markierung Radverkehrsanlage Prester / Cracau (über Alt Prester / Genthiner- / Cracauer Straße) (109).
  • Neubau Elberadweg – Alternativ zwischen Herrenkrugsteg und Glindenberger Straße (116).
  • Durchgehender Radweg von / nach Beyendorf-Sohlen (westlich Bahntrasse / Gustav-Ricker- / Erich-Weinert-Straße) (117).
  • Neubau Elberadweg im Zuge Deichsanierung zwischen Überfahrt Franzosengraben und Überfahrt Randau (118).

Maßnahmen - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Querschnittsthema: Öffentlicher Personennahverkehr, Barrierefreiheit, Radverkehr, Netzerweiterung

23 Maßnahmen

  • Zweite Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn (Bauabschnitte 5 – 8) (2).
  • Barrierefreier Ausbau von Haltestellen (Magdeburger Standard) (4).
  • Streckenverlängerung Straßenbahn Halberstädter Straße bis Ottersleben (7).
  • Streckenverlängerung Straßenbahn Leipziger Chaussee – Flugplatz bis Lüttgen Salbke (16).
  • Optimierung von Lichtsignalanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV (Bus/Straßenbahn) (17).
  • Verlängerung einer ÖPNV-Anbindung über Ottersleben hinaus bis zum Eulenberg (18).
  • Einrichtung bedarfsgerechter P+R-Plätze im Stadtgebiet und im Umland auf Basis entsprechender Potentialanalysen (19).
  • Beibehaltung Busverbindung von Neustädter Feld über Mittagstraße bis Alte Neustadt (20).
  • ÖPNV-Erschließung Pfahlberg (23).
  • Haltestelle Friedensplatz / Breiter Weg, da Abstand Hasselbachplatz / Domplatz zu lang (24).
  • Straßenbahnstrecke durch die Jakobstraße (25).
  • ÖPNV-Anbindung Florapark (26).
  • Streckenverlängerung Neuer Renneweg, Haltestelle Drosselsteig, Wendeanlage Neuer Renneweg südwestlich Kümmelsberg (27).
  • Verbesserung der Umsteigemöglichkeit zwischen Straßenbahn und Bus in Sudenburg (End-stelle Halberstädter Straße / Braunlager Straße) (40).
  • Einrichtung einer Straßenbahnhaltestelle „Goldschmiedebrücke“ in Richtung Süden (43).
  • Haltestelle im Schwarzkopfweg (Bereich Puppendorf) (48).
  • Ausbau der Schnittstellen des ÖPNV als CarSharing- bzw. Bike+Ride-Standorte (60).
  • Verknüpfung von ÖPNV-Dienstleistungen mit E-Mobility sowie CarSharing-Angeboten (80).
  • Verbesserung des Verkehrsflusses Kreuzung Am Fuchsberg / Leipziger Straße für den Umweltverbund (85).
  • Ausführung neuer Straßenbahnstrecken für Nutzung breiterer Wagenkästen (>2,30 m) (110).
  • Verbesserung des Nahverkehrsangebotes für Beyendorf-Sohlen (111).
  • Verlängerung der Buslinie von Neue Neustadt über Olvenstedt (Weizengrund) nach Diesdorf – über Kümmelsberg (114).
  • ÖPNV-Erschließung Schiffshebewerk bzw. Ausbau der Endstation Barleber See: Verknüp-fung Straßenbahn / Bus (119).

Maßnahmen - Öffentlicher Personennahverkehr / Motorisierter Individualverkehr

Querschnittsthema: Öffentlicher Personennahverkehr, Motorisierten Individualverkehr, Barrierefreiheit, Netzerweiterung

Maßnahmen - Motorisierter Individualverkehr (MIV) / Straße

Querschnittsthema: Motorisierten Individualverkehr, Verbesserung Lebensqualität, Verkehrssteuerung, Netzerweiterung 

14 Maßnahmen

  • Bahnparallele Erschließungsstraße zwischen Schanzenweg und Friedrich-List-Straße (2. Bau-abschnitt) / Schanzenweg zwischen Sandbreite und Schönebecker Straße / Friedrich-List-Straße (6).
  • Neutrassierung Leipziger Chaussee (L 50) in Höhe des Flugplatzes für den Fall seiner Er-weiterung (8).
  • Entlastung der Innenstadt und bessere Straßenanbindung von Cracau | Konzept für eine Dritte Elbquerung (20).
  • Bessere Straßenanbindung von Ottersleben, falls nach Fertigstellung der Ortsumfahrung er-forderlich (21).
  • Innerörtliche Entlastungsstraße für die Stadtteile Cracau und Prester (28).
  • Prüfung von Kreisverkehren bei Berechnung der Leistungsfähigkeit als alternative Knoten-punktformen (29).
  • Ausweisung Ortsumgehung Ottersleben als Hauptroute anstelle Königstraße / Salbker Chaussee (51).
  • Qualifizierung des Verkehrsmanagements zur Verbesserung des Verkehrsflusses aller Ver-kehrsarten (57).
  • Verbesserung des Verkehrsflusses Kreuzung Liebknechtstraße / Kleine Straße (84).
  • Verlängerung der Burger Straße bis an den Magdeburger Ring (Nordverbinder) (89).
  • Optimierung des Durchgangsverkehrs über die B 1 zur Entlastung von Berliner Chaussee, Strombrücke und Ernst-Reuter-Allee (92).
  • Verlagerung Güter- und Lieferverkehr von der Mittagstraße in die Hundisburger Straße (105).
  • Bündelung des LKW-Verkehrs auf wenigen Hauptrouten bei Vermeidung von Fahrten durch Wohngebiete (112).
  • Verbesserte Verkehrsanbindung des Wohn- und Gewerbegebietes „Münchenhofstraße“ (113).

Maßnahmen - Ruhender Verkehr

Querschnittsthema: Ruhender Verkehr, Verbesserung Lebensqualität, Verkehrssteuerung, Netzerweiterung

6 Maßnahmen

  • Weiterentwicklung des bestehenden Parkleitsystems unter Einbeziehung u.a. des Bereichs Ostelbien zwecks Verkehrs- und Parkraumsteuerung bei Großveranstaltungen (36).
  • Konzept Ruhender Verkehr in Stadtfeld Ost, insbesondere Bereich Damaschkeplatz / Schell-heimer Platz (46).
  • Erstellung von Parkraumkonzepten für einzelne Problembereiche (47).
  • Weitere Qualifizierung der Parkraumbewirtschaftung (City /citynahes Stadtgebiet) (56).
  • Ausbau öffentliches Parken und Laden für E-Fahrzeuge an zentralen Standorten (z. B. an Bahnhöfen, Behörden, Sehenswürdigkeiten, Universität) (90).
  • Machbarkeitsstudie zur Umsetzbarkeit von Quartiers- und Gemeinschaftsgaragen (108).

Maßnahmen - Verkehrsberuhigung

Querschnittsthema: Verkehrsberuhigung, Verbesserung Lebensqualität, Verkehrssteuerung, Netzerweiterung

4 Maßnahmen

  • Einrichtung von Tempo-30 km/h-Zonen (5).
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohnquartieren (32).
  • Verkehrsberuhigte Pfälzer Straße an der Universität (41).
  • Neuordnung der Straßenräume Fichtestraße/ Braunschweiger Straße / Kroatenweg (53).

Strategiefelder der Verkehrsentwicklungsplanung

Orientierungsrahmen für jedes der folgenden Strategiefelder ist das Vorzugsszenario 1 in Kombination mit dem darauf aufbauenden Szenario 2. Die Strategiefelder bilden das Gliederungsgerüst für das auf Basis der zuvor benannten Grundsätze entwickelte strategische Konzept des VEP 2030plus. Zugleich sind sie Schlüssel für die Integration der unterschiedlichen Belange einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung in der Landeshauptstadt Magdeburg entsprechend den politisch beschlossenen Zielen.

Die zwölf Strategiefelder umfassen mit Stand des Stadtratsbeschlusses zum VEP 2030plus vom 24.03.2022 insgesamt 171 strategische Handlungsempfehlungen (siehe Grafik 16). Zum überwie-genden Teil sind sie den Verkehrsarten des Umweltverbunds und der Verkehrsorganisation im erweiterten Sinn zuzuordnen. Ungeachtet dessen besteht jedoch zwischen allen zwölf Strategiefeldern eine intensive Wechselbeziehung.

So ist etwa die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs unmittelbar verknüpft mit der Neu- oder Umver-teilung von Flächen im Zuge der Umgestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen . Gleiches gilt für die Förderung der Verkehrssicherheit. Eingeschlossen sind außerdem die meisten der strategischen Handlungsempfehlungen zum Verkehrsmanagement.
Auch die Entwicklung des ÖPNV in der Landeshauptstadt Magdeburg erfordert die Verknüfung mehrerer Strategiefelder. Das betrifft vor allem die Handlungsempfehlungen zum Verkehrs- und Mobilitätsmanagement. Von großer Bedeutung ist überdies die Einbeziehung vernetzter Mobilitätsangebote und neuer Mobilitätsformen.

Mit Blick auf die enge Verzahnung der künftigen Mobilitätsentwicklung mit dem Klimaschutz haben alle zwölf Strategiefelder und nahezu sämtliche strategischen Handlungsempfehlungen gleich großes Gewicht. Dies wird deutlich angesichts der umgehend erforderlichen Minderung emittierter Schadstoffe und klimaschädlicher Abgase durch den motorisierten Verkehr. Priorität haben hier zum einen die Strategien zur generellen Verringerung und Kanalisierung des MIV bzw. zur Umstellung der Fahrzeugflotte auf nicht-emittierende alternative Antriebsformen. Dies gilt vor allem im Wirtschaftsverkehr. Zum anderen sind die schrittweise Neuorganisation des Verkehrssystems, die Umgestaltung des öffentlichen Raumes und die Stärkung alternativer Mobilitätsangebote von ebenso großer Bedeutung.


Die Grafik veranschaulicht den integrierten strategischen Planungsansatz des VEP 2030plus im Unterschied zur weitgehend monodimensional ausgerichteten Verkehrsplanung früherer Jahre.

Bild vergrößern: Strategiefelder des Verkehrsentwicklungsplanes(VEP)2030plus © Landeshauptstadt Magdburg, Mario Schröter
Strategischen Handlungsempfehlungen nach Zuordnung zu den Handlungsfeldern und prozentualer Verteilung

Sicherheit für alle am Verkehr Beteiligten im Zeichen einer veränderter Mobilitätskultur

Das Thema Verkehrssicherheit betrifft eine große Zahl von Menschen in Magdeburg, die sich auf unterschiedliche Weise und zu unterschiedlichen Zwecken in der Stadt bewegen. Verkehrssicherheit betrifft sowohl deren subjektives Sicherheitsgefühl als auch eine breite Palette objektiver Sicherheitsmaßnahmen.

Subjektive undobjektive Sicherheitserfordernisse

Dies sind für den motorisierten Verkehr andere als für den öffentlichen Personenverkehr und nochmals andere für diejenigen, die auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Kontext den Schwächeren, Kindern, älteren Menschen zu Fuß und solchen, die auf die eine oder andere Weise in ihrer Mobilität beeinträchtigt und auf unterschiedliche Hilfsmittel angewiesen sind.

Verkehrssicherheit– Verkehrskultur

Eng verknüpft mit der Verkehrssicherheit ist das Thema Mobilitätskultur. Seine wesentlichen
Essentials sind in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 1 zusammengefasst:

  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  • Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet
    oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Damit ist der ordnungsrechtliche Rahmen benannt, der durch Mittel des Dialogs und der Information u.a. im Rahmen des Mobilitätsmanagements zu ergänzen ist.

Strategien

  • VSi_01: Auf Initiative der LHMD wird eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe „Sicherheit und Mobilität“ aus unterschiedlichen, im Rahmen der Verkehrssicherheit involvierten Verei-nen und Institutionen gebildet. Sie soll das Zusammenwirken u.a. von Schulen, Poli-zei, ADAC, ADFC und Stadtverwaltung dauerhaft stärken.
  • VSi_02: Um Sicherheits- und Unfallrisiken im Umfeld von Kindergärten und Schulen zu redu-zieren, ist dort die Einrichtung von Bereichen zum Bringen und Abholen der Kinder in Kombination mit temporären Zufahrtsverboten für „Eltern-Taxis“ auf angrenzenden Straßen vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Kindern, Eltern und dem Personal der betreffenden Einrichtungen abgestimmt. Die temporären Zu-fahrtsverbote sind so zu planen, dass die Kinder einen sicheren, von motorisiertem Verkehr nicht gefährdeten Fußweg von etwa 150 – 200 Metern selbständig zurück-legen und sich so allmählich Mobilitätskompetenz aneignen können.
  • VSi_03: Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Schulkindern veranlasst die LHMD in Umsetzung des entsprechenden Stadtratsbeschlusses (Nr. 450-012(VII)20) die Fortschreibung der Schulwegpläne für Grundschulen bzw. deren laufende Anpas-sung in Abstimmung mit Schulkindern, Eltern und Lehrpersonal. In diesem Kontext erfolgen auch die kontinuierliche Ermittlung möglicher Schäden und Sicherheitsrisi-ken der betreffenden Wege (z.B. mangelhafte Beleuchtung) sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Schulwegsicherung (Maßnahme Nr. 31).
  • VSi_04: Die LHMD setzt sich in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen (z.B. Verkehrs-wacht) für die dauerhafte Sicherung der Verkehrserziehung an Kindertagesstätten und Schulen ein.
  • VSi_05: Die LHMD wird die langfristige Absicherung der fachlichen Arbeit der Unfallkom-mission und der Verkehrsüberwachung aktiv unterstützen.
  • VSi_06: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die LHMD regelmäßige Kampagnen unter Einbindung von Schulen, Verkehrsverbänden und Fachleuten sowie einer breiten Öffentlichkeit durchführen (siehe auch Stadtratsbeschluss Nr.438-012(VII)20).
  • VSi_07: Im Radverkehr ist hinsichtlich einer Minderung von Sicherheitsrisiken und Konflikten die bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr erforderlich. Die LHMD wird sich dafür einsetzen, dass insbesondere entlang von Hauptverkehrsstraßen und Sam-melstraßen nach und nach getrennten Radverkehrsanlagen eingerichtet werden, um dort noch auf Gehwegen geführten Radverkehr schrittweise zu verlagern. Schutz-streifen sind künftig nur ausnahmsweise und nur in der Regelbreite (1,25 – 1,60 m) vorzusehen. In Verbindung damit sollte auf den betreffenden Straßen eine Reduzie-rung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen. Auf Nebenstraßen ist der Radverkehr möglichst bevorrechtigt im Mischverkehr zu führen (siehe Kapitel „Radverkehr“ Rad 02).
  • VSi_08: Im Interesse der Verkehrssicherheit hat die angemessene Gestaltung von Verkehrs-anlagen, die allein der Fahrradnutzung vorbehalten sind, sowie von barrierefreien Gehwegen bei Neubau- oder Umgestaltungsmaßnahmen unbedingte Priorität.
  • VSi_09: Besonderes Augenmerk beim Umbau von Knotenpunkten gilt der Beachtung der Ver-kehrssicherheit von Menschen zu Fuß oder auf dem Fahrrad. Das betrifft vor allem in besonders konfliktträchtigen – z.B. durch Gehwegparken beanspruchten – Berei-chen die veränderte Führung des Radverkehrs, die Beseitigung von Sichtbehinde-rungen sowie verbesserte Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr unter anderem auch durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller oder Fahrradbügel).
  • VSi_10: Bei Analysen zur Verkehrssicherheit wird die LHMD die Bewertung des Sicherheitspo-tentials von Straßen nach ESAS (Empfehlungen für das Sicherheitsaudit für Straßen, Ausgabe 2002) sowie nach ESN (Empfehlungen zur Sicherheitsanalyse von Straßen-netzen, Ausgabe 2003) besonders beachten.
  • VSi_11: Im Interesse höchstmöglicher Verkehrssicherheit sowie der deutlichen Reduzierung im Straßenverkehr verletzter oder getöteter Personen setzt sich die LHMD bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für situationsentsprechende Geschwindig-keitsregelungen auf Teilabschnitten von Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen ein (siehe Kapitel „Straßennetz und motorisierter Verkehr“ MIV 09).
  • VSi_12: Zur notwendigen Integration neuer Verkehrsmittel (z.B. Pedelecs, Segways, E-Lasten-fahrräder, E-Scooter) in die Verkehrssicherheitsbetrachtung wird die LHMD die Vorbe-reitung eines entsprechenden Sicherheits-Regelwerks in Abstimmung mit einschlä-gig erfahrenen Fachleuten in die Wege leiten und begleiten.
  • VSi_13: Zur Sicherung von Geh- und Radwegen sind verstärkte behördliche Kontrollen erfor-derlich. Dies betrifft gefährdende und ordnungswidrige Nutzungen oder übermäßige Beanspruchung durch Aufsteller, Werbeschilder, Geschäftsauslagen oder Freisitze sowie das Gehwegparken. Die LHMD wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten entspre-chende Maßnahmen für eine intensivere Überwachung speziell in den Nachtstunden und an Wochenenden veranlassen.
  • VSi_14: Die LHMD wird sich überdies in Abstimmung mit der Landesregierung für eine Er-höhung der Personal- und Sachmittel für die Polizei einsetzen, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im fließenden – bzw. durch das Ordnungsamt im ruhen-den – Verkehr effektiver verfolgen und ahnden zu können.
  • VSi_15: Besondere Beachtung gilt der Sicherheit von Menschen, die in der einen oder anderen Weise in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und deren größtmögliche Mobilität zugleich zu gewährleisten ist. Um der Vielfalt der entsprechenden Belange Rechnung zu tragen, wird die LHMD bei sämtlichen verkehrsrelevanten Neubau- oder Umge-staltungsmaßnahmen neben der bestehenden Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der / des Behindertenbeauftragten im Bedarfsfall auch externen Sachverstand hinzuziehen.

Verkehrssteuerung und -lenkung mittels intelligentem Verkehrsmanagement.

Das Verkehrsmanagement umfasst ein umfangreiches Aktionsfeld, dessen Ziel die möglichst effektive, sichere und umweltverträgliche Steuerung der Verkehrsabläufe ist. Verkehrstechnische Anlagen werden gewöhnlich mit relativ einfachen, schwellwertbasierten Algorithmen gesteuert.

Effektive, sichere, umweltverträgliche Verkehrssteuerung

Stattdessen können verkehrsabhängig differenzierbare Programme vor allem auch auf längerfristige Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen reagieren. Hier besteht die Möglichkeit, auf Basis eines intelligenten Verkehrsmodells die Adaptionsfähigkeit des Verkehrssystems für alle Verkehrsarten zu optimieren und sicherheitsrelevante Ableitungen für Verkehrsabläufe zu treffen. Das bedingt die Bereitstellung und Verarbeitung zuverlässiger Echtzeit-Informationen zwecks Beeinflussung des Verkehrs durch Leitsysteme auf regionaler, gesamtstädtischer und teilräumlicher Ebene sowie dessen Steuerung mittels einer Optimierung der
Lichtsignalanlagen.

Besonderes Augenmerk auf Umweltverbund

Im Rahmen des so genannten Intelligent Transport System (ITS) erfolgt dabei die Erfassung, Übermittlung, Verarbeitung sowie die Anwendung verkehrsrelevanter Daten gemäß den spezifischen Erfordernissen unterschiedlicher Verkehrsbeteiligter. Unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes entsprechend dem Vorzugsszenario gilt hierbei dem ÖPNV wie auch dem Fuß- und Radverkehr ein besonderes Augenmerk. Ziel ist in diesem Sinn die Organisation des gesamten Verkehrsgeschehens unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser Verkehrsarten. Dabei gilt es, eine Vielzahl nicht ohne weiteres kompatibler Anforderungen an Sicherheit, flüssige Verkehrsabläufe und geringe Wartezeiten miteinander in Einklang zu bringen. Diesem Ziel dient die fortlaufende Information über den Verkehrsstatus mittels Einsatz moderner Datenerfassungs- und Kommunikationstechnologien. Oberstes Ziel ist dabei die möglichst sichere, reibungslose und umweltverträgliche Funktion des gesamten Verkehrssystems.

