- Einfache Melderegisterauskunft
je angefragte Person: 10,00 € - Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken
je angefragte Person: 13,00 € (10,00 € + 3,00 € Zuschlag) - Melderegisterauskunft mit besonderem Ermittlungsaufwand
(z. B. wenn keine elektronisch gespeicherten Daten vorhanden sind und eine Einsichtnahme in verfilmte Karteien erforderlich ist)
je angefragte Person: 25,00 €- Grundsätzlich ist die Grundgebühr (10,00 € bzw. 13,00 €) zu entrichten.
Sollte für die Bearbeitung ein besonderer Ermittlungsaufwand erforderlich sein, wird die Differenz zur höheren Gebühr nachgefordert, bevor die Auskunft erteilt wird.
- Grundsätzlich ist die Grundgebühr (10,00 € bzw. 13,00 €) zu entrichten.
Zahlung
- Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
- Die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem jeweiligen Antragsformular.
- Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
- Alternativ können Sie Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.