Inhalt
  • Einfache Melderegisterauskunft mit automatisiertem Abruf: 5,00 Euro 
    • nur bei Nutzung des Online-Dienstes mit Authentifizierung
    • wird die Auskunft zu gewerblichen Zwecken verwendet, erhöht sich die Gebühr um 3 Euro auf 8,00 Euro
  • Einfache Melderegisterauskunft
    je angefragte Person: 10,00 Euro
    • wird die Auskunft zu gewerblichen Zwecken verwendet, erhöht sich die Gebühr um 3 Euro auf 13,00 Euro
  • Melderegisterauskunft mit besonderem Ermittlungsaufwand
    (z. B. wenn keine elektronisch gespeicherten Daten vorhanden sind und eine Einsichtnahme in verfilmten Karteien erforderlich ist)
    je angefragte Person: 25,00 Euro
    • Grundsätzlich ist die Grundgebühr (10,00 Euro bzw. 13,00 Euro) zu entrichten.
      Sollte für die Bearbeitung ein besonderer Ermittlungsaufwand erforderlich sein, wird die Differenz zur höheren Gebühr nachgefordert, bevor die Auskunft erteilt wird

Zahlungsmöglichkeiten

  • Im Online-Dienst kann die Gebühr aktuell per Paypal oder Kreditkarte (Mastercard/VISA) gezahlt werden.
  • Im Bürgerbüro erfolgt die Zahlung am Kassenautomat. 
  • Bei der schriftlichen Beantragung ist die Gebühr vorab zu zahlen.
    • Die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem jeweiligen Antragsformular.
    • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
    • Alternativ können Sie Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.