Strategien

  • VMa_01: Eine effizientere Verkehrssteuerung und schnellere sowie zielorientierte Reaktion auf kurzfristig schwankende Verkehrsmengen erfordern den Einsatz strategischer Steuer-verfahren, die mit den Verfahren „TASS“ und „Motion“ in der LH Magdeburg zur Verfügung stehen. Dabei sollte der Einsatz der jeweiligen Verfahren anhand der Merkmale der zu steuernden Strecke und mit Blick auf die zu erwartenden Effekte sowie auf die Kosten erfolgen. Vorrang hat dabei die Anpassung der Lichtsignalanlagen an ein verkehrsbedingt verändertes Verkehrsaufkommen und damit an die Verkürzung von Um-laufzeiten in verkehrsschwachen Zeiten. Aufgrund der Online-Modellierung der Ver-kehrssituation ist – bei starker Ähnlichkeit oder Gleichwertigkeit der Bewertungsmerk-male oder einer zu erwartenden deutlichen Verbesserung gegenüber bereits im Ein-satz befindlichen TASS Steuerungen – das Verfahren „MOTION“ zu verwenden bzw. auf dieses umzurüsten (Maßnahme Nr. 57).
  • VMa_02: Mit Blick auf neue Formen der Steuerung des Verkehrsflusses und den künftig ver-mehrten Einsatz autonomer bzw. teilautonomer Fahrzeuge prüft die LHMD Möglich-keiten einer sukzessiven Ertüchtigung der Infrastruktur für die „Vehicle-to-Infrastruc-ture-Communication“.
  • VMa_03: Die LHMD veranlasst die Vervollständigung des derzeit teilweise noch vorhandenen statischen Parkleitsystems zu einem dynamischen System mit Informationen zur ge-nauen Lage und Erreichbarkeit freier Parkplätze entsprechend dem Ziel einer Ein-bindung in das Mobilitätsportal Mitteldeutschland (Maßnahme Nr. 36).
  • VMa_04: Die LHMD forciert die Weiterentwicklung der im Aufbau befindlichen Verkehrsmana-gement-Zentrale (VMZ) mit Blick auf die notwendige Verknüpfung der bereits vorhan-denen bzw. im Aufbau befindlichen und geplanten Leitsysteme auch unter Einbezie-hung des Radverkehrs.
  • VMa_05: Die LHMD wird die Verkehrssteuerung mit einem laufenden Umwelt-Monitoring ver-knüpfen, um im Bedarfsfall temporäre Geschwindigkeits- und/oder Durchfahrtsbe-schränkungen vornehmen zu können.
  • VMa_06: Die LHMD setzt die nötigen Schritte zur weiteren verkehrstelematischen Verzahnung des Betriebsleitsystems (RBL) der MVB und der Lichtsignal-Steuerung in Gang mit dem Ziel einer durchgehenden Bevorrechtigung des ÖPNV zwecks Erhöhung der Reisegeschwindigkeit, der Pünktlichkeit und der Anschlusssicherheit.
  • VMa_07: Im Rahmen der Organisation von Großveranstaltungen, insbesondere im Umfeld der Arenen sowie von Messegelände / Elbauenpark und Stadthalle setzt sich die LHMD verstärkt dafür ein, dass die jeweiligen Organisatoren in Abstimmung mit der MVB verbindliche Übereinkünfte zu den Veranstaltungszeiten treffen, die eine bequeme An- und Abreise mit dem ÖPNV ermöglichen.
  • VMa_08: Im Interesse einer Minimierung des motorisierten Besucherverkehrs zu Großveran-staltungen aus Stadt und Region erfolgen Hinweise zu ÖPNV-Angeboten und zu P+R-Plätzen an der Peripherie Online sowie über das Mobilitätsportal Mitteldeutsch-land. Ferner veranlasst die LHMD verkehrsregelnde Maßnahmen im Interesse einer ungehinderten Zu- und Abfahrt von Bussen und Straßenbahnen der MVB.
  • VMa_09: Zur Optimierung des Baustellenmanagements, vor allem hinsichtlich entsprechender Umleitungsempfehlungen für den Rad- aber auch für den Straßen-Wirtschafts-verkehr richtet die LHMD in Umsetzung des betreffenden Stadtratsbeschlusses (Nr. 220-006(VII)19) die Stelle eines Mobilitätskoordinators ein.
  • VMa_10: Bezüglich der Programmierung der Lichtsignalanlagen wird die LHMD Möglichkeiten einer Bevorrechtigung des Radverkehrs an LSA-gesteuerten Knotenpunkten mittels Einrichtung einer Versuchsstrecke zeitnah überprüfen.
  • VMa_11: Zur weitestmöglichen Begrenzung von Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sowie von Zeitverzögerungen für Personen zu Fuß, wird die LHMD die Steuerung von Lichtsignalanlagen so anpassen, dass die Überquerung der Straßen in einem Zug möglich ist. Die Priorität des ÖPNV ist dabei zu berücksichtigen. (Maßnahme Nr. 34).
  • VMa_12: Gleiches gilt für den Radverkehr. Um hier Wartezeiten an Lichtsignalanlagen und die damit verbundenen Zeitverzögerungen auf das Mindestmaß zu begrenzen, ist deren Steuerung – ebenfalls unter Berücksichtigung der Priorität des ÖPNV – so anzupassen, dass die Straße in gesamter Breite innerhalb einer Grünphase über-quert werden kann. Wartezeiten auf Mittelinseln werden – wie für den Fußverkehr – auf längere Sicht grundsätzlich ausgeschlossen.
  • VMa_13: Mit Blick auf eine verbesserte Lenkung des Radverkehrs wird die LHMD ferner im Rahmen des Verkehrsmanagements die Konzeption und Implementierung eines opti-mierten Wegweisungssystems mit Hinweisen zu wichtigen Zielen, Fahrrad-Routen und Radabstellanlagen veranlassen.
  • VMa_14: Das Mobilitätsportal Mitteldeutschland der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) bietet als Informations- und Verkehrsmanagementplattform für den ÖPNV zahlreiche Informationsangebote. Die LHMD setzt sich für die Erweiterung und fortlaufende Aktualisierung dieses Portals unter Einbeziehung aller Verkehrsarten – vor allem des Umweltverbunds sowie ergänzender Mobilitätsangebote ein. Das betrifft namentlich Informationen zu Umleitungen sowohl für den ÖPNV als auch für den Radverkehr an Baustellen und Straßensperrungen, zu Fahrrad-Abstellmöglichkeiten sowie zur Belegung von Park+Ride-Plätzen und Parkhäusern in der Innenstadt.

Mobilitätsmanagement für eine Minimierung von Verkehr durch effektives Mobilitätsverhalten

Zentrales Ziel des Mobilitätsmanagements ist die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens einer
Vielzahl von Menschen, die am Verkehr teilnehmen entsprechend dem Ziel eines Maximums an
Mobilität bei einem Minimum an klimaschädlichem Verkehr.

Kooperation von Stadt und Region - Minimierung von klimaschädlichem Verkehr

Im Sinne des Vorzugsszenarios 1 erfordert dies die Stärkung der Verkehrsarten des Umweltverbundes. Dafür sind Abstimmung und Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den benachbarten Landkreisen
und Kommunen unerlässlich. Denn mit Blick auf die angestrebte weitere Zunahme des öffentlichen Nahverkehrs- sowie des Rad- und Fußverkehrsanteils am Gesamt-Verkehrsaufkommen muss auch der Pendlerverkehr mit einbezogen werden. Beabsichtigter Effekt einer Minimierung des klimaschädlichen Verkehrs ist auch die wirtschaftliche, energiesparende und damit umweltschonende Nutzung der verkehrlichen Infrastruktur unter Einbeziehung des Wirtschaftsverkehrs.

Das Mobilitätsmanagement richtet sich daher an eine Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen. Dazu zählen ortsansässige und regionale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie auch Beschäftigte auf dem Weg zu oder von ihrem Arbeitsplatz, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Menschen, die ihren Geschäften nachgehen, einkaufen, ihre Freizeit gestalten oder die sich zu Besuch in der Stadt aufhalten. Ihre Verkehrsmittelwahl ist von zahlreichen unterschiedlichen sozialen, psychologischen und ökonomischen Faktoren abhängig.

Attraktive Alternativen zum privaten Auto

Ziel des Mobilitätsmanagements ist es, diese Entscheidung mit kommunikativen Mitteln wie auch mit konkreten Anreizen zu beeinflussen. Mit attraktiven Mobilitätsalternativen zum privaten Auto muss dafür in geeigneter Form geworben und Interesse geweckt werden, sie auszuprobieren. Die Landeshauptstadt Magdeburg wird in allen diesen Handlungsfeldern hauptsächlich Aufgaben der Anregung, Beratung und Prozessbegleitung, der Information und der Koordination unterschiedlicher Institutionen und sonstiger Beteiligter übernehmen.

Strategien

  • MMa_01: Die LHMD richtet eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Mobilitätsmanagement ein, die beim Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsplanung angesiedelt ist, und schafft die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Voraussetzungen.
  • MMa_02: Ziel des Mobilitätsmanagements der LHMD ist es, möglichst viele Verkehr Erzeugende und am Verkehr Beteiligte für ein verändertes Mobilitätsverhalten zu gewinnen. Dazu ist es erforderlich, die Öffentlichkeit, Unternehmen, Schulen, andere Bildungseinrich-tungen sowie öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen einzubeziehen.
  • MMa_03: Die Aufgaben des Mobilitätsmanagements der LHMD umfassen die Mobilitätsbera-tung, die Erarbeitung der dafür erforderlichen Informationsmaterialien und des didakti-schen Programms. Hinzu kommt die Koordination der Zusammenarbeit mit inner-halb der Stadtverwaltung beteiligten Stellen sowie kooperierenden Institutionen (z.B. MVB, marego, private Mobilitätsunternehmen). Zum Aufgabenspektrum zählen auch die Auswertung des laufenden Arbeitsprozesses sowie die Aktualisierung des eigenen Arbeitsansatzes auf Basis von Erfahrungen anderer Städte oder Institutionen.
  • MMa_04: Die LHMD wird gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten und verschiedenen Mobilitäts-dienstleistungsunternehmen Marketing-Strategien erarbeiten, um unterschiedlichen Zielgruppen eine bessere Wahrnehmung alternativer Mobilitätsangebote zu vermitteln. Dazu dienen unter anderem auch regelmäßige Kampagnen, um Aufmerksamkeit zu wecken und Anreize zu geben.
  • MMa_05: Die betriebliche Mobilitätsberatung der LHMD richtet sich sowohl an die Unterneh-mensführungen als auch an die Belegschaften. Ziel ist die Etablierung betrieblicher Mobilitätsstrategien und darauf abgestimmter Maßnahmen sowie eines veränderten Mobilitätsverhalten der Beschäftigten sowie entsprechender Angebote in Abstim-mung mit den Verkehrsunternehmen (z.B. Jobticket).
  • MMa_06: Die LHMD und die MVB streben gemeinsam mit lokalen Unternehmen eine Harmo-nisierung der Arbeitszeiten an mit dem Ziel eines an die betrieblichen Belange anzu-passenden ÖPNV-Angebotes und damit einer Erhöhung der Fahrgastzahlen.
  • MMa_07: Die LHMD engagiert sich für die Beratung und Mobilitätsschulung in Schulen, Kran-kenhäusern, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts und anderen öffentlichen Institutionen. Ziel ist im Sinne eines „Bündnisses für klimaneutrale Mobilität“ eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Personal und Publikum.
  • MMa_08: Die LHMD berät neu in die Stadt ziehende Menschen über mögliche Mobilitätsopti-onen („Neubürgerberatung“) und ist darum bemüht, sie mit Einstiegsofferten (z.B. „Schnuppertickets“) für ein umweltbewusstes Mobilitätsverhalten zu gewinnen.
  • MMa_09: Die LHMD bietet gemeinsam mit MVB, marego und privaten Dienstleistungsunterneh-men die Möglichkeit an, unterschiedliche Mobilitätsalternativen zu erproben, um sich in diesem Kontext über diverse multimodale Verkehrsoptionen informieren zu können.
  • MMa_10: Im Interesse der Kostentransparenz und der Vergleichbarkeit von Mobilitätskosten werden im Rahmen des Mobilitätsmanagements die nutzerbezogenen Kosten unter-schiedlicher Verkehrsmittel für Interessierte einander gegenübergestellt und fort-laufend aktualisiert.
  • MMa_11: Die LHMD setzt sich für eine Verknüpfung der Mobilitätsangebote mit dem Ziel ein, auf umweltfreundliche Alternativen zum Auto hinzuweisen und die Wahl verfügbarer Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu erleichtern.
  • MMa_12: Die LHMD wird in Abstimmung mit den beteiligten Verkehrs- und Mobilitätsdienstlei-stungsunternehmen im Rahmen des Mobilitätsmanagements Serviceangebote und konkrete Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds in die Wege leiten (siehe Kapitel „Öffentlicher Personenverkehr“ und „Radverkehr“).
  • MMa_13: Die LHMD plant mit der MVB die Einrichtung einer Reihe von Mobilitätsstationen zur Verknüpfung umweltverträglicher Mobilitätsangebote – ÖPNV, BikeSharing, E-Car-Sharing, Ladesäulen für batteriebetriebene Fahrzeuge und Echtzeit-Verkehrsinforma-tionen – an jeweils einem Ort (siehe Kapitel „Vernetzte Mobilität“ VeMo_06).
  • MMa_14: Die LHMD wird in Abstimmung mit den jeweiligen Betreiberunternehmen die Einrich-tung von Bike+ Ride- und Fahrradverleih-Stationen unterstützen.
  • MMa_15: Die LHMD wird ferner mit der MVB die Überprüfung von Standorten und Akzeptanz bestehender Park+Ride-Stellplätze an aufkommensstarken Standorten sowie ggf. deren Ertüchtigung in die Wege leiten.
  • MMa_16: Im Rahmen des Mobilitätsmanagements der LHMD sind Informationsangebote zum öffentlichen Nahverkehr ebenso wie das Tarifsystem im öffentlichen Personen- und Schienen-Nahverkehr mit dem Ziel einer inter- und multimodalen Vernetzung der un-terschiedlichen Verkehrsträger weiterzuentwickeln.
  • MMa_17: Die LHMD setzt sich deshalb in Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwick-lung und Verkehr im Rahmen des Mobilitätsmanagements für die Erweiterung des von der NASA GmbH betriebenen Mobilitätsportals Mitteldeutschland als unterneh-mensübergreifende multimodale Mobilitätsplattform ein (siehe VMa_13).
  • MMa_18: Die LHMD unterstützt in Abstimmung mit den Betreiberunternehmen in Quartieren mit großem Parkdruck die Einrichtung von CarSharing-Stationen und deren städte-baulich angemessene Integration im öffentlichen Straßenraum.
  • MMa_19: Die LHMD plant eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit mit Angeboten zum Kennen-lernen alternativer Mobilitätsformen und Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. „Stadtradeln“, „Zu Fuß zur Schule“, „SchulRadeln“).

Multimodalität durch vernetzte Mobilitätsangebote

Bei ihren Wegen in der Stadt und der Region nutzen Menschen je nach Wegezweck und äußeren Umständen unterschiedliche Arten der Fortbewegung. Sie sind folglich nicht immer nur mit einem Verkehrsmittel (monomodal), sondern mit mehreren (multimodal) unterwegs. Die Nutzung mehrerer Verkehrsmittel nacheinander – z.B. auf dem Weg zum Arbeitsort zunächst das Auto, dann den ÖPNV und das letzte Stück zu Fuß – bezeichnet man als intermodalen Verkehr.

Ungeregelte Privatisierung von Mobilitätsdiensten ausschließen

Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung ist es relevant, ob und wie die Verkehrsmittelwahl

  • im Sinne des Vorzugsszenarios "Stärkung des Umweltverbundes" und der Ziele des Mobilitätsmanagements
  • zugunsten multimodalen Verhaltens beeinflusst werden kann. Das betrifft

die intensivere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unter Einbeziehung von Radfahren, Zu-Fuß-Gehen ebenso wie verschiedener Formen von "Shared Mobility".

Die Festlegung auf eine Verkehrsart wird mehr und mehr verschwinden und durch eine multimodale Verkehrsmittelnutzung ersetzt werden. Vorliegende Erfahrungen belegen, dass multimodale Mobilität durch jederzeit abrufbare Informationen zu allen, am jeweiligen Standort verfügbaren Verkehrsmitteln zu fördern ist. Notwendige Voraussetzung dafür ist die digitale Konnektivität, die eine multimodale Nutzung ohne zeitlichen Verzug – und möglichst bargeldlos – gestattet.

Für den ÖPNV in Magdeburg und der benachbarten Region kann dies bedeuten, dass Angebote neuer Mobilitätslösungen auf den Markt drängen und unter dem Stichwort "Mobility as a Service" (MaaS) flexible Angebote für jede Eventualität versprechen. Um eine ungeregelte Privatisierung von Mobilitätsdienstleistungen und damit Konkurrenzen zum ÖPNV auszuschließen, ist eine zentrale Steuerung und Verknüpfung unabdingbar. Sie muss die Synergien von privaten Unternehmen und MVB sicherstellen. Eine Vernetzung von unterschiedlichen Sharing-Angeboten und ÖPNV unter dem gemeinsamen Dach einer Mobilitätsplattform wird überdies zur deutlichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen. Sie erfordert die Bereitstellung digitaler Auskünfte
für alle am Verkehr teilnehmenden Personen zu verfügbaren Verkehrsmitteln und Mobilitätsangeboten
sowie zu Linien, Fahrplänen und Anschlussmöglichkeiten im ÖPNV-Netz.

Entwicklungspotential für Multimodalität in Magdeburg

Entsprechend dem Ergebnis des SrV 2018 ist das Verhältnis von Personen, die in Magdeburg monomodal und solchen, die multimodal unterwegs sind, nahezu ausgeglichen. 49 Prozent bewegen sich multimodal, davon 42 Prozent auch unter Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs. 51 Prozent nutzen jeweils nur ein einziges Verkehrsmittel, davon 32 Prozent ein Auto. Das Potential für multimodalen Verkehr ist folglich groß. Erforderlich ist jedoch die Erweiterung entsprechender Optionen – unter Einbeziehung neuer Mobilitätsangebote – aber vor allem auch mit Beteiligung der bislang weitgehend monomodal ausgerichteten Verkehrsunternehmen.

Ziel: Verknüpfung aller öffentlich zugänglichen Mobilitätsangebote

Wichtiger Grundsatz der Mobilitätsentwicklung bis 2030 ist daher die Vernetzung unterschiedlicher Angebote im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV bzw. SPNV) und des individuellen öffentlichen Personenverkehrs (IÖV). Vorrangiges Ziel ist im Hinblick darauf die Verknüpfung aller Mobilitätsangebote auf Basis eines verkehrsmittelübergreifenden E-Tickets.

Strategien

  • VeMo_01: Die LHMD und die MVB streben eine Einbeziehung zusätzlicher Mobilitätsservices in den öffentlichen Nahverkehr an. Dies betrifft auch die Nutzung der im Zusammen-hang damit generierten Daten zur Effizienzsteigerung des ÖPNV und damit des Ge-samtverkehrssystems. Ziel ist es, die Nutzung aller Verkehrsarten so weit wie mög-lich zu steuern und so Ineffizienzen wie Staus, überfüllte bzw. leere Fahrzeuge im ÖPNV auf bestimmten Strecken ebenso wie fehlende Angebote geteilter Mobilität an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten zu vermeiden (siehe MoZu_01).
  • VeMo_02: Bike- und CarSharing-Angebote werden in Teilen eigenständig durch die öffentlichen Verkehrsunternehmen betrieben. Die Daten sowie die Routing- und Abrech-nungssoftware für private Betreiber wird allein von ihnen zur Verfügung gestellt.
  • VeMo_03: Die LHMD betreibt im Interesse einer engeren Verknüpfung von MIV und ÖPNV gemeinsam mit MVB und marego und in Abstimmung mit Nachbarkommunen die Erweiterung des Angebotes an P+R-Plätzen – ggf. auch im Kombination mit B+R am Stadtrand und in der Region in enger Anbindung an den ÖPNV (siehe MMa_15).
  • VeMo_04: Informationen zu Standorten sowie zur jeweiligen Auslastung sämtlicher P+R-Plätze sind über das Mobilitätsportal Mitteldeutschland abrufbar (siehe Kapitel „Verkehrs-management“ VMa_01).
  • VeMo_05: Die LHMD prüft überdies evtl. erforderliche qualitätsverbessernde Maßnahmen bei bereits bestehenden P+R-Plätzen (z.B. Beleuchtung, Video-Überwachung, Echtzeit-Fahrplaninformationen, kostenloses WLAN, witterungsgeschützte Warteständen für Fahrgäste).
  • VeMo_06: Die LHMD entwickelt gemeinsam mit der MVB und unter Einbeziehung bereits vor-liegender Erfahrungen anderer Städte – ggf. in Abstimmung mit privaten Mobilitäts-dienstleistungsunternehmen – ein Konzept zur Einrichtung von Mobilitätsstationen (siehe Kapitel „Mobilitätsmanagement“ MMa_13). Sie dienen einer Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel, unter Einbeziehung geteilter Mobilitätsangebote („Shared Mobility“), und sollen deren rasche Verfügbarkeit ermöglichen. Als bevorzugte Stand-orte dafür kommen wichtige ÖPNV-Schnittstellen innerhalb des Stadtgebietes in Be-tracht (siehe Kapitel „Mobilitätsdienstleistungen der Zukunft“ MoZu_02).
  • VeMo_07: Die LHMD unterstützt zur Förderung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung ein-schlägig tätige Betreiberunternehmen bei der Einrichtung von Bike & Ride-Anlagen. Diese sollten mit Auto-Stellplätzen, Radabstellanlagen, diebstahlsicheren Fahrrad-boxen sowie Ladesäulen ausgestattet und in das Mobilitätsportal Mitteldeutschland eingebunden sein.
  • VeMo_08: Um die begrenzte Reichweite batteriebetriebener Autos sinnvoll nutzen zu können, ist ihr Einsatz in CarSharing-Flotten vorteilhaft, da diese professionell zu managen sind. Die LHMD prüft gemeinsam mit einschlägig tätigen Betreiber- und im Verbund mit den Nahverkehrsunternehmen – nach dem Vorbild Paris – die Möglichkeit einer Etablierung öffentlicher Elektroautos als Ergänzung des ÖPNV. Die Fahrzeuge sind auf frei zugänglichen Parkplätzen an Schnittstellen des öffentlichen Nahverkehrs bzw. an Mobilitätsstationen per Smartphone verfügbar.
  • VeMo_09: Zur Implementierung eines solchen Verbund-Modells und unter Bezug auf Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. BeMobility) prüft die LHMD gemeinsam mit der MVB die Einführung eines Mobilitätspakets – einer Kombination von ÖPNV-Zeitkarte und Sharing-Abonnement (z.B. BikeSharing-, E-CarSharing usw.) als Gesamtangebot „aus einem Guss“.
  • VeMo_10: Gemeinsam mit MVB, marego und NASA GmbH setzt sich die LHMD ein für eine internet-basierte Verknüpfung von Auskunfts-, Buchungs- und Bezahlfunktionen in Bezug auf alle öffentlichen Nahverkehrsmittel einschließlich ergänzender Mobilitäts-angebote (z.B. CarSharing, BikeSharing) und den Eisenbahnfernverkehr.

Öffentlicher Personenverkehr - Mobilitätsalternative zum privaten Auto für eine mobile Stadtgesellschaft

Der öffentliche Personenverkehr nimmt im Verkehrssystem der Landeshauptstadt Magdeburg gegenwärtig und in Zukunft einen besonderen Rang ein. Er hat zentrale Bedeutung für die Stärkung des Umweltverbundes entsprechend Szenario 1. Seine Integration in das regionale und überregionale Verkehrsnetz ist überdies wesentliche Voraussetzung für die zunehmende funktionale und wirtschaftliche Verflechtung des Oberzentrums Magdeburg.

ÖPNV zentraler Bausteindes Verkehrssystems

Mit der Durchführung des straßengebundenen Personennahverkehrs innerhalb der Landeshauptstadt ist die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co KG (MVB) im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages von der Stadt als Betreiberin beauftragt. Den Personennahverkehr in der Region Magdeburg koordiniert und gestaltet der Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego), dem die MVB mit acht weiteren kooperierenden Verkehrsunternehmen angehört. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) ist zuständig für die Planung, Bestellung und Finanzierung des Personennahverkehrs mit Regionalzügen und S-Bahnen. Darüber hinaus werden Buslinien, die ausgewählte zentrale Orte verbinden, in Aufgabenträgerschaft der Landkreise im Rahmen des Bahn-Bus-Landesnetzes durch die NASA GmbH gefördert. ln Kooperation mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und den beteiligten Verkehrsunternehmen betreibt sie die Fahrplanauskunft INSA. Damit bestehen optimale Voraussetzungen für die großräumige Vernetzung des öffentlichen Personenverkehrs in Stadt und Region.

Trotz hoher Investitionenerheblicher Optimierungsbedarf

Die gegenwärtige Situation des ÖPNV in Magdeburg ist zum einen durch umfangreiche Infrastrukturinvestitionen,
zum anderen aber durch rückläufige Fahrgastzahlen gekennzeichnet. Ungeachtet eines wachsenden Anteils des Umweltverbundes beim Modal Split in den vergangenen Jahren hat sich der des ÖPNV im gleichen Zeitraum kontinuierlich verringert. Als Ursachen dafür kommen zahlreiche Faktoren in Betracht. Nicht nur die Großbaustelle Ernst-Reuter-Allee, sondern auch Baumaßnahmen oder Reparaturen am Schienennetz sind Gründe für Verspätungen und mangelnde Anschlusssicherheit. Hinzu kommen eine relativ niedrige Reisegeschwindigkeit
im ÖPNV, Erschließungsdefizite in peripheren Bereichen sowie verbesserungsbedürftige
digitale Fahrgastinformationen.

