- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben, müssen Sie keine Meldebescheinigung beantragen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Magdeburg haben, dann müssen Sie die Meldebescheinigung bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Weisen Sie bei der Beantragung darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
- Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
Folgende Unterlagen sind gegebenenfalls erforderlich:
- Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren sind.
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
- Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners einreichen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren. Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil, wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
- Nachweis über aktuelle Namensführung.
- Einbürgerungsurkunde, wenn Sie eingebürgert wurden.
- Staatsangehörigkeitsnachweis oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
Hier können Sie weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr nachlesen.
Wichtiger Hinweis: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen.