Bekanntmachung Amtsblatt: Grundsteuer für 2026 festgesetzt
Bekanntmachung ersetzt Einzelversand von Bescheiden
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt als Ersatz für den zeitraubenden und kostenintensiven Einzelversand. In Magdeburg werden Grundsteuerbescheide von der Stadtverwaltung nur noch dann verschickt, wenn sich eine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat. Der Gesetzgeber hat im Grundsteuergesetz festgelegt, dass dieses Verfahren rechtlich genauso bindend ist wie der Einzelversand. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Darin sind auch die zu zahlenden Beträge sowie die Fälligkeitstermine ersichtlich.
Zahlung per SEPA und Online-Formular
Wenn auf dem jüngsten Bescheid die Bankverbindung der steuerpflichtigen Person ersichtlich ist, werden die Grundbesitzabgaben abgebucht. Wer ein SEPA-Mandat erteilen oder ändern möchte, finden den entsprechenden Vordruck auf den Seiten zur Grundsteuer.
Wenn der Grundbesitz nach dem 1. Januar 2026 veräußert wurde, sollte dies dem städtischen Finanzservice mitgeteilt werden. Der neue Eigentümer ist aber erst ab 1. Januar 2027 steuerpflichtig. Bis zum Jahreswechsel bleibt der vorherige Eigentümer in der Steuerpflicht. Bei den Abfallgebühren wechselt die Zahlungspflicht bei einer Grundbesitzveräußerung im Folgemonat der Grundbuchänderung.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereiches Finanzservice folgend zur Verfügung:
E-Mail: grundsteueranfragen@stadt.magdeburg.de
Telefon: 0391 540 2353
Sprechzeiten
Montags: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstags: 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitags: 9:00 bis 12:00 Uhr
Hintergrund zur Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie wird jährlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für das Jahr 2026 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung für die Grundsteuer A und Grundsteuer B im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 9 vom 24. April 2026.
Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid übernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg beträgt er für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 340 vom Hundert und für die Grundsteuer B 483 vom Hundert für Wohngrundstücke und 965 vom Hundert für Nichtwohngrundstücke.