Strategische Prioritäten im Nahverkehrsplan benannt

Um die künftige Anziehungskraft des ÖPNV und damit eine Erhöhung der Fahrgastzahlen zu gewährleisten, ist eine Vielzahl von Strategien auf mehreren Ebenen erforderlich, die unter anderem im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ab 2018 (Beschluss -Nr:1970-056(VI)18) benannt sind. Dazu zählt neben einem breiten Spektrum organisatorischer Maßnahmen auch die Konsolidierung und Erweiterung von Service- und Mobilitätsangeboten.

Strategien

  • ÖPV_01: Im Hinblick auf einen zuverlässigen und alle Netzkomponenten integrierenden Be-trieb sorgt die MVB mit der LHMD für eine tagesaktuelle Koordination und Überwa-chung sämtlicher fahrplanrelevanter Bau- und Instandhaltungserfordernisse.
  • ÖPV_02: Die LHMD setzt sich in Abstimmung mit der MVB für die Verbesserung und Verknüp-fung des ÖPNV-Angebots ein. Das betrifft hauptsächlich durchgängige Taktzeiten im Straßenbahn- und Busverkehr und deren Abstimmung mit S-Bahn sowie Regional-zügen und -bussen, die mit einem marego-Ticket nutzbar sind. Dabei ist die Erreich-barkeit jedes Zieles im Stadtgebiet innerhalb eines Luftlinien-Radius von durchschnitt-lich 4 km vom Hauptbahnhof aus in maximal 30 Minuten anzustreben.
  • ÖPV_03: Die LHMD und MVB prüfen Möglichkeiten zur Erweiterung eines einheitlichen 10-Minutentaktes in Hauptverkehrszeiten auf alle wichtigen Linien und eines lediglich auf Nebenstrecken begrenzten 15 – 20-Minutentaktes.
  • ÖPV_04: Auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten – besonders nachts – ist ein Angebot ggf. mit kleineren Fahrzeugen oder alternativen Mobilitätsangeboten sicherzustellen und ein, dem Privatauto überlegener Bedienstandard zu gewährleisten (siehe MoZu_01).
  • ÖPV_05: Erforderliche Angebotsverbesserungen sind namentlich in einigen zentrumsfernen Bereichen sowie bei der Feinerschließung verschiedener Quartiere zu prüfen.
  • ÖPV_06: Die LHMD erarbeitet gemeinsam mit der MVB ein integriertes Maßnahmenkonzept zur Erhöhung der Reisegeschwindigkeit im ÖPNV sowie zu dessen Bevorrechtigung mit dem Ziel einer Erhöhung der Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit im gesamten System (siehe VMa_05).
  • ÖPV_07: Die Steuerung der Lichtsignalanlagen betrifft insbesondere die fahrplanabhängige Bevorrechtigung für den ÖPNV in mehreren Stufen (erhöhte Priorität bei Verspätung nicht jedoch bei Verfrühung) mit dem Ziel eines Betriebs ohne zeitliche Verzögerung, einer absoluten Bevorrechtigung des ÖPNV vor allen anderen Verkehrsarten und damit einer Vermeidung jeglicher Verlustzeiten (Maßnahme Nr. 17).
  • ÖPV_08: Die LHMD verstärkt ihre Bemühungen, die barrierefreie Nutzung und Zugänglichkeit wichtiger, noch nicht entsprechend umgebauter Bus- und Straßenbahnhaltestellen gemäß der Stadtratsbeschlüsse (SR-Nr. 780-028(VII)21 und SR-Nr.1248-041(VII)21) zu gewährleisten (Maßnahme Nr. 4).
  • ÖPV_09: Die MVB wird mit der Eröffnung der 2. Nord-Süd-Verbindung und der Inbetriebnah-me neuer Fahrzeuge Komfort und Platzangebot sowie Möglichkeiten der Fahrrad-, Rollstuhl- und Kinderwagenmitnahme verbessern. Das betrifft auch digitale Informa-tionen zu den Mitnahmemöglichkeiten, den Kapazitäten und den betreffenden Linien.
  • ÖPV_10: Im Zuge einer Weiterentwicklung der Netzkonzeption für den ÖPNV sind Parallel-verkehre zu vermeiden.
  • ÖPV_11: Innerhalb des Verkehrsverbundes marego ist die Verknüpfung aller Verkehrsunter-nehmen in einem integrierten Verkehrssystems weiter zu optimieren. Dazu gehören eine übersichtliche Tarifgestaltung, eine nutzungsfreundliche Informations- und Kom-munikationsstrategie sowie optimierte Umsteigebeziehungen mittels abgestimmter Fahrpläne und attraktiver Umsteigeknoten mit kurzen Wegen.
  • ÖPV_12: Die LHMD setzt sich in Abstimmung mit MVB, marego und NASA GmbH für die Ent-wicklung und Einführung eines einheitlichen E-Tarifs im ÖPNV ein mit dem Ziel einer intensiven multi- und intermodalen Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsunterneh-men sowie einer Reduzierung von Hemmnissen in Bezug auf die ÖPNV-Nutzung.
  • ÖPV_13: Die LHMD treibt gemeinsam mit MVB und marego die Harmonisierung der Tarife im Großraum Magdeburg voran ebenso wie die Entwicklung alternativer Ticket-Angebote und die Einführung bargeldloser E-Tickets.
  • ÖPV_14: Die LHMD schafft in Abstimmung mit der MVB die Voraussetzungen zur Einführung eines kostenfreien Schülerinnen- und Schülertickets.
  • ÖPV_15: Im Zuge eines verbesserten Beförderungsangebotes und mit Blick auf die Gewinnung neuer Fahrgastgruppen sowie auf Erfahrungen anderer Städte prüft der marego eine Umstrukturierung des Tarifgefüges. Ziel ist die Erhöhung der Zahl der Abonnement-kundinnen und -kunden. Das betrifft im Detail die Erhöhung der Kosten für den Einzel-fahrschein, eine Verbilligung der Monats- und Jahresabonnements sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils an Job-Tickets.
  • ÖPV_16: LHMD und MVB betreiben in Abstimmung mit der NASA GmbH die Einführung einer intermodalen Mobilitätsplattform unter Integration der Verkehrsangebote und des landesweiten Nahverkehrsinformationssystems „INSA“ (siehe MMA_17).
  • ÖPV_17: Ebenfalls in Abstimmung mit der NASA GmbH hat die Bereitstellung von Auskünften in Echtzeit zu verfügbaren Verbindungen, Netzplänen, Abfahrtszeiten wie auch zu aktuellen Störungen und dadurch bedingten Verspätungen besondere Priorität.
  • ÖPV_18: In Abstimmung mit der NASA GmbH strebt die LHMD den Auf- und Ausbau eines leistungsfähigen S-Bahnnetzes an, welches Umland und Stadtrand mit der Innenstadt, wichtigen Verkehrsknotenpunkten aber auch mit Gewerbegebieten verbindet. Dies betrifft auch eine Sicherung der Anschlüsse am Hauptbahnhof zum Fernverkehr und zum städtischen ÖPNV.
  • ÖPV_19: Das Netz soll in seiner ersten Ausbaustufe – neben der bestehenden Linie S1 – zu-mindest Strecken nach Haldensleben, Burg, Gommern, Calbe, Förderstedt, Blumen-berg und Ochtmersleben sowie zum Eulenberg umfassen. Die neuen Strecken sollten von Montag bis Samstag mindestens halbstündlich bedient werden.
  • ÖPV_20: Zusammen mit dem Auf- und Ausbau des S-Bahnnetzes ist ein Konzept für die lang-fristige Weiterentwicklung und Schaffung weiterer Halte- und Umstiegspunkte im Stadt-gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg zu erarbeiten.
  • ÖPV_21: Zur besseren Verknüpfung übergreifender ÖPNV-Angebote sowie zur optimalen An-bindung der Innenstadt und anderer Stadtteile sind Schnittstellen zwischen dem städtischen und dem regionalen ÖPNV an geeigneten Standorten einzurichten, bzw. vorhandene Schnittstellen zu ertüchtigen.
  • ÖPV_22: Die LHMD überprüft gemeinsam mit MVB und Technischer Aufsichtsbehörde die Op-tion für Taxis, die Straßenbahngleise zu befahren dort, wo dies technisch möglich ist.
  • ÖPV_23: Die LHMD prüft gemeinsam mit den benachbarten Aufgabenträgern und unter früh-zeitiger Beteiligung der Verkehrsunternehmen, inwieweit Verbindungen zu Arbeits-platzstandorten in angrenzenden Kommunen zu optimieren sind. Das betrifft u.a. – ab-hängig von der Entwicklung des gemeinsamen Industrie- und Gewerbegebietes mit der Gemeinde Sülzetal – dessen verbesserte Erreichbarkeit durch den Regionalbus-verkehr. Gleiches gilt für das Industriegebiet Osterweddingen. Für das Gewerbe-gebiet Eulenberg ist zu prüfen, ob seine leistungsfähige Anbindung mittels einer Ver-längerung der Straßenbahntrasse von Sudenburg über Ottersleben erfolgen kann.
  • ÖPV_24: Die LHMD verpflichtet sich, an Schnittstellen direkte Umsteigewege ohne Höhen-überwindung zu gewährleisten, um den Umstieg für alle Fahrgäste so bequem wie möglich zu gestalten.
  • ÖPV_25: Die LHMD sorgt mit der MVB für die Einrichtung komfortabler Übergangsmöglich-keiten zwischen Auto oder Fahrrad und dem ÖPNV an Schnittstellen mit dem Ziel, Reiseketten zu optimieren, Reisezeiten zu verkürzen und damit neue Kundenpoten-tiale für den ÖPNV zu erschließen (siehe Kapitel „Vernetzte Mobilität“ VeMo 06).
  • ÖPV_26: Die MVB entwickelt gemeinsam mit marego und einschlägig erfahrenen Fachleuten eine Marketingstrategie. Sie soll dazu dienen, unterschiedliche Personengruppen ent-sprechend ihren spezifischen Bedürfnissen über Mobilitätsangebote zu informieren und zu beraten, um damit neue Fahrgäste zu gewinnen. Ziel ist es ebenfalls, über Testangebote (z. B. „Schnuppertickets“), die Vermarktung von Kombitickets sowie durch Informationen zu Linien und Zielen im Freizeitverkehr einen erweiterten Kun-denkreis zu erschließen. (siehe Kapitel „Mobilitätsmanagement“ MMa 08).
  • ÖPV_27: Die Marketingstrategie widmet sich neben einer auf unterschiedliche gesellschaftli-che Gruppen ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit besonders auch Fragen der Tarif-gestaltung und des Vertriebs. Weitere Punkte sind die Einführung IT-gestützter In-formations- und Nutzungsmöglichkeiten wie digitaler Fahrausweise (E-Ticket), ver-besserte Mobilitäts- bzw. Serviceangebote wie z.B. Gepäcktransport und -aufbewah-rung, verknüpfte Mobilitätsdienste einschließlich sogenannter „Mobilitätspakete“ (siehe Kapitel „Vernetzte Mobilität“ VeMo 08).
  • ÖPV_28: In Abstimmung mit benachbarten Umlandgemeinden sowie mit dem Verkehrsverbund marego wird die LHMD Möglichkeiten zur Einrichtung und Trägerschaft zusätzlicher gut ausgestatteter P+R- (Auto) sowie B+R (Fahrrad)-Anlagen an der Stadtgrenze prüfen. Das betrifft ggf. auch entsprechende Anlagen an der Peripherie nach Fertig-stellung der 2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn. Die B+R-Anlagen sind mit diebstahlsicheren, nach Möglichkeit witterungsgeschützten und ausreichend beleuch-teten Abstellmöglichkeiten auszustatten (siehe Kapitel „Vernetzte Mobilität“ VeMo 03).
  • ÖPV_29: Im Interesse der Bereitstellung eines flächendeckenden Mobilitätsangebotes prüft die MVB Möglichkeiten einer Umstrukturierung ihrer Busflotte. Gegenstand der Prüfung ist insbesondere die Option, neben den derzeit verkehrenden Linienbussen auch kleinere sowie ggf. auch autonome – elektrisch betriebene Fahrzeuge einzusetzen.

Mobilitätsdienstleistungen der Zukunft

Der Markt alternativer Mobilitätsangebote befindet sich derzeit im rasanten Umbruch – abhängig von der rasch fortschreitenden technologischen Entwicklung und den Angeboten einer wachsenden Zahl privater Mobilitätsdienstleistungsunternehmen. Unter dem Begriff "New Mobility" sind derartige Dienste ausschließlich mittels entsprechender digitaler Applikationen und über Online-Plattformen – wie z.B. Door2Door – zu ordern. Das erfordert eine leistungsstarke digitale Infrastruktur, eine stets gesicherte Konnektivität und die Verfügbarkeit geeigneter mobiler Endgeräte.

Alternative Mobilitätsangebote im rasanten Umbruch

Unterschiedliche Formen geteilter Mobilität, unter dem englischen Begriff "Mobility-as-a-Service" (MaaS) zusammengefasst, betreffen z.B. CarSharing – also die temporäre Nutzung eines Autos – oder BikeSharing – das ebenfalls begrenzte Ausleihen eines Fahrrads. Auch spezifische private Fahrdienste auf Abruf per Smartphone unter dem englischen Begriff "Mobility on Demand" erobern den Markt. Dazu zählen zum einen die unter der Bezeichnung "Ride-Pooling" verfügbaren Sammeltaxis, bei denen mehrere Fahrgäste mit ähnlichem Ziel gemeinsam befördert werden und nur ihren jeweiligen Weganteil bezahlen. Im Unterschied dazu bietet "Ride Hailing" die Möglichkeit, per Smartphone eine individuelle Beförderung zu buchen. "Ride-Sharing" bezeichnet
dagegen eine Fahrgemeinschaft, bei der eine Person andere Personen mit dem eigenen Auto auf eine Fahrt mitnimmt – früher bekannt als Mitfahrzentrale.

Risiken von "New Mobility" ergeben sich zum einen aus der Geschwindigkeit, mit der einzelne Unternehmen auf den Markt drängen. Vor allem bei einem Zugriff auf verkehrsrelevante Daten aber auch durch Konkurrenz mit dem ÖPNV drohen erhebliche Wettbewerbsnachteile für öffentliche Verkehrsunternehmen. Zum anderen sind Personen, die die neuen Mobilitätsangebote in Anspruch nehmen, jedoch auch schwer kontrollierbaren Datenschutzverletzungen ausgesetzt.

"Kannibalisierungseffekte" für den ÖPNV verhindern

Angesichts der rasanten Entwicklung müssen Konkurrenzen und eine "Kannibalisierung" des öffentlichen Nahverkehrs so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Daher sind Übereinkünfte mit den privaten Unternehmen, Regulierungs- und Kooperationsvereinbarungen und – sofern möglich – Genehmigungen durch die Landeshauptstadt Magdeburg zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs wie auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von größter Bedeutung. Andererseits kann die in etlichen deutschen Städten bereits bewährte Kooperation von Verkehrsunternehmen mit privaten Mobilitätsdiensten dazu beitragen, mit einer erweiterten Angebotspalette im ÖPNV neue Kundengruppen zu erschließen. Zugleich ermöglicht sie betriebswirtschaftliche Vorteile durch Energieeinsparung und bedarfsgerechten Fahrzeugeinsatz.

Strategien

  • MoZu_01: Die LHMD entwickelt in Abstimmung mit MVB und marego sowie ggf. unter Einbezie-hung kooperationsinteressierter privater Mobilitätsdienste ein Regelwerk, das die Verknüpfung des klassischen Linienverkehrs mit ergänzenden flexiblen und nicht-liniengebundenen Verkehrsangeboten („On-Demand-Busse“) zum Ziel hat. Koope-rationsvoraussetzung ist, dass die betreffenden Angebote in einen ÖPNV-Tarif ein-gebunden sind und dass sie einer verbindlichen Betriebspflicht unterliegen (siehe Kapitel „Öffentlicher Personenverkehr“ ÖPV_04 / Kapitel „Multimodalität durch ver-netzte Mobilitätsangebote“ VeMo_01).
  • MoZu_02: Im Interesse einer optimalen räumlichen Verknüpfung und einer dadurch begünstigten multimodalen Nutzung von alternativen Mobilitätsangeboten und öffentlichem Nah-verkehr planen LHMD und MVB ein Netz von Mobilitätsstationen an wichtigen Schnitt-stellen von ÖPNV und SPNV (siehe Kapitel „Mobilitätsmanagement“ MMa 13 / Kapitel „Multimodalität durch vernetzte Mobilitätsangebote“ VeMo 06; Maßnahme Nr. 60).
  • MoZu_03: Die LHMD veranlasst mit Blick auf eine am Bedarf orientierte Anordnung von CarSha-ring-Stationen insbesondere in verdichteten Wohnquartieren die Erarbeitung eines entsprechenden Leitkonzepts – auch unter Berücksichtigung möglicher BikeSharing-Standorte sowie anderer Sharing-Angebote im Verkehrsbereich.
  • MoZu_04: Die LHMD ist bemüht, unter Einbindung lokaler Fahrradverleih-Firmen das Bike-Sharing als attraktive und mit dem ÖPNV zu verknüpfende Mobilitätsoption zu för-dern. Ziel dabei ist die Integration in die Angebotspalette alternativer Mobilitätsan-gebote der MVB.
  • MoZu_05: Im Hinblick auf eine optimal digitale Verknüpfung unterschiedlicher privater und öf-fentlicher Mobilitätsangebote in einem Portal prüft die LHMD entsprechende Alter-nativen unter Einbeziehung vorliegender Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. jelbi Berlin) sowie externen Sachverstands.
  • MoZu_06: Im Vorgriff auf derzeit noch nicht bestehende Rechtsgrundlagen und Zulassungs-bestimmungen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr wird die LHMD die Möglichkeiten und Grenzen von deren Nutzung als Shuttle-Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr erkunden und mit einschlägig erfahrenen Fachleuten erörtern.

Alternative Antriebe als Beitrag zur umweltfreundlichen Verkehrsentwicklung

Die Forschung, Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugen mit nicht-fossilen Antrieben boomt im Vergleich zu vergangenen Jahren. Wichtigste Auslöser dafür sind die bereits heute nicht zu übersehenden Folgen des Klimawandels und die in diesem Kontext berechtigten Forderungen nach einer drastischen Minderung verkehrsbedingter Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen auf lokaler Ebene.

Einhaltung von Emissionsgrenzwertenmittelfristig nur mit alternativen Antrieben möglich

Die Einhaltung der von der Europäischen Union und der Deutschen Bundesregierung vorgegebenen Grenzwerte wird dabei auch in Magdeburg nur möglich sein, wenn zusätzlich zu den im ÖPNV bereits heute eingesetzten elektrisch betriebenen Fahrzeugen die kurz- bis mittelfristige Umstellung eines beträchtlichen Teils der Fahrzeugflotte auf nicht-emittierende Antriebstechnologien gelingt. Die Palette möglicher alternativer Antriebssysteme ist relativ breit. Neben den batterie-basierten Antrieben schreitet die Entwicklung der Wasserstoff-Technologie wie auch die Erprobung der Praxistauglichkeit nicht-fossiler Treibstoffe voran. Eine Umstellung auf alternative Antriebe betrifft nicht nur die Flotte von Privat- und Kommunalfahrzeugen, sondern in ähnlichem Ausmaß auch den Gütertransport und den Schienenverkehr.

Mit Blick auf die jeweiligen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebstechnologien ergeben sich spezifische infrastrukturelle Anforderungen.

  • Batterie-basierte Antriebe einschließlich so genannter Plug-In-Hybrid-Antriebe – also mit Verbrennungsmotoren kombinierter Batterie-Antriebe – erfordern eine elektrische Lade-
    Infrastruktur.
  • Die Wasserstoff-Technologie umfasst sowohl Motoren, die Wasserstoff als Antriebsenergie benötigen, als auch Brennstoffzellen-Antriebe, bei denen Wasserstoff als chemisches Reagens der Erzeugung von Antriebsstrom dient. Beide Alternativen benötigen ein Netz von Wasserstoff-Tankstellen.
  • Die nicht-fossilen Brennstoffe umfassen eine breite Palette synthetischer flüssiger oder gasförmiger
    Treibstoffe – letztere haben sich insbesondere in Form von Biogas für den Antrieb kommunaler Fahrzeugflotten bewährt. Auch diese Treibstoffe erfordern ein eigenes Tankstellennetz, sind aber möglicherweise mit dem Angebot bestehender Tankstellen kombinierbar.

Begrenztes Handlungsfeld für die Landeshauptstadt

Welche Aufgabe im Zuge dieser technologischen Umwälzung der Landeshauptstadt Magdeburg zufällt, bedarf der Klärung. Sie ist weder für die Energieversorgung, noch für die Vorhaltung der dafür erforderlichen Infrastruktur zuständig. Dagegen fällt die Umrüstung des kommunalen Fuhrparks ebenso in ihren Zuständigkeitsbereich wie die Schaffung der planerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Lade- bzw. Energieversorgungsinfrastruktur.

Strategien

  • AltAn_01: Die LHMD schafft die planerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl zur Festlegung möglicher Standorte für Lade-Infrastruktur und Tankstellen als auch für deren Genehmigung bzw. planungsrechtliche Sicherung.
  • AltAn_02: Die LHMD entwickelt in Kooperation mit den jeweils zuständigen Versorgungsunter-nehmen ein zeitlich gestaffeltes Stufenkonzept zur Einrichtung einer flächendeckenden Lade-Infrastruktur in der Gesamtstadt für batteriebetriebene Fahrzeuge.
  • AltAn_03: Die LHMD initiiert die schrittweise Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte sowie des kommunalen Maschinenparks auf alternative Antriebsarten.
  • AltAn_04: Die LHMD prüft in diesem Kontext auch Optionen zur Umstellung von Teilen des bestehenden kommunalen Fuhrparks auf alternative Antriebe.
  • AltAn_05: Gemeinsam mit der MVB treibt die LHMD die Umstellung der Busflotte bei Neuan-schaffungen auf Modelle mit alternativen Antrieben voran. Dabei ist auch die Ein-satzmöglichkeit von Bio-Methan-Antrieben als Option zu prüfen.
  • AltAn_06: Die LHMD wird ein Pilotprojekt „Kommunales E-Mobil“ zu Test- und Schulungs-zwecken starten (siehe Kapitel „Vernetzte Mobilität“ VeMo 08).
  • AltAn_07: Alle Bediensteten der LHMD erhalten die Möglichkeit, batteriegetriebene Fahrzeuge an ihrem Arbeitsort mittels dafür geschaffener Ladesäulen zu laden.
  • AltAn_08: Die LHMD initiiert gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen vor Ort sowie mit lokalen energie-affinen Industrie-Unternehmen einen „Kooperationsverbund alter-native Mobilität“ zur schrittweisen Implementierung eines über die Stadt hinausrei-chenden Wegweiser-Projektes.
  • AltAn_09: Die LHMD richtet in Kooperation mit der Otto-von-Guericke-Universität ein „Schau-fenster alternative Antriebe“ ein als Fortbildungs-, Schulungs- und Kooperationsort für die Stadt, die Region und das Land Sachsen-Anhalt.

