Inhalt
  • Einfache Melderegisterauskunft
    je angefragte Person: 10,00 €
  • Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken
    je angefragte Person: 13,00 € (10,00 € + 3,00 € Zuschlag)
  • Melderegisterauskunft mit besonderem Ermittlungsaufwand
    (z. B. wenn keine elektronisch gespeicherten Daten vorhanden sind und eine Einsichtnahme in verfilmte Karteien erforderlich ist)
    je angefragte Person: 25,00 €
    • Grundsätzlich ist die Grundgebühr (10,00 € bzw. 13,00 €) zu entrichten.
      Sollte für die Bearbeitung ein besonderer Ermittlungsaufwand erforderlich sein, wird die Differenz zur höheren Gebühr nachgefordert, bevor die Auskunft erteilt wird.

Zahlung

  • Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
  • Die Kontoverbindung sowie den anzugebenen Verwendungszweck finden Sie auf dem jeweiligen Antragsformular.
  • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
  • Alternativ können Sie Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.