Meldebescheinigung beantragen
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung enthält die Anschrift(en), die Sie zuletzt bei Ihrer Wohnsitzanmeldung bei Ihrer Meldebehörde angegeben haben. Sie kann auch als Lebensbescheinigung genutzt werden, zum Beispiel für Versicherungen oder Rentenstellen im Ausland.
Häufig wird sie von Unternehmen benötigt, wenn Sie Ihre Adresse nachweisen müssen, diese aber nicht in Ihrem Ausweis steht. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, da sie die Daten direkt von der Meldebehörde abrufen können.
Die Meldebescheinigung enthält:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:
- weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
- Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
- Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
Erforderliche Unterlagen
Online
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
- NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
- AusweisApp
- optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)
Persönliche Vorsprache
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) Bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person: Schriftliche Vollmacht
- Notwendig ist eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur bevollmächtigten Person enthalten und es muss dessen Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.
- Ihr eigener Personalausweis oder Pass muss mindestens in Kopie vorgelegt werden.
- Bei Empfänger/innen von Sozialleistungen oder in Rentenangelegenheiten:
- Bei Vorliegen eines Gebührenbefreiungstatbestandes ist ein entsprechender Nachweis im Bürgerbüro vorzulegen.
Schriftlicher Antrag
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf ein entsprechendes Konto der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Verwendungszweck: 43111200.11330005. Legen Sie bitte einen Nachweis der abgebuchten Gebühr (Kontoauszug) oder einen Verrechnungsscheck bei. Ein Überweisungsauftrag (handschriftlich oder digital) stellt keinen Nachweis der Überweisung dar.
- Reichen Sie Ihren Personalausweis oder Pass in Kopie ein.
Gebühren
- 10,00 Euro pro Meldebescheinigung, wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort, schriftlich oder online stellen und einen zusätzlichen postalischen Versand wünschen.
- Keine Gebühr, wenn Sie den Antrag online stellen und keinen postalischen Versand wünschen.
- keine Gebühr: als Lebensbescheinigung in Rentenangelegenheiten, in Angelegenheiten des SGB II oder XII. Weitere Ausnahmen können unter "Rechtsgrundlagen" in der Anlage der AllGo LSA, Tarifstelle 28a, laufende Nummer 4, Nummer 2 eingesehen werden). Eine Entscheidung über die gebührenfreie Ausstellung wird nur vor Ort im Bürgerbüro getroffen.
Fristen
- Bei der Beantragung gibt es keine Fristen zu beachten.
- Eine Meldebescheinigung ist formal unbefristet gültig, solange sich Ihre Wohnadresse nicht ändert.
- Für Behörden, Banken oder Arbeitgeber gilt sie jedoch in der Regel nur als aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate ist.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie online, persönlich vor Ort oder schriftlich beantragen.
- Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgerbüro).
- Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.
Online
- Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes.
- Starten Sie den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
- Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Optional können Sie den Online-Dienst auch als Gast nutzen.
- Nach der Authentifizierung erfolgt der Datenabgleich mit dem Melderegister. Sie haben nun die Wahl zwischen einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung.
- Wählen Sie, ob Sie die Meldebescheinigung nur digital als Download erhalten möchten oder zusätzlich per Post zugesandt bekommen. Bei der digitalen Version fallen keine Gebühren an; für die Zusendung per Post ist die übliche Gebühr fällig.
- Haben Sie die erweiterte Meldebescheinigung ausgewählt, erfolgt eine Abfrage des Datenumfangs.
- Prüfen Sie die zusammengefassten Daten zu Ihrem Antrag und willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
- Die Gebühren zahlen Sie im Anschluss online (nur bei gebührenpflichtigen Postversand).
- Die Meldebescheinigung steht sofort als Download bereit. Bei postalischer Zusendung wird sie an Ihre im Melderegister gespeicherte Hauptwohnung geschickt. Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Bitte achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens.
Hinweis: Bei zusätzlicher persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro nach Online-Beantragung wird die Gebühr erneut erhoben. Unzustellbare Meldebescheinigungen werden automatisch an die Meldebehörde zurückgesendet. Liegt keine unzustellbare Meldebescheinigung vor, wird von einer erfolgreichen Zustellung ausgegangen. Eine weitere Ausstellung ist in diesem Fall gebührenpflichtig.
Persönlich im Bürgerbüro
- Vereinbaren Sie einen Termin über das Online-Terminportal.
- Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation vor.
- Alternativ kann eine bevollmächtigte Person den Antrag stellen. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis der bevollmächtigten Person.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
- Ihre Daten werden aufgenommen und die Meldebescheinigung wird sofort ausgehändigt.
Hinweis: Bei erneutem persönlichen Vorsprechen nach bereits erfolgter Beantragung (z. B. wegen Versandproblemen) fällt die Gebühr erneut an.
Schriftlich (per Post)
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per Post an die Meldebehörde.
- Legen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises oder Reisepasses bei, um Ihre Identität nachzuweisen.
- Überweisen Sie die Gebühr vorab auf eines der auf dem Antrag angegebenen Konten der Landeshauptstadt Magdeburg.
- Legen Sie einen Nachweis der Zahlung bei (Kontoauszug oder Verrechnungsscheck). Ein Überweisungsauftrag gilt nicht als Zahlungsnachweis.
- Nach Prüfung des Antrags wird Ihnen die Meldebescheinigung per Post an Ihre im Melderegister gespeicherte Hauptwohnung zugesendet. Versand erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens.
Unzustellbare Meldebescheinigungen werden automatisch an die Meldebehörde zurückgesendet. Liegt keine unzustellbare Meldebescheinigung vor, wird von einer erfolgreichen Zustellung ausgegangen. Eine weitere Ausstellung ist in diesem Fall gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sie sind aktuell in Magdeburg gemeldet.
Wichtig für Neuanmeldungen und Ummeldungen in Magdeburg:
Wenn Sie sich neu in Magdeburg anmelden oder innerhalb der Stadt umziehen, ist eine Vorsprache in einem Bürgerbüro notwendig. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin.
Alternativ steht Ihnen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zur Verfügung.
Im Rahmen der An- bzw. Ummeldung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung. Ein gesonderter Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung im direkten Zusammenhang mit der An- oder Ummeldung ist nicht erforderlich.
Bearbeitungsdauer
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen 1-2 Wochen: bei schriftlicher Antragstellung bzw. wenn Sie im online Antrag den Postversand wünschen
-
Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen durch den Postversand möglich sind. Achten Sie unbedingt auf eine gut lesbare Beschriftung Ihres Briefkastens, um Zustellprobleme zu vermeiden
Hinweis: Wenn Sie die Meldebescheinigung kurzfristig benötigen, stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.