Straßennetz und stadtverträglicher motorisierter / ruhender Verkehr

Das Straßennetz der Landeshauptstadt Magdeburg bildet ein Strickleiter-System. Es umfasst die in Ost-West-Richtung verlaufenden, den Magdeburger Ring querenden und an die Schönebecker Straße, das Schleinufer und den August-Bebel-Damm anbindenden Straßenzüge.

Funktionsfähiges und ausreichendes Straßennetz ... ohne nennenswerte Kapazitätsengpässe

Über dieses Netz ist das gesamte Stadtgebiet verkehrlich gut erschlossen und an die tangierenden Autobahnen angebunden. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Verkehrsverlagerung auf die übergeordneten Straßen erfolgt. Verbunden damit ist dort auch eine Zunahme des Verkehrsaufkommens. Dagegen konnte auf einem Großteil des untergeordneten Netzes eine flächenhafte Verkehrsentlastung realisiert werden.

Dank des Ausbaus des Straßenhauptnetzes und der verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlagen sind ausreichende Kapazitäten im Verkehrssystem vorhanden. Sie gewährleisten einen sicheren und zügigen Verkehrsfluss. Infolgedessen sind Verkehrsbelastungen und Staus aufgrund von Kapazitätsengpässen im Tagesverlauf, auch während der Spitzenstunden die Ausnahme (vgl. VEP 2030plus Bestandsanalyse (Baustein 1), Abschnitt 4.4.5, Seite 122)

Dennoch Minderung des Verkehrsaufkommens notwendig

Entsprechend den Zielen des VEP 2030plus müssen die verkehrsbedingten Umweltbelastungen in der Landeshauptstadt Magdeburg deutlich gemindert werden. Der gegenwärtige Anteil des motorisierten Verkehrs (MIV) am gesamten Verkehrsaufkommen betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit fossilen Antrieben. Eine Minderung dieses Anteils ist folglich kurz- und mittelfristig unvermeidlich. Andernfalls wäre – was unrealistisch ist – die gesamte Fahrzeugflotte binnen weniger Jahre vollständig auf alternative Antriebsarten umzustellen. Die Verminderung des MIVAufkommens auf unter 40 Prozent bis zum Jahr 2030 entsprechend dem Vorzugsszenario erscheint angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre dagegen nicht unrealistisch. Dennoch erfordert dies eine kontinuierliche Veränderung des Mobilitätsverhaltens aller am Verkehr Beteiligten und zudem eine veränderte Verteilung der bislang vom Auto beanspruchten Fläche.

Reduktion desFlächenbedarfs für den MIV unerlässlich

Auch aus städtebaulicher Sicht ist deshalb Umdenken erforderlich. Bei einem durchschnittlichen Flächenbedarf für ein stehendes Auto von 13,5 qm und einem Bestand von rund 110.000 Pkw werden allein 0,7 Prozent der Magdeburger Stadtfläche für Pkw-Stellplätze benötigt. Rechnet man den etwa zehnfachen Flächenbedarf von 140 qm für ein mit 50 km/h fahrendes Auto, so wird – rein rechnerisch – die enorme, vom MIV derzeit beanspruchte Fläche deutlich.

Strategien

  • MIV_01: Das Straßenhauptnetz der LHMD weist keine Kapazitätsengpässe auf. Mit Ausnah-me kleinräumiger und bedarfsgerechter Netzergänzungen ist daher kein Bedarf hin-sichtlich zusätzlicher Netzerweiterungen erkennbar. Die bereits in der Umsetzung be-findlichen großen Neubauvorhaben (Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee und Ersatzneubau Strombrücke) ermöglichen eine Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Bereich des Hauptbahnhofes und der gesamten Innenstadt.
  • MIV_02: Die LHMD wird außer wenigen notwendigen Netzergänzungen (z.B. Nordverbinder) Erweiterungen des Straßennetzes nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise zur Er-schließung des Industriegebietes Eulenberg vorsehen.
  • MIV_03: Bei der Mittelverwendung für den Straßenbau haben Straßenabschnitte mit hohem Aufwertungsbedarf Priorität. Hierbei ist vor allem in Betracht zu ziehen, ob dadurch das Stadtzentrum entlastet, die Bedingungen für den ÖPNV verbessert und die Verkehrs-beruhigung in Stadtquartieren mit überwiegender Wohnnutzung möglich wird. Bei jedem Straßenaus-, neu- oder -umbau sind Entlastungswirkungen anzustreben.
  • MIV_04: Zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrsaufkommens – unter ausdrück-licher Beachtung der Belange des Wirtschaftsverkehrs – setzt die LHMD auf die För-derung umweltfreundlicher Alternativen sowie auf verkehrslenkende Maßnahmen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Prioritäten bei der Schaltung von Lichtsignalan-lagen und ein umfassendes Parkraummanagement.
  • MIV_05: Als Planungsprinzip gilt für die LHMD auch in Zukunft die Bündelung des MIV auf dem Vorrangstraßennetz in Kombination mit Durchfahrtsbeschränkungen bzw. geschwin-digkeitsdrosselnden Maßnahmen im nachgeordneten Straßennetz sowie Verkehrs-beruhigung in zusammenhängenden Stadtquartieren.
  • MIV_06: Künftige städtebauliche Vorhaben der LHMD konzentrieren sich in erster Linie auf bereits erschlossene Quartiere bzw. Grundstücksflächen. Der Bau neuer Erschlies-sungsstraßen ist weitestgehend zu vermeiden.
  • MIV_07: Straßen, deren Dimensionierung nicht im Verhältnis steht zum Verkehrsaufkommen, werden rückgebaut oder zugunsten von Rad- oder Fußverkehrsflächen umgestaltet.
  • MIV_08: Das Straßennetz der LHMD ist unter Respektierung bestehender zusammenhängen-der Stadtquartiere nach Straßentypen entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Kap. 5.2) bzw. nach Straßenkategorien entsprechend den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zu klassifizieren.
  • MIV_09: Die LHMD wird auf Grundlage dieser Klassifizierung ein abgestuftes Geschwindig-keitskonzept entwickeln. Damit sollen gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die von der LHMD angestrebten Ziele benannt werden, ohne in deren Entscheidungs-befugnis einzugreifen. Grundlage des Konzepts ist eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger auf Wohnwegen, Wohn-, Sammel- und Quartiersstraßen, von abschnittsweise 30 km/h auf Haupt- und Gewerbestraßen bei einer dortigen Regel-geschwindigkeit von 50 km/h sowie von 50 km/h bzw. bei Bedarf darüber auf örtli-chen Einfahrtstraßen, angebauten sowie anbaufreien Verbindungsstraßen.
  • MIV_10: Für die Erschließung bestehender Wohnquartiere durch MIV gilt das Prinzip der Ver-kehrsvermeidung und der Minimierung gesundheitlicher Beeinträchtigung der dort wohnenden Menschen durch geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen.
  • MIV_11: Mit Blick auf die städtebauliche Integration des Verkehrs und eine Stärkung der Ver-kehrsarten des Umweltverbunds erarbeitet die LHMD Gestaltungsleitlinien für das übergeordnete wie auch für das nachgeordnete Straßennetz nach den Kriterien einer gerechten Aufteilung des öffentlichen Straßenraumes entsprechend dem Prinzip der städtebaulichen Bemessung nach RASt 06 sowie unter besonderer Beachtung von Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Immissions- und Klimaschutz.

Ruhender Verkehr

  • MIV_12: Die LHMD veranlasst die Erarbeitung eines integrierten Mobilitätskonzepts für ein ausgewähltes Stadtquartier mit unzureichendem Stellplatzangebot als Pilotprojekt (z.B. Stadtfeld-Ost) unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten (Maßnahme Nr. 46).
  • MIV_13: Die LHMD veranlasst gezielte bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen in Schwerpunktgebieten des Gehwegparkens zur Freihaltung der betreffenden Flächen.
  • MIV_14: Die LHMD stimmt sich mit privaten Investitionsinitiativen zur Errichtung kleinteiliger Quartiersgaragen ab und unterstützt diese bei der Klärung planungsrechtlicher und städtebaulicher Sachverhalte sowie bei der Grundstücksbeschaffung – z.B. durch Flächenfreihaltung (Maßnahme Nr. 108).
  • MIV_15: Die LHMD wird die bestehende Parkraumbewirtschaftung flächendeckend auf das ge-samte Stadtgebiet erweitern, um ruhenden Verkehr und Parksuchverkehr verringern, die grundsätzliche Gebührenpflicht für Parken einführen und die Verkehrsmittelwahl so zugunsten des Umweltverbunds beeinflussen zu können.
  • MIV_16: Die LHMD wird in Verhandlungen mit der Landesregierung für eine Änderung der Verordnung über Parkgebühren eintreten mit dem Ziel ihrer Angleichung an die Kosten eines Einzelfahrscheins im ÖPNV für die einstündige Parkdauer.

Nachhaltiger Wirtschaftsverkehr als Standortfaktor eines attraktiven Oberzentrums

Informationstechnologie, Maschinen- und Anlagenbau, Lebensmittelverarbeitung wie auch die Logistik- und Baubranche sowie zahlreiche Forschungs- und Wissenschaftsinstitutionen prägen das wirtschaftliche Profil der Landeshauptstadt Magdeburg. Das gilt ebenso für eine große Zahl von Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.

Hohe Priorität des Wirtschaftsverkehrs

Dem Wirtschaftsverkehr kommt daher auch aufgrund der Anbindung an das überregionale Straßen- und Schienennetz sowie der Bedeutung von Magdeburg als Binnenhafen und als Knotenpunkt im nationalen und internationalen Wasserstraßennetz außerordentliche Bedeutung zu. Die Industrie- und Gewerbegebiete wie auch die zentral gelegenen Wissenschaftsstandorte sind meist multimodal erschlossen. Dagegen ist die Erreichbarkeit peripherer Gewerbestandorte mit Fahrrad oder ÖPNV oft nicht ausreichend gewährleistet, weshalb der Berufsverkehr dort häufig durch das Auto dominiert ist.

Angesichts der für den Anlagen- und Maschinenbau bestehenden Notwendigkeit, sehr große und schwere Halb- oder Fertigprodukte zu transportieren, besitzt der Schwerlastverkehr eine für Magdeburg spezielle Bedeutung. Zugleich ergeben sich hier aufgrund der Bahnanlagen, die das gesamte Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung durchschneiden, spezifische Erschwernisse für strassengebundene großvolumige Gütertransporte im Bereich der Gleisunterquerungen. Teilweise unzureichende Durchfahrtshöhen an Bahnbrücken schränken die Nutzbarkeit des Straßennetzes für diesen Teil des Straßengüterverkehrs derzeit noch ein. Mit der Fertigstellung der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee sowie der im Rahmen der 2. Ausbaustufe des Eisenbahnknotens
Magdeburg geplanten Maßnahmen – Umbau der Brückenbauwerke Walther-Rathenau-Straße, Lübecker Straße und Lorenzweg – werden indessen wesentliche Einschränkungen zumindest mittel- bis langfristig entfallen.

Ein wichtiges Segment des Wirtschaftsverkehrs betrifft den Liefer-, Ver- und Entsorgungsverkehr innerhalb des Stadtgebietes. Der industrie-orientierte Wirtschaftsverkehr übernimmt dabei einen wesentlichen Anteil. Bedingt durch "just-in-time"-basierte Produktionsabläufe wird er auch künftig nicht abnehmen. Stark wachsen wird der innerstädtische Logistik- und Lieferverkehr infolge des rapiden Wachstums des Onlinehandels sowie der dadurch bedingten Zunahme von Kurier-, Express-, Paket-Dienstleistungen (KEP). Hiervon sind die Innenstadt und die Straßenräume in den innenstadtnahen Wohngebieten besonders betroffen, bisher verbunden mit Beeinträchtigungen und Unfallrisiken für die dort ansässige Bevölkerung.

Verkehrsvermeidungbei City-Logistik und kleinräumigem Lieferverkehr notwendig

Insgesamt bestehen die künftigen Herausforderungen für die Magdeburger Wirtschaft und den Wirtschaftsverkehr in der Verkehrsvermeidung durch rationalisierte Transport- und Logistikprozesse, in der Nutzung klimaschonender Antriebe für Transportfahrzeuge, in der Reorganisation von Lieferketten und der Verlagerung von Transportvolumina auf klimaneutrale Verkehrsmittel.

Strategien

  • WiV_01: Der Wirtschaftsverkehr hat gegenüber dem motorisierten Individualverkehr besondere Priorität. Aufgabe der LHMD ist es, weiterhin die dafür erforderlichen Rahmenbedin-gungen in Abstimmung mit den Unternehmen zu sichern. Dabei sollen Störungen anderer städtischer Nutzungen soweit wie irgend möglich vermieden werden.
  • WiV_02: Die LHMD entwickelt in Kooperation mit Nachbarkommunen, lokalen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Navigationsdiensten ein Gesamtkonzept für eine umwelt- und stadtverträgliche sowie betriebswirtschaftlich effektive Abwick-lung des Güterverkehrs. Schwerpunkte sind dabei eine stärkere zeitliche und räumliche Lenkung der Verkehrsströme auf einem verlässlichen Vorrangnetz – außerhalb von zusammenhängenden Wohnquartieren und nach dem Grundsatz der Verkehrs-vermeidung.
  • WiV_03: Die LHMD setzt sich ein für eine bedarfsgerechte Anpassung des Verkehrsnetzes insbesondere unter Berücksichtigung des Schwerlastverkehrs bei längerfristigen Bau-vorhaben (Brückenhöhen, Radien im Bereich von Knotenpunkten, Engstellen etc.).
  • WiV_04: Die Ausweisung eines für Lang-Lkw geeigneten Straßennetzes ist auch längerfristig nicht vorgesehen.
  • WiV_05: Die LHMD veranlasst die stadtverträgliche Einrichtung von Lkw-Sammelstellplätzen und deren Ausstattung (z.B. intermodale Verkehrsinformationen, Sanitäranlagen).
  • WiV_06: Die LHMD sorgt für die planungs- und eigentumsrechtliche Sicherung von Standorten für intermodale City-Terminals bzw. innerstädtische Umschlagspunkte. Sie setzt sich gegenüber KEP-Dienstleistern für die Einrichtung und den Betrieb von – im besten Fall anbieterneutralen – Mikro-Hubs bzw. Paketstationen ein, die für die empfangs-berechtigten Personen fußläufig erreichbar sind.
  • WiV_07: Die LHMD erarbeitet städtebauliche und gestalterische Vorgaben für die stadtverträg-liche Integration derartiger Einrichtungen und setzt sich in Abstimmung mit der Vielzahl entsprechender KEP-Unternehmen für Verbundlösungen ein.
  • WiV_08: Im Rahmen eines „Modellprojekts Magdeburg“ unterstützt die LHMD unter Beteili-gung von ortsansässigen Forschungseinrichtungen sowie von Kurier-, Express- und Paket-Diensten ferner die Entwicklung stadt- und umweltverträglicher Logistikkon-zepte für die „letzte Meile“. Das betrifft sowohl die Prüfung einer möglichen Einrichtung sogenannter stationärer Mini-Hubs als auch des Einsatzes platzsparender und nicht-emittierender Lieferfahrzeuge.
  • WiV_09: Die LHMD schafft – in Abstimmung mit Anrainern und betroffenen Unternehmen – die verkehrsorganisatorischen und stadtplanerischen Voraussetzungen für hinreichende Belieferungs- / Andienungsmöglichkeiten und -flächen im öffentlichen Straßenraum, die zur effektiven Ver- und Entsorgung erforderliche sind
  • WiV_10: Die LHMD engagiert sich in Kooperation mit den entsprechenden kommunalen und privaten Unternehmen hinsichtlich der Aktualisierung und des Ausbaus eines umweltverträglichen Entsorgungskonzepts für Wertstoffe, Industrie- und Haushalts-abfälle.

Fußverkehr und Stärkung der Nahmobilität

Zu Fuß gehen ist essentieller Teil jeglicher menschlicher Fortbewegung. Selbst ÖPNV-Fahrgäste ebenso wie Menschen hinter dem Steuer oder auf dem Fahrrad legen täglich stets einen Teil ihrer Wege auch zu Fuß zurück.

Fußverkehr essentieller Teil des öffentlichen Lebens

In deutschen Städten ist im Durchschnitt aber jeder vierte Weg ein reiner Fußweg. Dabei handelt es sich in der Regel um Distanzen von weniger als einem Kilometer. Auch in der Landeshauptstadt Magdeburg ist städtisches Leben ohne Menschen zu Fuß gar nicht denkbar – ganz gleich, ob sie zum Einkauf, auf dem Weg zur Schule oder zur nächsten Haltestelle, ob flanierend oder in Eile zu einem bestimmten Ziel unterwegs sind.

Aktive Mobilität zu Fuß tut körperlich gut. Sie ist gesund und macht Zufallsbegegnungen und die Teilhabe am öffentlichen Leben möglich. Aber Menschen zu Fuß haben keine "Knautschzone". Als die schwächsten am städtischen Verkehr Beteiligten sind sie vielen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Das gilt besonders für Kinder – auch in Begleitung von Erwachsenen – und für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wer zu Fuß geht, ist aber auch mehr als andere am Verkehr Beteiligte durch Witterung, Lärm und Schadstoffe sowie durch unzureichenden Platz in seiner Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt.

Mehr Raum für den Fußverkehr benötigt

In vielen Städten ist es daher mittlerweile erklärtes Ziel, dem Zu-Fuß-Gehen mehr Raum zu geben. Mehr Raum betrifft jedoch nicht nur ausreichend bemessene Bürgersteige, die die Begegnung von Kinderwagen, Rollstühlen und Menschen mit Einkaufstüten oder Regenschirmen erlauben. Es betrifft nicht nur weniger Beeinträchtigung durch Gehwegparken oder auf Gehwegen geführten Radverkehr. Mehr Raum bedeutet auch mehr Aufenthaltsqualität und mehr Möglichkeit zum Verweilen in der Stadt.

Verkehrswende erfordert mehr Flächengerechtigkeit

Eine erfolgreiche Verkehrswende hat deshalb – neben der Vielzahl anderer Strategien – die Umwandlung des städtischen Raums zugunsten umweltfreundlicher Mobilität – auch und vor allem des Fußverkehrs – zur Voraussetzung. Bessere Bedingungen für die vielfältigen Formen von Nahmobilität sind somit zugleich Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.

Strategien

  • Fuß_01: Die LHMD veranlasst die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Fußverkehrskonzepts auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse des Ist-Zustandes. Sein Ziel ist der Aus-bau eines funktional differenzierten und engmaschigen Wegenetzes.
  • Fuß_02: Die LHMD schafft mit Blick auf ein möglichst engmaschiges Fußwegenetz Querungs-möglichkeiten an großen Straßen in einem Abstand von nicht mehr als 150 m – ent-sprechend den spezifischen Erfordernissen von Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Es ist zu prüfen, ob im Bereich der Querungen aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den rollenden Verkehr möglich ist.
  • Fuß_03: Die LHMD initiiert ein Aktionsprogramm „Querungshilfen für Fußgänger“. Sie ent-wickelt dafür einen Katalog von Standardlösungen (z.B. Gehwegvorstreckungen, aus-reichend dimensionierte Mittelinseln, Verbesserung der Sichtverhältnisse durch er-weiterte Straßen-Seitenräume). Das Programm betrifft speziell Knotenpunkte, ver-kehrsreiche Straßen, die Überquerung von Gleistrassen und deren Ausstattung mit regelkonformen Querungsstellen sowie taktilen Elementen (Maßnahme Nr. 37).
  • Fuß_04: Die LHMD wird unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und ex-ternem Sachverstand einen Fußverkehrs-Check durchführen. Sein Ergebnis soll Grundlage sein für Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit und Sicherheit von Fußwegen. Besonderes Augenmerk gilt dabei fehlenden Bordsteinabsenkungen und Querungsmöglichkeiten sowie Stolperfallen und Engstellen.
  • Fuß_05: Die LHMD verpflichtet sich, unter Einbeziehung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Check und zur Stärkung der Nahmobilität beim künftigen Aus- und Umbau des Fuß-wegenetzes ausreichend breite und gut begehbarer, auch straßenunabhängiger Geh-wege sowie den Abbau von Barrieren und Sicherheitsrisiken zu gewährleisten.
  • Fuß_06: In diesem Kontext veranlasst die LHMD insbesondere die Überprüfung – und im Be-darfsfall – die Herstellung barrierefreier Zu- bzw. Übergänge zu ÖPNV-Haltestellen sowie barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen (Maßnahme Nr. 37).
  • Fuß_07: Sämtliche Gehwege an Kreuzungen, wichtigen Knotenpunkten und Querungsstellen sind bei künftigen Baumaßnahmen mit Bordabsenkungen von weniger als 3 cm Höhe auszustatten (Maßnahme Nr. 55).
  • Fuß_08: Die LHMD initiiert ein Umgestaltungsprogramm für Fußverkehrsflächen. Ziel ist die Herstellung ausreichend dimensionierter, ebener – auch für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen und Rollkoffer erschütterungsfrei überrollbarer – Fußwege.
  • Fuß_09: Die LHMD gewährleistet, dass alle, auch straßenunabhängige Fußwege mit einer ausreichenden Beleuchtung ausgestattet sind.
  • Fuß_10: Die LHMD räumt bei der Planung und Steuerung von Lichtsignalanlagen den Belan-gen des Fußverkehrs gleiche Bedeutung ein wie denen anderer Verkehrsarten. Mit Blick auf kürzere Wartezeiten für Personen zu Fuß sind in der Abwägung deren Be-lange – ebenso wie diejenigen des bevorrechtigten ÖPNV und des Radverkehrs – bei den Umlauf- und Freigabezeiten von LSA zu berücksichtigen (progressive Fuß-gängersignalisierung), damit Straßen in einem Zug überquert werden können (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_11).
  • Fuß_11: Die LHMD ist bestrebt, Fuß- und Radverkehr zu entflechten. Bislang noch auf gemein-samen Wegen geführter Fahrradverkehr wird Zug um Zug auf baulich getrennte Rad-wege verlagert. Ausgenommen davon sind Straßen und Plätze, die als verkehrsbe-ruhigte Bereiche oder für eine Nutzung nach dem Prinzip „Shared Space“ vorgesehen sind (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi_07).
  • Fuß_12: Die LHMD wird den städtischen Winterdienst auf solchen Gehwegflächen gewähr-leisten, deren Beräumung nicht den Anliegern obliegt. Ziel ist, dass Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch im Winter mobil bleiben können.
  • Fuß_13: Die LHMD veranlasst bei der Gestaltung von Grundstücksein- und -ausfahrten, dass ebene und überrollbare Beläge verbaut werden und der Vorrang des Fußverkehrs erkennbar ist.
  • Fuß_14: Die LHMD räumt der Herstellung sicherer und kurzer Fußwegverbindungen innerhalb des Stadtgebietes – u.a. zwischen Stadtfeld-Ost und Alte Neustadt – besondere Prio-rität ein.
  • Fuß_15: Unter Beachtung einer dichten Vernetzung von Fußwegen vor allem im Umfeld von Schulen, öffentlichen Einrichtungen und ÖPNV-Haltestellen veranlasst die LHMD die Erarbeitung entsprechender kleinräumliche Verkehrskonzepte.
  • Fuß_16: Die LHMD wird Behinderungen des Fußverkehrs durch den ruhenden Verkehr u.a. im Zuge vermehrter Kontrollen unterbinden. Verstöße – insbesondere das Parken auf Gehwegen sowie in Einmündungsbereichen und an Querungsstellen – sind konse-quent zu ahnden. Vorgesehen sind auch bauliche Maßnahmen (siehe auch Kapitel „Straßennetz und motorisierter Verkehr“ MIV_13 sowie „Verkehrssicherheit“ VSi_13)

Mobilität per Fahrrad - bequem, schnell, sicher und umweltverträglich

Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über gute Ausgangsbedingungen für den Radverkehr.

Gute bestehende Grundvoraussetzungen für Radverkehr ... aber erhebliche Defizite im Detail

Dazu zählt ein, im Vergleich zu anderen Großstädten ausgedehntes Radverkehrsnetz, das auch für den Radtourismus attraktiv ist. Zahlreiche für den Radverkehr freigegebene Grünverbindungen sowie eine kompakte und durchmischte Stadtstruktur mit geringen Steigungen sind weitere günstige Faktoren. Zu einer Vielzahl wichtiger Ziele können Menschen auf dem Fahrrad aus den meisten Teilen der Stadt mit relativ geringem Aufwand gelangen. Bei einer Distanz unterhalb von 5 km sind sie mit dem Fahrrad oft schneller als mit dem Auto erreichbar. Der Radverkehrsanteil im Modal Split hat sich in Magdeburg innerhalb der vergangenen 12 Jahre nahezu verdoppelt. Fast ein Viertel aller Wege zum Arbeitsplatz werden mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Im Detail bestehen jedoch zugleich erhebliche Beeinträchtigungen für Menschen, die in Magdeburg per Rad unterwegs sind. Das betrifft hauptsächlich den beträchtlichen Instandsetzungs- und Ergänzungsbedarf an den Radverkerkehrsanlagen. Fehlende Lückenschlüsse, Engpässe sowie unzureichende Sicherheitsabstände auf zahlreichen Abschnitten des Radverkehrsnetzes sind mit Beeinträchtigungen und Unfallrisiken verbunden. Verglichen mit dem Autoverkehr sind Personen auf dem Fahrrad in vielerlei Hinsicht nicht nur benachteiligt sondern erhöhten Unfallrisiken ausgesetzt.

Verbesserungsbedarf für rollenden Verkehr und für Abstellmöglichkeiten

Mit Blick auf die Stärkung des Umweltverbundes und die zu erwartende weitere Zunahme des Radverkehrs ergeben sich somit zahlreiche Herausforderungen. Nicht nur die Infrastruktur für den "rollenden" Verkehr ist fortlaufend instandzusetzen und entsprechend bestehenden Regelwerken umzurüsten mit dem Ziel einer Minderung von Sicherheits- und Unfallrisiken. Ebenso müssen auch Radabstellmöglichkeiten erweitert, verbessert und mit Blick auf die zunehmende Zahl hochpreisiger Fahrräder witterungsgeschützt und diebstahlsicher umgebaut oder neu errichtet werden.

Strategien

  • Rad_01: Die LHMD wird das bestehende Radverkehrsnetz weiterbauen und – soweit erfor-derlich – Schritt für Schritt regelkonform umrüsten. Hierbei gilt der Verringerung von Engstellen und Lückenschlüssen sowie der Vermeidung häufig wechselnder Füh-rungen von Radverkehrsanlagen besonderes Augenmerk. Besonders entlang von Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen sind nach und nach getrennte Radver-kehrsanlagen einzurichten und derzeit noch auf Gehwegen geführter Radverkehr schrittweise zu verlagern (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi_07).
  • Rad_02: Priorität hat dabei die schrittweise Umsetzung sicherheitsorientierter Maßnahmen. Dies betrifft die Markierung durchgehender Radstreifen entlang wichtiger Straßen, die Festlegung einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h für den MIV bei Einrichtung von Schutz-/ bzw. Angebotsstreifen sowie die Schaffung aufgeweiteter Aufstellstreifen und vorgezogener Haltelinien für den Radverkehr vor Lichtsignalanlagen.
  • Rad_03: In diesem Kontext wird die LHMD ein stadtweites Mängel- bzw. Schadenskataster für die bestehenden Radverkehrsanlagen in Zusammenarbeit mit Verbänden (ADFC) und anderen Fachleuten (Unfallkommission) erarbeiten.
  • Rad_04: Die LHMD veranlasst bei der Umgestaltung von Kopfsteinpflaster-Straßen in Wohn-quartieren den Bau durchgehend erschütterungsfrei befahrbarer Streifen für den Radverkehr.
  • Rad_05: Die LHMD ist bestrebt, das gesamte Radverkehrsnetz barrierefrei zu gestalten. An sämtlichen Knotenpunkten, Querungen oder Einmündungen sind demnach Bordab-senkungen mit „Höhe 0“ vorzusehen (Maßnahme Nr. 55).
  • Rad_06: Die LHMD qualifiziert die bestehende Radverkehrskonzeption, um eine attraktive und sichere Erreichbarkeit von Unternehmensstandorten für den Radverkehr zu gewähr-leisten.
  • Rad_07: Die LHMD wird den Umbau von Knotenpunkten so gestalten, dass sie mit dem Fahrrad einfach, übersichtlich und damit sicher zu befahren und zu überqueren sind. Um Unfall-risiken zu vermeiden, muss bereits vor Einfahrt in den Knotenpunkt die Radverkehrs-führung für Menschen hinter dem Steuer klar erkennbar sein. Dies ist z.B. durch farbige Markierung von Radfahrstreifen und Abbiegespuren für den Radverkehr zu gewähr-leisten (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi 09)
  • Rad_08: Die LHMD wird bei der Planung und Einrichtung von Baustellen die Belange des Rad-verkehrs angemessen berücksichtigen durch entsprechende Führung bzw. Umleitung von Radwegen unter Beachtung von Sicherheitsabständen (siehe Kapitel „Verkehrs-management“ VMa 09).
  • Rad_09: Die LHMD setzt sich in Gesprächen mit lokalen Unternehmen dafür ein, dass sie be-darfsgerechte und ausreichende Radabstellanlagen sowie Umkleide- und Duschmög-lichkeiten für Beschäftigte einrichten, die mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz gelangen.
  • Rad_10: Die LHMD wird im Zuge der Aktualisierung der Radverkehrskonzeption die Festle-gung und Freihaltung von Radverkehrskorridoren innerhalb des Stadtgebietes für ortsteilverbindende und regionale Radschnellverbindungen vorsehen – letztere ggf. in Abstimmung mit benachbarten Kommunen und Landkreisen. Als Grundlage dafür ist ein gesamtstädtisches Konzept vernetzter Fahrradstraßen sowie Radschnellverbin-dungen – auch unter Berücksichtigung ihrer Nutzung durch E-Bikes – zu erarbeiten (Maßnahme Nr. 86).
  • Rad_11: Im Vorgriff darauf bereitet die LHMD den Bau einer ersten Radschnellverbindung ins Stadtumland vor.
  • Rad_12: Die LHMD veranlasst die Aufstellung, Aktualisierung und Umsetzung stadtweiter Schulradwegepläne unter Einbeziehung von Schulen, Schulkindern, Eltern sowie ex-ternem Sachverstand (Maßnahme Nr. 33).
  • Rad_13: Um die Nutzbarkeit des Radverkehrsnetzes auch im Winter zu gewährleisten, wird die LHMD die Schneeräumung auf den wichtigsten Strecken in gleicher Weise wie die auf den Straßen veranlassen.
  • Rad_14: Die LHMD veranlasst die Freigabe sämtlicher geeigneter Einbahnstraßen für die Fahr-radnutzung im Zwei-Richtungsverkehr (Maßnahme Nr. 54).
  • Rad_15: Die LHMD wird unter Einbeziehung entsprechenden Sachverstandes die Erstellung und Umsetzung eines Wegeleitsystems für den Radverkehr mit Hinweisen zu mar-kanten Zielen und Angabe geeigneter Routen und Entfernungen in die Wege leiten (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_13).
  • Rad_16: Die LHMD wird an wichtigen Schnittstellen des ÖPNV, an öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Sportstätten Radabstellanlagen in nicht mehr als 100 m Entfernung ein-richten. Die Anlagen müssen den Anforderungen an Witterungs- und Diebstahlschutz genügen. Falls erforderlich, erfolgt dies in Abstimmung mit den für den Betrieb Ver-antwortlichen (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_13; Maßnahme Nr. 38).
  • Rad_17: Die LHMD wird Zug um Zug die Montage von Halte- bzw. Anlehnbügeln für beque-men Stop an Lichtsignalanlagen veranlassen.
  • Rad_18: Die LHMD verstärkt ihre auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete Öffentlich-keitsarbeit zum Thema Radverkehr. Im Fokus stehen dabei insbesondere Schüle-rinnen und Schüler, Beschäftigte und Menschen, die als Gäste mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs sind. Ziel ist es, auf unterschiedlichen Ebenen – u.a. in den so-zialen Netzwerken – für den Radverkehr als umweltfreundliche und sichere Mobilitäts-alternative zu werben und damit den Anteil des Radverkehrs weiter zu erhöhen.

Gestaltung von Straßen und lebenswerten öffentlichen Räumen

Die Planungsdoktrin der "Autogerechten Stadt“ hat auch in der Landeshauptstadt Magdeburg Spuren hinterlassen. Die für die Planung Verantwortlichen der vorigen Generationen schufen Straßen für den Autoverkehr.

Veränderte Wertschätzung des öffentlichen Raumes

Die Erfordernisse des Autoverkehrs hatten absolute Priorität. Infolgedessen galt der Aufenthaltsqualität der Straßen ein nur geringes Augenmerk. Als Verkehrsadern konzipiert, wurden Flächen für den Fuß- und Radverkehr vielfach bis auf ein Minimum reduziert. Für andere Nutzungen oder gar als Aufenthaltsorte waren und sind sie deshalb – aber auch angesichts der dort herrschenden Lärm- und Abgasbelastung – nicht prädestiniert.

Mehr Flächengerechtigkeit als Planungsprinzip

Inzwischen rücken jedoch die Bedürfnisse der Menschen, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind ebenso wie die Belange des Klimaschutzes, zusehends ins Blickfeld von Planung und Planungspolitik. Auch im öffentlichen Bewusstsein ist eine allmähliche Abkehr von der alleinigen Vorherrschaft des Autos erkennbar. Überlegungen zu mehr Flächengerechtigkeit im öffentlichen Raum prägen die Verkehrsplanung und den Straßenentwurf. Insofern hat die Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Vorzugsszenario "Stärkung des Umweltverbundes" auf der
Basis des vom Runden Tisch abgegeben Votums ein Zeichen gesetzt. Es ist eine erste, wenn auch vorerst kleine Etappe auf dem Weg zu einer Verkehrswende. Diese wird nicht von heute auf morgen, jedoch in zielgerichteten kleinen Schritten zu verwirklichen sein.

Öffentlicher Raum ist Bewegungs- und Aufenthaltsort

Verkehrswende bedeutet vor allem die Neuverteilung des begrenzten Verkehrsraums in der Stadt und ein Mehr an Flächen für die Verkehrsarten des Umweltverbundes. Das betrifft zu allererst regelkonforme Geh- und Radwege und ausreichende Flächen für einen ungehinderten und flüssigen Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs. Auf Straßen und Plätzen findet jedoch auch öffentliches Leben statt – im Stadtzentrum, in innenstadtnahen Quartieren ebenso wie in Wohnvierteln am Stadtrand. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes muss hier Möglichkeiten eröffnen, um Straßen intensiver nutzen zu können – für rasche Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad ebenso wie zum Schlendern, für Begegnungen und als Orte des Verweilens wie auch zum Spielen und als Bühne des städtischen Lebens.

Strategien

  • StrGe_01: Die LHMD erarbeitet Gestaltungsleitlinien für den Um- und Ausbau von Straßen oder Straßenabschnitten sowohl im über- wie im nachgeordneten Straßennetz. Ziel der Leitlinien ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Stadtklimas sowie der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Ver-kehrsarten des Umweltverbunds.
  • StrGe_02: Die LHMD aktualisiert das im Rahmen ihres Freiraum- und Grünkonzepts erstellte Straßenbaumkonzept mit dem Ziel, den Baumbestand an Straßen in der Gesamt-stadt zu erhalten bzw. weiter zu erhöhen.
  • StrGe_03: Die LHMD sichert bei der Umrüstung von Gleisanlagen der Straßenbahn für Fahr-zeuge mit mehr als 2,30 m Breite den Erhalt – und falls dies nicht möglich ist– die unverzügliche Neuanpflanzung von Straßenbäumen.
  • StrGe_04: Die LHMD legt für die Planung neuer und den Umbau vorhandener Straßen das Prinzip der städtebaulichen Bemessung nach RASt 06 als Leitlinie fest. Es betrifft die Zo-nierung vom Rand der Bebauung zur Fahrbahnmitte. Entsprechend diesem Grundsatz soll bei allen Baumaßnahmen im Bestand ebenso wie bei Neubaumaßnahmen – nach Abwägung zwischen städtebaulichen und verkehrlichen Zielen und einem Abgleich mit den Fördermöglichkeiten – verfahren werden.
  • StrGe_05: Die LHMD wird Maßnahmen des Straßenumbaus und der Verkehrsorganisation dafür nutzen, Straßenräume aufzuwerten mit dem Ziel, mehr Raum für den öffentlichen Nah- sowie den Fuß- und den Radverkehr bereitzustellen. Im Einzelnen betrifft dies die Verbreiterung von Seitenräumen, Baumpflanzungen sowie die Entlastung von ruhendem Verkehr.
  • StrGe_06: Die LHMD wird die Möglichkeit prüfen, Straßen mit einer – im Verhältnis zu ihrer Di-mensionierung – nur geringen Belastung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der Straßenraumbegrünung zurückzubauen (siehe Kapitel „Straßennetz und moto-risierter Verkehr“ MIV 07).
  • StrGe_07: Die LHMD wird bei der Neugestaltung von Straßen oder Plätzen die Belange des kleinräumigen Wirtschaftsverkehrs besonders berücksichtigen. Das betrifft nament-lich die Anordnung und Dimensionierung temporärer Anlieferungsbereiche ein-schließlich der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs und – falls vorhanden – eines ungehinderten Betriebs des öffentlichen Nahverkehrs.
  • StrGe_08: Die LHMD plant vorrangig in verdichteten innenstadtnahen Wohnquartieren die Ein-richtung verkehrsberuhigter Räume als sogenannte „Shared Spaces“. Ziel ist in diesen Bereichen die Gleichberechtigung aller Verkehrsarten und am Verkehr Beteiligten auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme.
  • StrGe_09: Die LHMD veranlasst die Erarbeitung eines Leitkonzepts zur Beleuchtung öffentlicher Räume. Dabei sind gestalterische Gesichtspunkte sowie die Anforderungen der Wirtschaftlichkeit und der Verkehrssicherheit miteinander in Einklang zu bringen.

Verkehrskonzepte des Verkehrsentwicklungsplanes

Radverkehrskonzeption

Radverkehrskonzeption

Stand: 2024

Mit der neuen Radverkehrskonzeption soll die konzeptionelle Grundlage zur Erhöhung des Radverkehrsanteils in der Landeshauptstadt geschaffen werden. Nicht nur städtische Klimaschutzziele sollen erreicht, sondern darüber hinaus auch die Verkehrssicherheit erhöht und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr gefördert werden. Zentrale Themen sind das Radverkehrsnetz, die dazugehörige Wegeinfrastruktur, das Fahrradparken sowie die Wegweisung für Radwege. Vom 18. April bis zum 9. Mai 2024 hatten Interessierte die Möglichkeit, über eine externe Plattform ihre Hinweise einzubringen.

Die Online-Beteiligung ist beendet. Das Planungsteam bedankt sich für Ihre Hinweise und Teilnahme.


Der Weg zur Radverkehrskonzeption

Bürgerbeteiligung

Um die Radverkehrskonzeption und die darin perspektivisch enthaltenen Szenarien und Maßnahmen in einem möglichst breiten, gesellschaftlichen Konsens erarbeiten zu können, plant die Landeshauptstadt Magdeburg eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 18. April 2024 im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung

Auftaktveranstaltung zur Beteiligung am Radverkehrskonzept

Mit einer Auftaktveranstaltung am 18. April um 17:00 Uhr beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption der Landeshauptstadt Magdeburg. Veranstaltungsort ist die Mensa im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung (An der Steinkuhle). Aufgrund der begrenzten Sitzplatzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten.

Was: Auftakt zur Öffentlichkeitsbeteiligung Radverkehrskonzeption

Wann: 18. April 2024, 17:00 Uhr

Wo: Mensa im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, An der Steinkuhle 6

Anmeldungen:

sowie

Ziel: Anstieg der Fahrradnutzung in Magdeburg

Zur Auftaktveranstaltung werden die beauftragten Büros die Rahmenbedingungen für die neue Radverkehrskonzeption, den Arbeitsprozess sowie den aktuellen Stand der Daten vorstellen. Außerdem gibt es Informationen, wie sich Interessierte in den Planungsprozess einbringen können. Erste Hinweise zum bisherigen Radverkehrsnetz kann man bereits während der Veranstaltung äußern. Zeitgleich startet auch die Online-Beteiligung, die vor Ort erläutert wird. Der Informationsteil der Auftaktveranstaltung wird aufgezeichnet und im Anschluss unter Magdeburg - Radverkehrskonzeption bereitgestellt.

Ziel der neuen Radverkehrskonzeption ist, einen Anstieg der Fahrradnutzung in Magdeburg zu schaffen. Damit sollen nicht nur städtische Klimaschutzziele erreicht, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr gefördert werden. Zentrale Themen sind das Radverkehrsnetz, die dazugehörige Wegeinfrastruktur sowie Fahrradparken und Wegweisung.

Neben der Auftaktveranstaltung gibt es weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Dazu gehört eine Online-Beteiligung zu den Themen Mängel und Gefahrenstellen, Fahrradabstellanlagen sowie Verbindungswünsche und Netzlücken vom 18. April bis 9. Mai im Internet unter Magdeburg - Radverkehrskonzeption. Für das kommende Jahr sind eine Bürgerwerkstatt im Frühjahr zu Schwerpunkten der Maßnahmenumsetzung und die Öffentliche Ergebnispräsentation im Sommer geplant.

Der Prozess der Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption startete Anfang 2024. Hierfür wurde das Planungsbüro „Planungsgemeinschaft Verkehr Alrutz GbR“ aus Hannover zusammen mit den Büros „2:OST Verkehrsplanung“, „TOLLERORT entwickeln & beteiligen“ und „Design Gruppe Gisela Sonderhüsken“ beauftragt.

Online-Beteiligung zur geplanten Radverkehrskonzeption bis 9. Mai

Bis zum 9. Mai können sich Interessierte an der Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption für Magdeburg beteiligen. So können sich die Teilnehmenden unter anderem zu den Themen Mängel und Gefahrenstellen, Fahrradabstellanlagen sowie Verbindungswünsche und Netzlücken äußern. Ziel ist es, einen Anstieg der Fahrradnutzung in Magdeburg zu erreichen.

Klimaschutz und Verkehrssicherheit im Mittelpunkt

Ziel der neuen Radverkehrskonzeption ist, einen Anstieg der Fahrradnutzung in Magdeburg zu schaffen. Damit sollen nicht nur städtische Klimaschutzziele erreicht, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr gefördert werden. Zentrale Themen sind das Radverkehrsnetz, die dazugehörige Wegeinfrastruktur sowie Fahrradparken und Wegweisung.

Start für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Radverkehrskonzeption war die Auftaktveranstaltung am 18. April 2024 in der Mensa des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung. Zeitgleich begann die Online-Beteiligung Magdeburg - Radverkehrskonzeption. Der aufgezeichnete Informationsteil der Auftaktveranstaltung wird in den kommenden Tagen verfügbar sein.

Für das kommende Jahr sind eine Bürgerwerkstatt im Frühjahr zur Maßnahmenumsetzung und eine öffentliche Ergebnispräsentation im Sommer geplant.

Der Prozess der Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption startete Anfang 2024. Hierfür wurde das Planungsbüro „Planungsgemeinschaft Verkehr Alrutz GbR“ aus Hannover zusammen mit den Büros „2:OST Verkehrsplanung“, „TOLLERORT entwickeln & beteiligen“ und „Design Gruppe Gisela Sonderhüsken“ beauftragt.

Die Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg wird mit Mitteln des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Programm Sachsen-Anhalt REGIO gefördert.


Link zur Online-Beteiligung vom 18. April bis 9. Mai

Die Neuaufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg wird mit Mitteln des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Programm Sachsen-Anhalt REGIO gefördert.

Kick-Off Veranstaltung am 4. März 2024 im Alten Rathaus

Einladung: Start für die Entwicklung der Radverkehrskonzeption

Im März beginnt die Entwicklung einer neuen Radverkehrskonzeption für Magdeburg. Ziel ist die Förderung des städtischen Radverkehrs. Oberbürgermeisterin Simone Borris lädt für den 4. März 2024 ab 18 Uhr zur Kick-Off Veranstaltung ins Alte Rathaus ein. Geplante Inhalte und der vorgesehene Prozess des Konzeptes werden vorgestellt.

Veränderungen und Erkenntnisse der letzten 20 Jahre

Was: Vorstellung der Entwicklung einer neuen Radverkehrskonzeption

Wann: 4. März 2024, 18:00 Uhr

Wo: Kaiserin-Adelheid-Foyer, Altes Rathaus Magdeburg

Für die Landeshauptstadt Magdeburg wird eine neue Radverkehrskonzeption erarbeitet. Das derzeit noch gültige Konzept (Teil 1 (Seite 1 - 50), Teil 2 (Seite 51 -79)) sowie Zwischenbilanz zur Umsetzung der Radverkehrs-
konzeption der Landeshauptstadt Magdeburg
) stammt aus dem Jahr 2003. Gemäß der Beschlussfassung (SR-Beschluss 1399-046(VII)22)) des Verkehrsentwicklungsplanes VEP2030plus liegen die Voraussetzungen zur Fortschreibung der Radverkehrskonzeption vor.

