Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde mit Klebe-Plaketten versehen.
Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nachstempelung der Kennzeichenschilder nach der zwangsweisen Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nicht möglich ist. Sollte Ihr Fahrzeug entsiegelt worden sein, so dürfen mit diesem Fahrzeug bis zur Wiederzulassung keine Fahrten getätigt werden!