Eine Neuaufstellung mit umfassender Analyse soll den Status Quo offenlegen:

  • Netzkonzeption
  • Wegeinfrastruktur
  • Fahrradparken
  • Wegweisung

Die Erkenntnisse und Ableitungen für einen Handlungsbedarf und Zielsetzungen sind zum einen aufgrund stadtstruktureller Veränderungen in Magdeburg innerhalb der letzten 20 Jahre nötig. Zum anderen hat sich auch generell in Sachen Radverkehrsführung einiges verändert.

Expertenteam für Konzeption erweitert

Mit der Neukonzeption wurde das Planungsbüro „Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) Alrutz GbR“ aus Hannover beauftragt. Das Büro verfügt über eine über 35 Jahre lange Erfahrung zur Rad- und Fußverkehrsförderung. Zur Unterstützung bei der Bearbeitung der umfangreichen Aufgabenstellung hat das Büro das Expertenteam erweitert. So bearbeitet das Büro „2:OST Verkehrsplanung“ das inhaltliche Aspekte zum Radverkehrsnetz. Für die Beteiligung der Experten vor Ort und der Bevölkerung sind das Büro „TOLLERORT entwickeln&beteiligen“ sowie das Grafikbüro „Design Gruppe Gisela Sonderhüsken“ involviert.

Bereits der Nationale Radverkehrsplan gibt das Ziel vor, die Anzahl der gefahrenen Rad-Kilometer bis 2030 zu verdoppeln. Dieses Ziel greift die Verkehrspolitik der Landeshauptstadt Magdeburg auf. Mit der Förderung des Radverkehrs sollen insgesamt mehr Menschen aufs Rad gebracht werden. Das Radverkehrskonzept soll dabei die Ziele aus den bisherigen Planungen und Konzepten aufgreifen und für den Radverkehr weiterentwickeln.

Zukünftig sollen alle Siedlungsgebiete mit dem Fahrrad erschlossen und gut erreichbar sein, flächendeckende und bedarfsgerechte Abstellanlagen zur Verfügung stehen. Auch die Verknüpfung mit weiteren Verkehrsarten soll optimiert werden. Für die Erstellung des Konzeptes ist eine stetige Beteiligung vor Ort und die Information der Bevölkerung vorgesehen.

Kick-Off als öffentlicher Auftakt

Den Auftakt hierzu bildet eine öffentliche Kick-off Veranstaltung am 4. März 2024 um 18:00 Uhr im Kaiserin-Adelheid-Foyer des Alten Rathauses. Dabei wird Oberbürgermeisterin Simone Borris den Startschuss des Projektes öffentlich bekannt geben.

Alle Gäste der Veranstalung erhalten einen Einblick in das Projekt. Das beauftragte Ingenieurbüro PGV Alrutz GbR aus Hannover wird in einem Kurzvortrag die geplanten Inhalte und den vorgesehenen Aufstellungsprozess mit den Beteiligungsmöglichkeiten erläutern.

Die Ergebnisse der Radverkehrskonzeption werden im zweiten Quartal 2025 in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung präsentiert werden.

27.02.2024

Kick-Off Veranstaltung - Impressionen

Gelungene Auftaktveranstaltung zum Start der Aufstellung der Radverkehrskonzeption für Magdeburg am 4. März 2024

Die Kick-Off-Veranstaltung zur Aufstellung der Radverkehrskonzeption für Magdeburg am 4. März 2024 stieß auf großes Interesse. Das Foyer des Alten Rathauses war gut gefüllt: Etwa 70 Bürger*innen haben sich dort eingefunden. Außerdem waren ca. 30 geladene Fachleute aus der Verwaltung, dem Ministerium für Digitales und Infrastruktur des Landes Sachsen-Anhalt, von Interessens-verbänden und Verkehrsträgern vor Ort sowie Vertreter*innen aus den Stadtratsfraktionen.

Oberbürgermeisterin Simone Borris begrüßte das Plenum und stellte heraus, warum die Stadt eine neue Radverkehrskonzeption benötige: Um die politischen Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz umzusetzen, müssten die Treibhausgasemissionen bis 2030 um über 40 Prozent im Vergleich zu 2020 gesenkt werden. Dafür muss die Landeshauptstadt Magdeburg klima- und umweltfreundlicher werden, beispielsweise durch die Förderung emissionsarmer Fortbewegungsmittel wie dem Fahrrad.

Der Beigeordnete für Umwelt und Stadtentwicklung, Jörg Rehbaum, verdeutlichte anschließend, dass jedoch nicht nur der Umweltaspekt im Vordergrund stehe, sondern dass auch die Verkehrssicherheit gesteigert werden müsse. Das Konzept „Vision Zero“ solle nicht mehr länger nur Vision sein:

"Ich möchte kein einziges weiteres weißes Fahrrad in der Stadt Magdeburg mehr sehen."

Darüber hinaus wurde die Thematik des Miteinander im Straßenverkehr bzw. der gegenseitigen Rücksichtnahme angesprochen. Die Radverkehrskonzeption stehe vor der Aufgabe, die Interessenslagen aller Verkehrsteilnehmer*innen gut untereinander abzuwägen, da der Straßenraum begrenzt ist. Es sei zu hoffen, dass der Frust und das Gedränge im Straßenverkehr abnehmen, wenn sich künftig mehr Menschen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln fortbewegen werden.

Im Anschluss wurden Inhalte und Vorgehensweise des Aufstellungsprozesses zur Radverkehrskonzeption von Vertreterinnen, Frau Prahlow und Frau Perlitius, des beauftragten Planungsbüros Planungsgemeinschaft Verkehr PGV Alrutz-GbR aus Hannover vorgetragen. Danach beantworteten sie die Fragen der Teilnehmer*innen vor Ort und nahmen bereits erste wichtige Hinweise zu Verbesserungspotentialen für den städtischen Radverkehr auf. Der offizielle Auftakt für die Bürgerbeteiligung findet am 18. April statt.

Die Aufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg wird durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Regio gefördert. Weiterführende Informationen zur Radverkehrskonzeption sind online unter www.magdeburg.de/Radverkehrskonzeption einsehbar.

Impressionen der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption

Kick-off-Impressionen 02
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 05
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 06
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 07
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 03
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 08
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 04
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 09
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 10
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 11
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 12
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand
Kick-off-Impressionen 14
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Tim Schneider
Kick-off-Impressionen 13
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Nancy Brand

Präsentation

Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04. März 2024

  • Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04.03.2024

    Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04.03.2024

Pressemitteilungen

  • Pressemitteilung vom 19. April 2024 - Online-Beteiligung zur geplanten Radverkehrskonzeption bis 9. Mai

    Pressemitteilung vom 19. April 2024 - Online-Beteiligung zur geplanten Radverkehrskonzeption bis 9. Mai

  • Pressemitteilung vom 11. April 2024 - Start für Öffentlichkeitsbeteiligng zur Radverkehrskonzeption

    Start für Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Radverkehrskonzeption

  • Pressemitteilung vom 15. März 2024 - Gelungene Auftaktveranstaltung zum Start der Aufstellung der Radverkehrskonzeption für Magdeburg

    Gelungene Auftaktveranstaltung zum Start der Aufstellung der Radverkehrskonzeption für Magdeburg

  • Pressemitteilung vom 23. Februar 2024 - Start für die Entwicklung der Radverkehrskonzeption

    Start für die Entwicklung der Radverkehrskonzeption

Download - Drucksachen, Informationen, Stellungnahmen, Präsentationen, Prozessablauf

Download und Informationen zur Radverkehrskonzeption

Im Ratsinformationssystem erhalten Sie Zugriff auf weitere öffentliche Drucksachen sowie öffentliche Niederschriften der Ausschüsse und des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg.

Bürgerinfoportal “Ratsinformationssystem

Drucksachen

Drucksache DS0102/23 - Radverkehrskonzeption der Landeshauptstadt Magdeburg (Aufstellungsbeschluss)

Mit Stadtratsbeschluss (Stadtratsbeschluss (5719-067(VII)23)) zur Drucksache DS0102/23 wurde durch den Stadtrat beschlossen die Radverkehrskonzeption neu aufzustellen.

  • DS0102/23 Beschlussvorlage zur Radverkehrskonzeption der Landeshauptstadt Magdeburg

    Beschluss zur Aufstellung Radverkehrskonzeption der Landeshauptstadt Magdeburg

  • DS0102/23 Anlage 1 - Sitzverteilung Runder Tisch

    DS0102/23 Anlage 1 Sitzverteilung Runder TIsch

  • DS0102/23 Anlage 2 - Projektbeschreibung

    DS0102/23 Anlage 2 Projektbeschreibung

  • DS0102/23 Anlage 3 - Kostenschätzung

    DS0102/23 Anlage 3 Kostenschätzung

  • DS0102/23 Anlage 4 - Klimarelevanzprüfung

    DS0102/23 Anlage 4 Klimarelevanzprüfung

  • DS0102/23/1 Änderungsantrag - Sitzverteilung Runder Tisch

    DS0102/23/1 Änderungsantrag Sitzverteilung Runder Tisch

  • DS0102/23/1 Änderungsantrag - Anlage Sitzverteilung Runder Tisch

    DS0102/23/1 Änderungsantrag Anlage Sitzverteilung Runder Tisch

Informationen

Information I0112/24 - Turnusmäßige Berichterstattung zur Radverkehrskonzeption (RVK)

  • I0112/24 - Information

    Turnusmäßige Berichterstattung zur Radverkehrskonzeption (RVK)

  • I0112/24 - Anlage 1 - Liste der Mitglieder Runder Tisch

    Turnusmäßige Berichterstattung zur Radverkehrskonzeption (RVK) Anlage 1

  • I0112/24 - Anlage 2 - Terminkette zur Radverkehrskonzeption

    Turnusmäßige Berichterstattung zur Radverkehrskonzeption (RVK) Anlage 2

  • I0112/24 - Anlage 3 - Einladung zur Auftaktveranstaltung

    Turnusmäßige Berichterstattung zur Radverkehrskonzeption (RVK) Anlage 3

Stellungnahmen

Präsentationen

Präsentation der Auftaktveranstaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18. April 2024

  • Präsentation der Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.04.2024

    Präsentation der Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.04.2024

Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04. März 2024

  • Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04.03.2024

    Präsentation der Kick-Off-Veranstaltung zur Radverkehrskonzeption vom 04.03.2024

Prozessablauf und Beteiligung

Prozessablauf und Beteiligung

  • Prozessablauf und Beteiligung

    Radverkehrskonzeption Prozessablauf und Beteiligung

    © PGV Alruts GbR, Hannover

Hintergrund der Radverkehrskonzeption

Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt, auf Basis des Stadtratsbeschluss (1399-046(VII)22)) zum Verkehrsentwicklungsplan(VEP)2030plus, die Radverkehrskonzeption (Stadtratsbeschluss (5719-067(VII)23)) neu auf. Die bisherige Radverkehrskonzeption stammt aus dem Jahr 2004 (Teil1 (Seite 01 - 50), Teil2 (Seite 51 - 79) sowie Umsetzung der Radverkehrskonzeption 2004 bis 2012). Seither hat die Stadt starke strukturelle Änderungen erfahren, weshalb vorgesehen ist, die Radverkehrskonzeption von Grund auf neu aufzustellen.

Die Aufstellung der Radverkehrskonzeption für die Landeshauptstadt Magdeburg wird durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Programm Sachsen-Anhalt REGIO gefördert.

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Frau Quantz

Fachdienst Verkehrsplanung
SB Radverkehr, Radverkehrskonzeption, Radverkehrswegweisung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Informationen zu weiteren Themen des Fachdienstes Verkehrsplanung

Weitere Informationen

Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

weitere Informationen (z.B. zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen) erhalten Sie hier....

So finden Sie uns

Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburger E-Scooter-Konzept

Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburger E-Scooter-Konzept

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 5720-067(VII)23 am 26.06.2023 das Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) beschlossen und somit die Verwaltung ermächtigt, das Konzept mit definierten Abstellplätzen in Teilbereichen umzusetzen.

Seit Markteintritt der Anbieter für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Jahr 2019 haben diese elektrischen Tretroller (E-Scooter) einen zunehmenden Einfluss auf den öffentlichen Raum genommen. Dabei wird insbesondere der innenstädtische Fußgängerverkehr erheblich beeinträchtigt. Trotz bereits erreichter Erfolge, um die von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) störenden Einflüsse auf den Verkehr, das Stadtbild und die Stadtgesellschaft zu verringern, herrscht akuter Handlungsbedarf.

Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22) das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.

Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.

Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tret-roller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.

Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.

Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Mario Schröter

Fachdienst Verkehrsplanung
Fachdienstleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Informationen zu weiteren Themen des Fachdienstes Verkehrsplanung

Weitere Informationen

Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

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So finden Sie uns

Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg

Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg

Stand: 2023

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 5725-067(VII)23 am 26.06.2023 das Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg beschlossen und somit die Verwaltung ermächtigt, den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur im Sinne des im Elektromobilitätskonzept enthaltenen Szenarios 1 zu organisieren.

Im Zuge der Europäischen Mobilitätswoche 2022 wurde durch das  Stadtplanungsamt erste Ideen zu den Themen Elektro- und Neue Mobilität präsentiert.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der immer drängenderen Herausforderungen des Klimaschutzes verfolgt die Verwaltung mit dem Elektromobilitätskonzept das Ziel, den Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Fahrzeuge zu reduzieren und der daraus entstehenden, immer stärker werdenden politischen Forderung nach einer Verkehrswende im Motorisierten Verkehr in der Landeshauptstadt Magdeburg zu entsprechen. Unter dem Grundsatz

  • Verkehrsleistung zu reduzieren
  • auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern
  • durch E-Mobilität den Verkehr zu verbessern

soll das Elektromobilitätskonzept die verstärkte Einführung der E-Mobilität sowohl im Motorisierten Verkehr als auch im Umweltverbund beleuchten. Der elektrifizierte Motorisierte Individualverkehr (MIV) soll als Ergänzung zum Umweltverbund betrachtet und in diesem Sinne Multi- und Intermodalität gefördert werden. Dadurch soll das innerstädtische Verkehrsaufkommen stadtverträglicher und umweltverträglicher sowie effizienter abgewickelt werden.

Das Vorhaben resultiert aus den folgenden Beschlüssen:

  • Beschluss-Nr. 793-30(V)11 zu A0142/10 E-Mobilität in Magdeburg (siehe auch S0273/10, I0192/12, I0148/13, I0280/15)
  • Beschluss-Nr. 1770-05(VI)18 zur Beschlussvorlage DS0367/17 „Masterplan 100%Klimaschutz“: Maßnahme C5.1: Elektromobilität und Brennstoffzellenantrieb
  • Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22 zur Beschlussvorlage DS0259/21 »Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus: Maßnahme 85 – Ausbau öffentliches Parken und Laden für E-Fahrzeuge an zentralen Standorten (z.B. an Bahnhöfen, Behörden, Sehenswürdigkeiten Universität
  • Beschluss-Nr. 1191-040(VII)21 zu A0044/21 Weg frei zum emissionsfreien Taxiverkehr (siehe auch S0118/21)

Darüber hinaus haben sich folgende Anträge und die dazugehörigen Stellungnahmen & Informationsvorlagen bereits mit dem Thema befasst

  • A0074/14 Entwicklungsplan E-Mobilität; S0125/14
  • A0161/17 E-Mobilität fördern; S0135/18

Weiterer Handlungsdruck entsteht durch die Klimaschutzziele der Bundesregierung (z. B. Klimaschutzgesetz 2021), den Trend der Fahrzeugindustrie, immer mehr E-Fahrzeuge und immer weniger Verbrennerfahrzeuge zu produzieren sowie durch den Beschluss des EU-Parlaments im Juni 2022 zum Verbot des Verkaufs von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2035.

In einer im Rahmen der Erstellung des Konzepts durchgeführten Online-Befragung sprachen sich 60 % der Teilnehmer*innen dafür aus, dass die Landeshauptstadt Magdeburg sehr viel mehr (33%) bzw. etwas mehr (27%) an Ressourcen für den Aufbau der Elektromobilität verwendet.

Die Empfehlung für das Szenario 1 in Beschlusspunkt 2 resultiert aus Kostengesichtspunkten. Angesichts der absehbar schwieriger werdenden Haushaltslage der Landeshauptstadt Magdeburg wurde das Szenario mit den geringsten Kosten ausgewählt. Eine weitere Kostensenkung ist denkbar für den Fall, dass entsprechende Förderprogramme in Anspruch genommen werden können oder ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft beim Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einsetzt.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigte sich, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen so erheblichen Abstimmungsaufwand zwischen den einzelnen Dienststellen der Verwaltung erfordert, dass dieser nicht im Rahmen der vorgegebenen Bearbeitungszeit von einem externen Gutachter bewältigt werden kann. Insofern dienen im Konzept enthaltenen Maßnahmenpakete der Orientierung, welche durch die Verwaltung selbst bzw. weitere Gutachten zu konkretisieren sind.

Darüber hinaus zeigt sich, dass der Arbeitsaufwand für das Thema Elektromobilität, insbesondere für die Betreuung potenzieller Ladeinfrastrukturbetreiber beim Aufbau von Ladeinfrastruktur stetig zunimmt. Im Sinne einer rechtzeitigen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und eines attraktiven Investorenklimas ist die Aufstockung der Personalkapazitäten um mindestens eine Ingenieursstelle erforderlich.

Die Verwaltung arbeitet daran, für die vom Gutachter empfohlenen weiteren erforderlichen Schritte die Finanzierung zu sichern:

  • Erstellung eines Vergabe- bzw. Betreiberkonzepts für öffentliche Ladeinfrastruktur (Maßnahmenpaket 3.4, in 2024, geschätzte Kosten 50.000 €)
  • Kampagnen und Information E-Mobilität (Maßnahmenpaket 5.1, ab 2024, geschätzte Kosten 50.000 € / Jahr)
  • Fortschreibung Standortkonzept für öffentliche Ladeinfrastruktur (Maßnahmenpaket 3.3, ab 2025, geschätzte Kosten 50.000 €)

Nach Abschluss der konzeptionellen Phase des Elektromobilitätskonzepts wurde bekannt, dass die Firma Intel den Bau mehrerer Fabriken mit einer vier- oder gar fünfstelligen Zahl an Arbeitsplätzen im zukünftigen Industriegebiet Eulenberg plant. Diese Maßnahme wird erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr in Magdeburg haben, konnte im Rahmen dieses Konzeptes jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Erschließung des Gewerbegebiets mit öffentlichem Personennahverkehr stellt aufgrund der hohen, teilweise gebündelt zum Schichtwechsel anfallenden Fahrgastaufkommen eine große Herausforderung dar. Es ist zu erwarten, dass nur ein Mix aus verschiedenen ÖPNVVerkehrsmitteln die zu erwartende Fahrgastanzahl mit unterschiedlichen Quellen bewältigen kann.

Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im Auftrag der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH werden verschiedene Möglichkeiten der ÖPNV-Anbindung unter Einbeziehung von elektrischen und schienengebundenen Verkehrsmitteln und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen untersucht. Darüber hinaus ist im Industriegebiet Eulenberg auch die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für den Individual- und Wirtschaftsverkehr erforderlich, welche im vorliegenden Standortkonzept für Ladeinfrastruktur noch nicht enthalten ist.

Die Erstellung des vorliegenden Elektromobilitätskonzepts wird mit einer Förderquote von 80 % durch den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert.

Download

  • Drucksache DS0114/23

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Ergebnisbericht

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 1

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 1 A0 Realbedarf Standortvorschlaege 2025

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 2

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 2 A0 Realbedarf Standortvorschläge 2030

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 3

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 3 A0 Realbedarf Standortvorschläge 2035

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 4

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 4 Liste Ladesäulenstandorte

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 2

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 2 Ergebnis der Klimarelevanzprüfung

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 3

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 3 Klimarelevanzprüfung

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 4

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 4 Behindertenfreundlichkeitsprüfung

  • Gestaltungsrichtlinie für Ladeinfrasturktur E-Autos und E-Bikes

    Broschüre Gestaltungsrichtlinie für Ladeinfrasturktur E-Autos und E-Bikes

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Siesing

Fachdienst Verkehrsplanung
SB Magdeburger Standard der Barrierefreiheit (ÖPNV), Schnittstellenmaßnahmen, ÖPNV-Investitionen, Elektromobilität, Aufgabenträgerschaft (TÖB-Bearbeitung)

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Informationen zu weiteren Themen des Fachdienstes Verkehrsplanung

Weitere Informationen

Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

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Pilotprojekte des Verkehrsentwicklungplanes

In Anbetracht des über ein Jahrzehnt hinausreichenden zeitlichen Horizonts des VEP 2030plus ist dessen Umsetzung nur in einem mehrstufigen Prozess mit jeweils dazwischen geschalteten Evaluierungsphasen sinnvoll. Zugleich sollen seine Strategien und Ziele möglichst innerhalb kur-zer Zeit bereits anhand erster konkreter Projekte als „Wegweiser“ für die künftige Mobilitätsent-wicklung in Magdeburg erkennbar werden. Ihre frühzeitige Umsetzung bietet zudem die Chance, am praktischen Beispiel lernen und zeitnah eventuell erforderliche Ergänzung oder Korrekturen vornehmen zu können. Aus der Vielzahl an Maßnahmen und strategischen Handlungsempfeh-lungen kommen vor allem solche Vorhaben als Pilotprojekte in Betracht, die einen expliziten Be-zug zu dem Vorzugsszenario haben und innerhalb einer kurzen Zeitspanne von höchstens vier bis fünf Jahren maximal bis 2027 umsetzbar und finanzierbar sind. Aus beiden Gründen empfiehlt sich daher eine nur begrenzte Auswahl von höchsten acht bis zehn Maßnahmen.

Konkrete Projekte als "Markenzeichen"des VEP 2030plus mit Beispiel-Charakter

Der Beispielcharakter dieser Projekte sollte dadurch unterstrichen werden, dass Planung, Rea-lisierung und Fertigstellung sowie In-Betriebnahme unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen und in geeigneter Form fortlaufend kommuniziert werden.

Kurzfristige Pilotprojekte (Realisierung bis max. 2027)

  • Pilot_01: Ausweisung und ggf. Umgestaltung einer nur dem Radverkehr vorbehaltenen Fahr-radstraße – außer für den Anliegerverkehr – als erster einer künftig größeren Anzahl geeigneten Straßen innerhalb des Radwegenetzes.
  • Pilot_02: Machbarkeitsstudie zur Umsetzbarkeit des Projekts einer Quartiers- bzw. Gemein-schaftsgarage in einem innenstadtnahen Quartier mit hohem Parkdruck (z.B. Stadtfeld-Ost) auf dafür in Frage kommenden Grundstücken. In die Bearbeitung der Studie sind mögliche privater Betreiber sowie die lokale Öffentlichkeit einzubeziehen.
  • Pilot_03: Einrichtung einer Mobilitätsstation an prominentem Standort – als Auftakt einer Reihe weiterer Mobilitätspunkte. In Kooperation von Landeshauptstadt Magdeburg, Magde-burger Verkehrsbetrieben (MVB), marego, Stadtwerke Magdeburg (SWM) sowie Car-Sharing- und BikeSharing-Unternehmen sind hier stadt- und umweltverträgliche Mobi-litätsangebote an einem Ort gebündelt: Straßenbahn, Bus, diverse Sharing-Angebote sowie Ladesäulen für batteriegetriebene Fahrzeuge.
  • Pilot_04: Modellhafte Umgestaltung eines durch Gehwegparken besonders beeinträchtigten Straßenabschnitts unter Einbeziehung gestalterischer und baulicher Maßnahmen hauptsächlich im Kreuzungsbereich (z.B. Straßenbäume, Poller, Fahrradbügel).
  • Pilot_05: Verkehrsberuhigung im Umfeld einer noch näher zu bestimmenden Grundschule in Kombination mit der Umgestaltung umgebender Straßenräume – unter Einbeziehung und ggf. aktiver Beteiligung von Schulkindern, Schulpersonal und Eltern. Ziele sind ein sicherer Schulweg ohne Gefährdung durch motorisierten Verkehr und durch an- oder wegfahrende „Elterntaxis“ (siehe Stadtratsbeschluss-Nr. 450-012(VII)20).
  • Pilot_06: Durchführung eines Modellversuchs zur testweisen Einführung von Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit in einem abgegrenzten Stadtgebiet auf der Grund-lage § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO (Erprobungsklausel) entsprechend dem Beschluss der StVV von Leipzig in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag und dem Umweltbundesamt.
  • Pilot_07: Diebstahlsichere, barrierefreie, ausreichende und witterungsgeschützte Rad-Abstell-anlagen an Schulen, Schnittstellen oder öffentlichen Einrichtungen. In einem ersten Schritt soll je eine Abstellanlage an jeweils einem der genannten Standorte errichtet werden. Die Maßnahmen können durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung mit einer Förderquote von 90 Pro-zent finanziert werden.
  • Pilot_08: Verkehrsversuch Breiter Weg: Sperrung für den MIV zwischen Ernst-Reuter-Allee und Bärstraße / Himmelreichstraße für mehrere Wochen in der Zeit von Mai bis September 2023 bzw. 2024. Ein entsprechendes Konzept dafür wird in enger Abstimmung mit den ansässigen Einzelhandelsunternehmen erstellt. Ziel ist die temporäre Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Menschen zu Fuß. Zeitweise – jedoch nicht dauerhaft – sind z.B. Veranstaltungen oder Marktstände denkbar. Der Verkehrsversuch ist fachlich zu begleiten und auszuwerten.

Mittelfristige Pilotprojekte (Realisierung bis max. 2030)

Mit Blick auf ihre, für die Stärkung des Umweltverbunds besondere Bedeutung sollten parallel zu den kurzfristigen auch folgende umfangreicheren mittelfristigen Vorhaben in die Reihe der Pilotprojekte aufgenommen werden:

  • Pilot_09: Umgestaltung der Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße mit sicheren, multifunktio-nalen Sperrzonen im Kreuzungsbereich und sicheren Übergängen auf Geh- und Radwegen (Vorbild: Protected Intersection).
  • Pilot_10: Planung und Umsetzung einer Radschnellverbindung ins Stadtumland mit dem erfor-derlichen Ausstattungsstandard (Wegweisung, Markierung).
  • Pilot_11: Umwidmung der Verkehrsflächen im Bereich der Gleisanlagen der MVB, die derzeit durch den MIV mitbenutzt werden, für die alleinige Nutzung durch den ÖPNV (wie z.B. Halberstädter oder Pfälzer Straße), sofern noch eine weitere Spur je Richtung existiert – ausgenommen sind Abbiegebereiche.

Rückblick - Der Weg zum Verkehrsentwicklungsplan

Telegramm

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus der Landeshauptstadt Magdeburg

Um die Vielzahl der vorhandenen Verkehrskonzeptionen inhaltlich in einem übergeordneten Planwerk zu bündeln und potentielle Synergieeffekte einer gesamtstädtischen Verkehrsplanung besser nutzen zu können, ist die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes für die Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt worden.

 

Kurzfilm

Die Veranstaltung „Bürgerbeteiligung VEP 2030plus“ am 03.10.2015, im Rahmen des 24. Rathausfestes wurde verfilmt und mit Interviews von Gästen und Bürgern durch ein Kamerateam begleitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Bürgerbeteiligung - Öffentlicher Dialog".


Informationen zum Arbeitsprozess

Aufgrund des verlängerten Bearbeitungszeitraumes und der geplanten Fertigstellung des VEP 2030plus  im Jahr 2016 wurde der Prognosehorizont des VEP auf das Jahr 2030 (und darüber hinaus) ausgeweitet, weshalb das Projekt ab sofort den Titel: VEP 2030plusträgt.

Was ist der VEP 2030plus?

Der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus ist das grundlegende Planwerk zur künftigen Verkehrsentwicklung für die Landeshauptstadt Magdeburg.
Es stellt die beabsichtigte verkehrliche Entwicklung bis zum Jahr 2030 und die hierfür erforderlichen Handlungsansätze und Maßnahmen auf städtischer Ebene dar. Der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus vertieft somit die Ansätze und Zielstellungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2025) im Hinblick auf die Themenfelder Mobilität und Verkehr.


Planerische Einordung:
VEP ist informelle Planung mit Pflichtcharakter als Fachplan zum Flächennutzungsplan

Wer erarbeitet den VEP 2030plus?

Der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus wird durch die Landeshauptstadt Magdeburg (Stadtplanungsamt) erarbeitet. Der Bearbeitungsprozess wird durch den Runden Tisch zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus und den Wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet. Hierdurch ist gewährleistet, dass unterschiedlichste Aspekte die Themenfelder Mobilität und Verkehr betreffend in den Arbeitsprozess eingebracht werden.

Welchen Arbeitsstand hat der VEP 2030plus erreicht?

Die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplan 2030plus erfolgt in 5 Bausteinen:

Wann soll der VEP 2030plus fertig gestellt werden ?

Die Beschlussfassung durch den Stadtrat ist im Jahr 2022 erfolgt. Zur Zeit findet eine redaktionelle Überarbeitung statt.

Wie wird die öffentlichkeit in den Arbeitsprozess eingebunden?

Bislang erfolgte die Einbindung der Öffentlichkeit vor allem durch regelmäßige Informationen in Form von Newslettern und öffentlichen Stadtratsinformationen.

Zur Erarbeitung der Maßnahmen (Baustein 4) sind die besonderen Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger Magdeburgs gefragt, um konkrete Entwicklungs- und Verbesserungsvorschläge vor Ort in den Arbeits- und Diskussionsprozess einbringen zu können. Eine erste Möglichkeit stellte das Ideenblatt dar. Es folgten Online-Befragung, Öffentlicher Dialog und Diskussionen sowie ein Workshop Logistik.

Newsletter

Newsletter zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus

Mithilfe der Newsletter erhielten Sie nachfolgend einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand des VEP2030plus. 

 

NEWSLETTER / Neuigkeiten

Die Newsletter erschienen regelmäßig und informierten über die Tätigkeiten der Gremien, berichteten über aktuelle Entwicklungen und Teil-Ergebnisse sowie erläutern kurz den Stand der Öffentlichkeitsarbeit.

  • Herbstseminar Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Sachsen-Anhalt e.V. (VSVI) 15.11.2018 / Magdeburg

    VEP2030plus Beschlusslage Baustein 4 Vortrag VSVI 15.11.2018
    Stadtentwicklung und Verkehrsplanung der LH Magdeburg
    Drucksache DS0124/18 - Baustein 4

  • INFO I0191/17 Anlage: Dokumentation des Arbeitsprozesses am Runden Tisch 2012 - 2017

    - Auf dem Weg zum VEP 2030plus
    - Verfahrenskonzept
    - Runder Tisch - Besetzung und Arbeitsweise
    - Bearbeitung und Bausteine des VEP 2030plus
    - Zeitliche Abfolge der Bearbeitung

  • Newsletter zum VEP 2030plus Ausgabe 06 (Stand 10/16)

    - Bürgerbeteiligungen - Systematische Zuordnung der Vorschläge
    - Bericht aus dem Runden Tisch
    - Baustein 2 - Ziele -

  • Newsletter zum VEP 2030plus Ausgabe 05 (Stand 11/15)

    - Bürgerbeteiligungen im Wissenschaftsjahr 2015
    - nächste Schritte auf dem Weg zum VEP
    - Rückblick auf den Diskussions- und Arbeitsprozess

  • Newsletter zum VEP 2030plus Ausgabe 04 (Stand 06/15)

    - Beschlossene Ziele und Leitlinien
    - Erste Sitzung nach fast einem Jahr Bearbeitungspause
    - Bürgerbeteiligung 2015
    - Bearbeitung tritt in finale Phase ein

  • Newsletter zum VEP 2030plus Ausgabe 03 (Stand 02/14)

    - Verkehrsentwicklungsplan 2030plus Rückblick
    - Bericht aus dem Runden Tisch
    - Bestandsanalyse (Baustein1) wurde abgeschlossen
    - Ziele (Baustein 2) stehen im Mittelpunkt der Arbeit
    - Ausblick und weiterer Bearbeitungsverlauf

  • Newsletter zum VEP 2025 Ausgabe 02 (Stand 04/13)

    - Anlass des VEP
    - Bericht aus dem Runden Tisch und Begleitgremien
    - Wahl des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates
    - Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Aspekt
    - Hochwasser beeinflusst Bearbeitungsschritte 2013

  • Newsletter zum VEP 2025 Ausgabe 01 (Stand 12/12)

    - Auf dem Weg zum Verkehrsentwicklungsplan 2025
    - Lenkungsgruppe trat am 1. November 2012 zusammen
    - wissenschaftlicher Beirat tagte am 26. November 2012
    - Runder Tisch bildete sich am 26. November 2012

Download

Download / Weitere Informationen zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus

Im Ratsinformationssystem erhalten Sie Zugriff auf weitere öffentliche Drucksachen sowie öffentliche Niederschriften der Ausschüsse und des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg.

Bürgerinfoportal “Ratsinformationssystem“

 

 

DRUCKSACHEN, INFORMATIONEN

 

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INFORMATIONEN  
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

   
ANFRAGEN / STELLUNGNAHMEN  
  • F 0118/18 - Vollständiger Beschluss zu VEP2030plus (PDF, 14 KB)
  • S 0193/18 - Vollständiger Beschluss zu VEP2030plus (PDF, 118 KB)
  • F 0029/15 - Finanzierung VEP2030plus (PDF, 11 KB)
  • S 0047/15 - Finanzierung VEP2030plus (PDF, 17 KB)
 
   
SONSTIGES  
   
 
 

 

Bausteine

Bausteine

Die Erarbeitung des VEP erfolgt in fünf inhaltlich aufeinander aufbauenden, aber thematisch trennbaren Bausteinen. Nach einer umfassenden Bestandsanalyse, sollen die Leitbilder und Strategien der Verkehrsentwicklungsplanung bis 2030 definiert werden. Darauf aufbauend soll anhand von verschiedenen Szenarien die weitere Verkehrsentwicklung prognostiziert und mit einem integrierten Maßnahmenbündel untersetzt werden.  Abschließend werden die einzelnen Bausteine zum VEP 2030plus zusammengefasst.

Methodischer Aufbau des VEP

Nachfolgend erhalten Sie weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Bausteinen (Inhalte, Themen, Aufgaben, Zielstellungen, Zeitkette, ...) des Verkehrsentwicklungsplanes VEP2030plus. mehr ...

Struktur

Struktur

Neben dem Runden Tisch, der als zentrales Arbeits- und Diskussionsforum im Rahmen der Erarbeitung des VEP 2030plus dient, wurden auch eine dezernatsübergreifende Lenkungsgruppe sowie ein Wissenschaftlicher Beirat als den Runden Tisch begleitende Gremien einberufen.

Organisationsstruktur des Runden Tisches

Detaillierte Informationen u.a. zu den einzelnen Gremien (Projektleitung, Beirat, ...) erhalten Sie hier....

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Um den Verkehrsentwicklungsplan VEP 2030plus und die darin perspektivisch enthaltenen Szenarien und Maßnahmen in einem möglichst breiten, gesellschaftlichen Konsens erarbeiten zu können, plant die Landeshauptstadt Magdeburg eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Zwischenbilanz:
Die Verwaltung erarbeitet seit Ende 2012 den VEP 2030plus.
Das Planwerk wird das zentrale Instrument zur Steuerung der künftigen Entwicklung des Verkehrssystems Magdeburg. Prozessbegleitend werden die Bürger seit 2012 regelmäßig informiert. (Stadtratsinformationen, Drucksachen, Newsletter, Internet-Seite)

Im Jahr 2015 gab es eine mehrteilige, aktive Bürgerbeteiligungen. Bisher ist eine rege Beteiligung sowie ein großer Erfolg zu verzeichnen. Mehr als 1.600 Personen haben sich bislang beteiligt und mehrere hundert Vorschläge eingebracht.
Ein großes Dankeschön geht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Planer verbringen nun die nächsten Tage und Wochen damit, die eingereichten Vorschläge zu dokumentieren, aufzubereiten und am Runden Tisch zu diskutieren. Alle eingereichten Vorschläge werden als Grundlage zur Erarbeitung der Maßnahmen (Baustein 4) herangezogen. Über das Beratungsergebnis wird informiert.

4. Angebot - Beteiligungsangebot für Unternehmerinnen und Unternehmer zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (10/2015)

Beteiligungsangebot für Unternehmerinnen und Unternehmer zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (10/2015)

Nachdem die Beteiligung der Magdeburgerinnen und Magdeburger zum Verkehrsentwicklungsplans 2030plus im Sommer sehr erfolgreich durchgeführt wurde und mit dem Öffentlichen Dialog zum Rathausfest im Oktober 2015 ihren Abschluss gefunden hat, sollen nun mit einem speziellen Angebot die Magdeburger Unternehmerinnen und Unternehmer angesprochen werden, ihre Sicht auf das Magdeburger Verkehrssystem darzustellen.

Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr 28. Oktober 2015

Als finales Arbeitspaket werden aktuell die konkreten Handlungsansätze und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Magdeburger Verkehrssystems definiert. Hierbei kommt dem Wirtschaftsverkehr eine zentrale Bedeutung zu.

Ziel der Veranstaltung

Im Rahmen des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“ bietet die Landeshauptstadt Magdeburg allen Unternehmerinnen und Unternehmern am Mittwoch, 28. Oktober 2015, zwischen 10.00 und 13.00 Uhr die Möglichkeit, vorhandene Anpassungsbedarfe zu benennen, künftige Entwicklungspotenziale zu beschreiben und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Magdeburger Verkehrsinfrastruktur in den Arbeitsprozess einzubringen. 

Ausblick

Die Auswertung der Internet-Befragung, des Rathausfestes sowie des Workshops Logistik werden vsl. bis Ende Dezember 2015 in Anspruch nehmen. Anschließend wird der Entwurf des Maßnahmenpaketes (Baustein 4) mit dem Runden Tisch diskutiert und weiterentwickelt.
Die Fertigstellung des Maßnahmenpaketes (Baustein 4) soll im I. Quartal 2016 erfolgen.
Nachdem der Runde Tisch das Maßnahmenpaket (Baustein 4) abschließend diskutiert hat, werden alle Personen, die eine persönliche Rückinformation über den Umgang mit ihrem Vorschlag erbeten haben, über das Ergebnis informiert.

Nachbereitung

Nachbereitung des Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus

Der Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr repräsentierte am 28.Oktober 2015 in der eindrucksvollen Konferenz-Etage des Katharinenturms in der Landeshauptstadt Magdeburg das Finale für 2015 der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus.

Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr 28.Oktober 2015

 In einem inspirierenden Ambiente und mit traumhaftem Ausblick über die Stadt folgten rund 30 Vertreter aus Wirtschaft, Logistik und Verwaltung der Einladung der Projektleitung, sich aktiv in die Diskussion zum VEP 2030plus einzubringen und Handlungsbedarfe ihrerseits zu benennen.

Der Moderator Tino Grosche führte durch das speziell an die Bedürfnisse von Logistik- und Wirtschaftsunternehmen ausgerichtete Tagesprogramm, welches durch Mario Schröter, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung (Projektleitung), eröffnet wurde. Im Weiteren wurden die Teilnehmer anhand eines Impulsvortrages „Entwicklungstendenzen im Wirtschaftsverkehr“ durch Erhart Pfotenhauer (epUrban, Berlin und Moderator des Runden Tisches) dazu angeregt, ihre vorhandenen Anpassungswünsche sowie Vorstellungen über künftige Entwicklungspotenziale zu formulieren und im offenen Dialog zu debattieren.

Mit einer angenehmen und fruchtbringenden Atmosphäre lud der anschließende Imbiss dazu ein, sich in persönlichen, weiterführenden Gesprächen über Redebeiträge und Meinungen auszutauschen und Netzwerke zu knüpfen.

„Wir freuen uns, dass so viele Unternehmensvertreter Magdeburgs unserer Einladung gefolgt sind.“ sagte Mario Schröter als ein positives Fazit aus diesem Workshop und ergänzte weiter: „Die durch diesen Workshop aufgenommenen Anregungen aus der Stadtgesellschaft, in diesem Fall der Unternehmensvertreter Magdeburgs, werden analysiert und im weiteren Verfahrensschritt des VEP 2030plus in das Maßnahmenkonzept integriert.“.

Ziel der Veranstaltung

Im Rahmen des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“ bietet die Landeshauptstadt Magdeburg allen Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, vorhandene Anpassungsbedarfe zu benennen, künftige Entwicklungspotenziale zu beschreiben und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Magdeburger Verkehrsinfrastruktur in den Arbeitsprozess einzubringen. 

Wettbewerb "Zukunftsstadt"

Der öffentliche Dialog zum VEP 2030plus ist integraler Teil der Magdeburger Aktivitäten im Zuge der Teilnahme am Wettbewerb „Zukunftsstadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit der OTTOVision 2030+ beteiligt sich die Landeshauptstadt Magdeburg gegenwärtig an der ersten Phase des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“. Dieser startet im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015, das ebenfalls unter dem Motto „Zukunftsstadt“ steht – einer Initiative des BMBF gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ zeigt, wie Bürger und Forschung schon heute dazu beitragen können, Städte nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Bürger, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung entwickeln gemeinsam Visionen für die Zukunft ihrer Kommunen und erproben diese vor Ort: Es geht um sichere Energie, um klimaangepasstes Bauen, bezahlbares Wohnen, um Arbeiten, Freizeit, Kultur, Bildung, Mobilität und vieles mehr.

3. Angebot - Öffentlicher Dialog zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (10/2015)

Öffentlicher Dialog zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (10/2015)

In der finalen Phase zur Öffentlichkeitsbeteiligung sollen Vorschläge und Ideen diskutiert und bewertet werden.

Rathausfest 03. Oktober 2015

Unterwegs mit Bus und Bahn. Verkehrsmittel der Zukunft - Elektromobilität? Entwicklungspotenziale im Radverkehr. Ein Alltag ohne Auto? Wie kann die Stadtplanung den Verkehr beeinflussen? 

Ziel der Veranstaltung

Die Vorschläge aus dem Ideenblatt wurden gesichtet, sortiert und im Hinblick auf die beschlossenen Ziele (Baustein 2) analysiert.
Die wesentlichsten dieser Maßnahmenvorschläge wurden auf dem Rathausfest präsentiert. Nicht dargestellte Vorschläge fallen nicht unter den Tisch, sondern werden im Maßnahmenpaket (Baustein 4) gleichermaßen behandelt.
Die Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Gäste der Stadt waren aufgerufen, die dargestellten Maßnahmenentwürfe zu bewerten (grün: gefällt mir / wichtig; gelb: unentschieden; rot: gefällt mir nicht / unwichtig). Eigene Vorschläge konnten ebenso vorgetragen werden.
 

  • Bestätigung der Erforderlichkeit von Maßnahmen (die vereinzelte Nennung von Maßnahmen stellt noch keinen gesellschaftlichen Bedarf dar)
  • Ableitung von Prioritäten (Maßnahmen die sehr häufig mit „grün“ bewertet werden, können im Maßnahmenpaket tendenziell priorisiert werden)

Ausblick

Die Auswertung der Internet-Befragung und des Rathausfestes werden vsl. bis Ende Dezember 2015 in Anspruch nehmen. Anschließend wird der Entwurf des Maßnahmenpaketes (Baustein 4) mit dem Runden Tisch diskutiert und weiterentwickelt.
Die Fertigstellung des Maßnahmenpaketes (Baustein 4) soll im I. Quartal 2016 erfolgen.
Nachdem der Runde Tisch das Maßnahmenpaket (Baustein 4) abschließend diskutiert hat, werden alle Personen, die eine persönliche Rückinformation über den Umgang mit ihrem Vorschlag erbeten haben, über das Ergebnis informiert.

2. Angebot - Online-Befragung zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (08/2015)

Online-Befragung
zur Bewertung von Handlungsmöglichkeiten und Infrastrukturprojekten (08/2015)

Neben den zahlreichen Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen der Beteiligung mit dem Ideenblatt eingesammelt werden konnten, sollen in einem zweiten Schritt verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Prioritäten der Verkehrsentwicklungs-planung bewertet werden.

Wozu diente die Online-Befragung?

Die Umfrage diente vor allem der Bewertung von Handlungsmöglichkeiten und Prioritäten zur Entwicklung des Verkehrssystems Magdeburg. Darüber hinaus sollte ein öffentliches Meinungsbild zur Erforderlichkeit von Infrastrukturprojekten, die seit vielen Jahren immer wieder in der fachlichen und öffentlichen Diskussion genannt werden, erarbeitet werden.
Es konnten auch persönliche Maßnahmenvorschläge in die Diskussion eingebracht werden.

Online-BEFRagung

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat alle Magdeburgerinnen und Magdeburger, Pendlerinnen und Pendler, Gäste und Freunde der Stadt gebeten, sich rege an der Umfrage zu beteiligen und ihre persönlichen Erfahrungen einzubringen.

Die Umfrage war im Zeitraum vom 01. August bis zum 31. August 2015 erreichbar.
Die Umfrage wurde anonym durchgeführt. Die Beantwortung der Fragen war in wenigen Minuten möglich. Es wurden keine persönlichen Daten erhoben.

Fragebogen

was passiert mit den ergebnissen?

Vorab ein Dankeschön an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Ergebnisse der Online-Befragung werden wie die Ergebnisse der „Ideenblätter“ am Runden Tisch diskutiert und bei der Erarbeitung der Maßnahmen (Baustein 4) herangezogen. Über das Beratungsergebnis wird informiert.

1. Angebot - Ideenblatt zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (05/2015)

Ideenblatt zur Entwicklung von Maßnahmen

Die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes VEP2030plus tritt in die letzte Phase der inhaltlichen Bearbeitung ein. Mit dem Baustein 4 (Maßnahmen) werden konkrete Handlungsoptionen entwickelt.

Was ist ein Ideenblatt?

Das Ideenblatt ist ein Fragebogen, mit dem die Magdeburgerinnen und Magdeburger eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung / Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Magdeburg in den Arbeitsprozess zum VEP2030plus einbringen konnten. Die eingereichten Vorschläge werden als Grundlage zur Erarbeitung der Maßnahmen (Baustein 4) herangezogen. 

Das Ausfüllen dauerte nur wenige Augenblicke.

Nachfolgendes IDEENBLATT konnte als Formular (pdf-Format) oder in Papierform ausgefüllt werden.

  1. Maßnahmen für den Verkehrsentwicklungsplan ausdenken.
  2. Ideenblatt ausfüllen und ankreuzen.
  3. Versenden (per E-Mail an: stadtplanungsamt@magdeburg.de oder vor Ort - Baudezernat, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39104 Magdeburg - abgeben.
  4. Einsende- / Teilnahmeschluss: 30.06.2015

    + + + Teilnahmemöglichkeit beendet + + +

Wie konnte ich mich beteiligen?

  1. Vorschlag zur Weiterentwicklung / Verbesserung der Mobilität / des Verkehrs in Magdeburg überlegen.
  2. Ideenblatt ausfüllen und an die Projektleitung senden.
  3. Ergebnis erfahren.

Wieviele Vorschläge konnte ich einreichen?

Die Anzahl der Vorschläge war nicht begrenzt. 
Für jeden Vorschlag sollte ein eigenes Ideenblatt verwendet werden.

Was passierte mit meinem Vorschlag?

Der Vorschlag wird von der Projektleitung gesichtet und am Runden Tisch diskutiert. Die Entscheidung über den Umgang mit dem Vorschlag wird auf jedem Ideenblatt vermerkt und anschließend anonymisiert veröffentlicht.

Presse

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen - ein weiteres Instrument der Öffentlichkeitsarbeit
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Der VEP 2030plus und die darin perspektivisch enthaltenen Szenarien und Maßnahmen sollen in einem möglichst breiten, gesellschaftlichen Konsens erarbeitet werden. Nachfolgend sind die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erarbeiteten Pressemitteilungen zum Thema Verkehrsentwicklungsplan VEP2030plus zusammengetragen.

05.02.2016

„otto sichert mobilität für magdeburg"
5. Newsletter zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus verfügbar

Pressemitteilung vom 05.02.2016

Im Oktober 2015 wurde die umfangreiche Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus mit dem Öffentlichen Dialog zum Rathausfest sowie dem Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr vorerst abgeschlossen. Insgesamt konnten sich die Magdeburgerinnen und Magdeburger, Freunde und Gäste der Stadt bei vier Beteiligungsangeboten mit ihren persönlichen Ideen und Vorstellungen zur künftigen Gestaltung des Verkehrs in Magdeburg in den Arbeitsprozess einbringen.

Der aktuelle 5. Newsletter blickt noch einmal auf die Veranstaltungsserie zurück, fasst deren zu Grunde liegenden methodischen Ansätze zusammen und zieht erstmals Bilanz über die sehr erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig blickt der Newsletter auf das Jahr 2016, in dem mit den Ideen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Maßnahmen (Baustein 4) erarbeitet und der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus fertiggestellt werden sollen. Darüber hinaus werden die Ansätze der Szenarien (Baustein 3) und deren Wechselbeziehungen zueinander erläutert.

Der Newsletter ist im Internet unter www.magdeburg.de (Stichwort: Verkehrsentwicklungsplan) abrufbar. Dieser kann auch herunter geladen und ausgedruckt werden. Neben dem aktuellen Newsletter wurden auch zwei Filme zum Öffentlichen Dialog zum Rathausfest veröffentlicht. Die Filme entstanden im Rahmen des Wettbewerbes Zukunftsstadt zum 24. Rathausfest am 3. Oktober 2015 und halten dieses innovative Beteiligungsformat in bewegten Bildern fest.

Hintergrund

Mit der OTTOVision 2030+ beteiligt sich die Landeshauptstadt Magdeburg gegenwärtig an der ersten Phase des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“. Dieser startet im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015, das ebenfalls unter dem Motto „Zukunftsstadt“ steht – einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ zeigt, wie Bürger und Forschung schon heute dazu beitragen können, Städte nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Bürger, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung entwickeln gemeinsam Visionen für die Zukunft ihrer Kommunen und erproben diese vor Ort: Es geht um sichere Energie, um klimaangepasstes Bauen, bezahlbares Wohnen, um Arbeiten, Freizeit, Kultur, Bildung, Mobilität und vieles mehr.

Der Unternehmerworkshop zum Verkehrsentwicklungsplans 2030plus ist integraler Bestandteil des Magdeburger Beitrages.

 

 

23.10.2015

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus – Workshop Logistik und Wirtschaftsverkehr am 28.10.2015

Pressemitteilung vom 23.10.2015

Wie sieht der innerstädtische Verkehr von morgen aus? Nachdem die öffentliche Beteiligung der Magdeburgerinnen und Magdeburger zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus abgeschlossen ist, sind die Magdeburger Unternehmerinnen und Unternehmer aufgefordert sich zu beteiligen. Am Mittwoch, 28. Oktober 2015, von 10.00 bis 13.00 Uhr lädt die Abteilung Verkehrplanung im Stadtplanungsamt alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer zum Workshop „Logistik und Wirtschaftsverkehre“ in den Katharinenturm ein.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Zukunftsstadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) will die Landeshauptstadt Magdeburg auch die hiesige Firmen in die Entwicklung des Verkehrsentwicklungsplan 2030plus einbeziehen. Im Rahmen eines dreistündigen Workshops erhalten alle Magdeburger Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, vorhandene Anpassungsbedarfe zu benennen, künftige Entwicklungspotenziale zu beschreiben und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Magdeburger Verkehrsinfrastruktur in den Arbeitsprozess einzubringen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Dem Unternehmerdialog voraus ging die Beteiligung der Magdeburger Bevölkerung am Verkehrsentwicklungsplan 2030plus, die im Sommer sehr erfolgreich durchgeführt wurde und mit dem Öffentlichen Dialog zum Rathausfest im Oktober 2015 ihren Abschluss fand. Ziel des Verkehrsentwicklungsplans ist, die gesamte Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Magdeburg konzeptionell abzustimmen und viele verschiedene Zielgruppen darin einzubeziehen.

Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung bis zum 26. Oktober 2015 gebeten. Die Anmeldung kann telefonisch unter 0391/ 540 5352 (Alexander Kirste) oder per E-Mail (Alexander.Kirste@spa.magdeburg.de) erfolgen.

Die Veranstaltung findet im Katharinenturm, Breiter Weg 31 statt.

Hintergrund

Mit der OTTOVision 2030+ beteiligt sich die Landeshauptstadt Magdeburg gegenwärtig an der ersten Phase des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“. Dieser startet im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015, das ebenfalls unter dem Motto „Zukunftsstadt“ steht – einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ zeigt, wie Bürger und Forschung schon heute dazu beitragen können, Städte nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Bürger, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung entwickeln gemeinsam Visionen für die Zukunft ihrer Kommunen und erproben diese vor Ort: Es geht um sichere Energie, um klimaangepasstes Bauen, bezahlbares Wohnen, um Arbeiten, Freizeit, Kultur, Bildung, Mobilität und vieles mehr.

Der Unternehmerworkshop zum Verkehrsentwicklungsplans 2030plus ist integraler Bestandteil des Magdeburger Beitrages.

 

 

 

29.09.2015

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus – Beteiligung der Öffentlichkeit geht in die letzte Runde - Zum Rathausfest am 3. Oktober

Pressemitteilung vom 29.09.2015

Alle Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Gäste der Stadt erhalten am kommenden Samstag (3. Oktober) zwischen 11.00 und 18.00 Uhr zum letzten Mal die Möglichkeit, sich an der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) 2030plus zu beteiligen. Im Rahmen des 24. Rathausfestes sollen in einem öffentlichen Dialog die wichtigsten Aspekte der künftigen Verkehrsentwicklung diskutiert werden. Der Bürgerdialog findet auf dem Alten Markt statt und ist Teil des Wettbewerbs „Zukunftsstadt“.

Auf Grundlage der im Mai und Juni dieses Jahres eingereichten Ideenblätter wurden durch die Projektleitung erste Maßnahmen entworfen. Die Wesentlichsten sollen nun nach ihrer Erforderlichkeit und Dringlichkeit bewertet werden. Zu diesem Zweck werden am 3. Oktober auf dem Alten Markt an der Südwestseite des Alten Rathaus elf verschiedene Themenplakate präsentiert. Zur Darstellung ihrer jeweils ganz persönlichen Einschätzung haben Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Klebepunkte auf den Plakaten zu verteilen. Im Ergebnis sollen somit die wichtigsten und vordringlichsten Ansätze zur Verbesserung und Weiterentwicklung des städtischen Verkehrs herausgearbeitet und in den Arbeitsprozess zum VEP 2030plus eingebunden werden.

Zusätzlich werden während des gesamten Tages die Projektleitung sowie verschiedene Experten für vertiefende Diskussionen zur Verfügung stehen. Der genaue Programmablauf kann im Internet unter www.magdeburg.de (Stichwort: Verkehrsentwicklungsplan) oder den ausliegenden Programmflyern entnommen werden.

Die Landeshauptstadt Magdeburg bittet alle Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Gäste der Stadt, sich zum Rathausfest wenige Minuten Zeit zu nehmen, um einen Teil der Zukunft Magdeburgs aktiv mitzugestalten.

 

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus

Der VEP 2030plus wird vom Stadtplanungsamt erarbeitet. Der Bearbeitungsprozess wird durch einen Runden Tisch und einen wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet. Der Runde Tisch ist unter anderem mit Vertretern aus der Verwaltung, aus den Fraktionen des Stadtrates, von Verkehrsunternehmen, von wissenschaftlichen Facheinrichtungen, von Interessenverbänden und aus der Wirtschaft besetzt. Er bündelt die lokalen fachlichen und politischen Kompetenzen vor Ort, führt deren spezifisches Wissen zeitlich und räumlich zusammen und bindet die Mitglieder aktiv in den Bearbeitungsprozess zum VEP 2030plus ein.

Im Mai und Juni dieses Jahres waren die Magdeburgerinnen und Magdeburger gebeten worden, ihre ganz persönlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Magdeburg einzubringen. Die Möglichkeit, sich über das Ideenblatt an der Entwicklung Magdeburgs zu beteiligen, wurde sehr intensiv genutzt. Die Projektleitung erreichten rund 500 Maßnahmenvorschläge. Darüber hinaus konnte man sich vom 1. bis 31. August 2015 an einer internetbasierten Umfrage beteiligen, um persönlichen Erfahrungen einzubringen.

Der VEP 2030plus wird in fünf thematisch aufeinander abgestimmten Bausteinen erarbeitet. Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die Ziele der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet und im Dezember 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Die Ziele sind gleichermaßen Grundlage der weiteren Planung.

Wesentlichste Merkmale der Ziele sind:

  • die Sicherung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Mobilität für alle Menschen in Magdeburg
  • die Gewährleistung und Sicherung der Finanzierbarkeit des Verkehrssystems
  • die Gewährleistung einer höchstmöglichen Mobilität und die Reduzierung umweltschädlicher Verkehre – Stadt der kurzen Wege
  • die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten
  • die Minderung von Umweltbelastungen und die Verbesserung des Stadtklimas
  • die Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit von Wirtschafts- und Güterverkehr

 

Wettbewerb "Zukunftsstadt"

Mit der OTTOVision 2030+ beteiligt sich die Landeshauptstadt Magdeburg gegenwärtig an der ersten Phase des Wettbewerbes „Zukunftsstadt“. Dieser startet im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015, das ebenfalls unter dem Motto „Zukunftsstadt“ steht – einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ zeigt, wie Bürger und Forschung schon heute dazu beitragen können, Städte nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Bürger, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung entwickeln gemeinsam Visionen für die Zukunft ihrer Kommunen und erproben diese vor Ort: Es geht um sichere Energie, um klimaangepasstes Bauen, bezahlbares Wohnen, um Arbeiten, Freizeit, Kultur, Bildung, Mobilität und vieles mehr.

Die Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus während des Rathausfestes ist integraler Bestandteil des Magdeburger Wettbewerbsbeitrages.

Weitere Informationen zur OTTOVision2030+ und zum Wettbewerb Zukunftsstadt sind auf der Internetseite der Ottostadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/zukunftsstadt verfügbar.

 

 

 

01.09.2015

Neuer Newsletter zum Verkehrsentwicklungsplan ab sofort unter www.magdeburg.de verfügbar

Pressemitteilung vom 01.09.2015

Das Stadtplanungsamt hat zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus einen neuen Newsletter herausgegeben. Er beinhaltet einen Überblick über den aktuellen Stand der Bearbeitung und stellt den Arbeitsprozess sowie die daran beteiligten Akteure vor. Das Dokument steht im Internet als PDF-Datei unter www.magdeburg.de (Suchwort: Verkehrsentwicklungsplan) zur Verfügung.

Auch die bisher erschienenen Newsletter können auf der themenbezogenen Internetseite zum Verkehrsentwicklungsplan aufgerufen werden. Damit können sich interessierte Magdeburgerinnen und Magdeburger regelmäßig über den aktuellen Stand des Verkehrsentwicklungsplanes und die einzelnen Entwicklungsschritte informieren.

Der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus wird in fünf thematisch aufeinander abgestimmten Bausteinen erarbeitet. Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die Ziele der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung entwickelt und im Dezember 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Die Ziele sind zudem Grundlage der weiteren Planung.

Wesentlichste Merkmale sind dabei die Sicherung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Mobilität für alle Menschen in Magdeburg, die Gewährleistung und Sicherung der Finanzierbarkeit des Verkehrssystems, die Gewährleistung einer höchstmöglichen Mobilität, die Reduzierung umweltschädlicher Verkehre („Stadt der kurzen Wege“), die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten, die Minderung von Umweltbelastungen, die Verbesserung des Stadtklimas sowie die Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Güterverkehrs.

18.08.2015

Bürger sind gefragt:
Umfrage zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus läuft bis Ende August
Beteiligung unter www.magdeburg.de

Pressemitteilung vom 18.08.2015

Die Landeshauptstadt Magdeburg bittet alle Magdeburgerinnen und Magdeburger, Pendlerinnen und Pendler, Gäste und Freunde der Stadt, sich rege an der Internet-Befragung zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus zu beteiligen und somit die künftige Entwicklung Magdeburg aktiv mitzugestalten. Bislang wurde die Umfrage über 400 Mal abgerufen – allen Teilnehmern sei hierfür herzlich gedankt.

Die Umfrage ist noch bis 31.08.2015 über die Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg (www.magdeburg.de; Stichwort: Verkehrsentwicklungsplan) erreichbar. Die Umfrage wird anonym durchgeführt. Die Beantwortung der Fragen ist in wenigen Minuten möglich. Es werden keine persönlichen Daten erhoben.

Die Ergebnisse der Umfrage werden wie die Ergebnisse der „Ideenblätter“ veröffentlicht.

 

Hintergrund

Der VEP 2030plus wird in fünf thematisch aufeinander abgestimmten Bausteinen erarbeitet. Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die Ziele der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet und im Dezember 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Die Ziele sind gleichermaßen Grundlage der weiteren Planung.

 

wesentlichste merkmale der ziele sind:

  • die Sicherung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Mobilität für alle Menschen in Magdeburg
  • die Gewährleistung und Sicherung der Finanzierbarkeit des Verkehrssystems
  • die Gewährleistung einer höchstmöglichen Mobilität und die Reduzierung umweltschädlicher Verkehre – Stadt der kurzen Wege
  • die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten
  • die Minderung von Umweltbelastungen und die Verbesserung des Stadtklimas
  • die Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit von Wirtschafts- und Güterverkehr

23.07.2015

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus - Beteiligung der Öffentlichkeit geht in die zweite Runde vom 1. bis 31. August 2015 - Umfrage unter www.magdeburg.de

Pressemitteilung vom 23.07.2015

Nach der Mitarbeit am Ideenblatt sind die Magdeburgerinnen und Magdeburger erneut aufgerufen, sich aktiv am Arbeitsprozess zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus zu beteiligen. Am 1. August beginnt eine Internet-Umfrage auf www.magdeburg.de,  die vor allem der Bewertung von Handlungsmöglichkeiten und Prioritäten zur Entwicklung des Verkehrssystems Magdeburg sowie der Bewertung von im Gespräch befindlichen Infrastrukturprojekten dienen soll. Selbstverständlich können auch weiterhin persönliche Maßnahmenvorschläge in die Diskussion eingebracht werden.

Mit der internetbasierten Umfrage sollen die Magdeburgerinnen und Magdeburger auch weiterhin aktiv in den Prozess der Maßnahmenentwicklung eingebunden werden. Daher bittet die Landeshauptstadt Magdeburg alle Magdeburgerinnen und Magdeburger, Pendlerinnen und Pendler, Gäste und Freunde der Stadt, sich rege an der Umfrage zu beteiligen und ihre persönlichen Erfahrungen einzubringen.
 
Die Umfrage ist vom 1. bis 31. August 2015 über die Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg  erreichbar. Die Umfrage wird anonym durchgeführt. Die Beantwortung der Fragen ist in wenigen Minuten möglich. Es werden keine persönlichen Daten erhoben.
 
Im Mai und Juni dieses Jahres waren die Magdeburgerinnen und Magdeburger gebeten worden, ihre ganz persönlichen Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Magdeburg einzubringen. Die Möglichkeit, sich über das Ideenblatt an der Entwicklung Magdeburgs zu beteiligen, wurde sehr intensiv genutzt. Die Projektleitung erreichten rund 500 Maßnahmenvorschläge. Diese werden derzeit gesichtet, gebündelt und für die Diskussionen am Runden Tisch aufbereitet. Den Magdeburgerinnen und Magdeburgern sei an dieser Stelle für ihr großes Engagement herzlich gedankt.
 
Die Ergebnisse der Umfrage werden wie die Ergebnisse der „Ideenblätter“ aufbereitet und anschließend veröffentlicht.

 

Hintergrund

Der VEP 2030plus wird in fünf thematisch aufeinander abgestimmten Bausteinen erarbeitet. Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die Ziele der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet und im Dezember 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Die Ziele sind gleichermaßen Grundlage der weiteren Planung.

 

wesentlichste merkmale der ziele sind:

  • die Sicherung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Mobilität für alle Menschen in Magdeburg
  • die Gewährleistung und Sicherung der Finanzierbarkeit des Verkehrssystems
  • die Gewährleistung einer höchstmöglichen Mobilität und die Reduzierung umweltschädlicher Verkehre – Stadt der kurzen Wege
  • die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten
  • die Minderung von Umweltbelastungen und die Verbesserung des Stadtklimas
  • die Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit von Wirtschafts- und Güterverkehr

11.05.2015

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus tritt in finale Phase ein: Unterlagen öffentlich - Umfrage auch unter www.magdeburg.de

Pressemitteilung vom 11.05.2015

Wo werden die Menschen im Jahr 2030 in Magdeburg wohnen, arbeiten, lernen und einkaufen? Welche Wege sind zwischen diesen Standorten zurückzulegen? Und wie werden diese Wege bewältigt? Mit diesen und vielen weiteren Fragen zur Mobilität der Zukunft beschäftigt sich der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus. Ab heute sind alle Magdeburgerinnen und Magdeburger aufgerufen, sich an der Umfrage zur künftigen Verkehrsentwicklung zu beteiligen.

Der VEP 2030plus wird vom Stadtplanungsamt erarbeitet. Der Bearbeitungsprozess wird durch einen Runden Tisch und einen wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet. Der Runde Tisch ist unter anderem mit Vertretern aus der Verwaltung, aus den Fraktionen des Stadtrates, von Verkehrsunternehmen, von wissenschaftlichen Facheinrichtungen, von Interessenverbänden und aus der Wirtschaft besetzt. Er bündelt die lokalen fachlichen und politischen Kompetenzen vor Ort, führt deren spezifisches Wissen zeitlich und räumlich zusammen und bindet die Mitglieder aktiv in den Bearbeitungsprozess zum VEP 2030plus ein.

Neben den bislang sehr fachlich geprägten Diskussionen am Runden Tisch soll der VEP 2030plus in seiner nunmehr letzten und für die Magdeburgerinnen und Magdeburger greifbarsten Bearbeitungsphase aktiv von der Öffentlichkeit mitgestaltet werden.

Als erstes Angebot einer aktiven Bürgerbeteiligung wurde das Ideenblatt zur Entwicklung von Maßnahmen erstellt, das heute veröffentlicht wird. Das Ideenblatt ist ein Fragebogen, mit dem die Magdeburgerinnen und Magdeburger eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Magdeburg in den Arbeitsprozess zum VEP 2030plus einbringen können. Die eingereichten Vorschläge werden als Grundlage zur Erarbeitung der Maßnahmen herangezogen.

Das Ideenblatt kann hier heruntergeladen, ausgefüllt und per E-Mail an stadtplanungsamt@magdeburg.de zurückgeschickt werden. Zudem ist das Ideenblatt seit heute auch in den Bürgerbüros, in den städtischen Bibliotheken, in der Volkshochschule sowie am ZOB Magdeburg verfügbar.

Die Landeshauptstadt Magdeburg bittet alle Magdeburgerinnen und Magdeburger regen Gebrauch vom Ideenblatt zu machen und ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der Magdeburger Mobilität bis zum 31. Mai 2015 in den Diskussionsprozess einzubringen.

Alle Eingaben werden durch die Landeshauptstadt Magdeburg dokumentiert, aufbereitet und am Runden Tisch diskutiert. Über das Beratungsergebnis wird anschließend informiert.

Hintergrund

Der VEP 2030plus wird in fünf thematisch aufeinander abgestimmten Bausteinen erarbeitet. Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die Ziele der künftigen Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet und im Dezember 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Die Ziele sind gleichermaßen Grundlage der weiteren Planung. Wesentlichste Merkmale der Ziele sind:

  • Die Sicherung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Mobilität für alle Menschen in Magdeburg
  • Die Gewährleistung und Sicherung der Finanzierbarkeit des Verkehrssystems
  • Die Gewährleistung einer höchstmöglichen Mobilität und die Reduzierung umweltschädlicher Verkehre – Stadt der kurzen Wege
  • Die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten
  • Die Minderung von Umweltbelastungen und die Verbesserung des Stadtklimas
  • Die Sicherung bzw. Optimierung der Funktionsfähigkeit von Wirtschafts- und Güterverkehr


Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Mario Schröter

Fachdienst Verkehrsplanung
Fachdienstleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Informationen zu weiteren Themen des Fachdienstes Verkehrsplanung

Weitere Informationen

Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

weitere Informationen (z.B. zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen) erhalten Sie hier....

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