Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Ihrem Familienstand, dem Geburtsort, Ihrem Wohnsitz oder gemeinsamen Kindern.
Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.
Grundsätzlich erforderlich (bei zwei deutschen Staatsangehörigen)
Beide Verlobte müssen im Original vorlegen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
- gegebenenfalls bereits abgegebene Namenserklärungen
Nachweise zur Geburt
Wenn Sie in Deutschland geboren wurden:
- Geburtsurkunde oder
- aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister
(erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
Wenn Sie im Ausland geboren wurden:
- aktuelle ausländische Geburtsurkunde
Nachweis des Wohnsitzes
Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung wird benötigt:
- wenn einer der Partner nicht in Magdeburg gemeldet ist oder
- wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten
Bei einer früheren Ehe:
- Eheurkunde und
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
oder - beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Eheregister mit Auflösungsvermerk
Bei einer früheren Lebenspartnerschaft:
- Lebenspartnerschaftsurkunde und
- Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
oder - beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk
Wenn der frühere Partner verstorben ist:
- Sterbeurkunde
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind
Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunden der Kinder
- gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
- gegebenenfalls Erklärung über die gemeinsame Sorge
Dies gilt auch für Kinder aus früheren Beziehungen.
Besondere Personengruppen
Für folgende Personen gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige:
- staatenlose Personen
- Asylberechtigte
- anerkannte Flüchtlinge
- Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
Nachgewiesen werden müssen durch öffentliche Urkunden:
- Familienstand
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeit
- frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
Zusätzlich werden in der Regel benötigt:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identitätsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, falls diese nicht aus dem Ausweis hervorgeht
- aktuelle Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates
- fremdsprachige Urkunden im Original
Hinweise zum Ehefähigkeitszeugnis
Manche Staaten stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus. In diesem Fall muss eine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage beantragt werden. Zuständig dafür ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts.
Das Standesamt nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das für Sachsen-Anhalt zuständige Oberlandesgericht in Naumburg weiter.
Vorab können Sie sich unter diesem Link informieren, ob eine Befreiung erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dort finden Sie auch Hinweise zu, ob Urkunden einer Legalisation, Apostille oder inhaltlichen Überprüfung bedürfen.
Übersetzungen und Beglaubigungen
Fremdsprachige Urkunden müssen in der Regel:
- vollständig ins Deutsche übersetzt werden und
- von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerinnen oder Übersetzern stammen
Zusätzlich benötigen ausländische Urkunden häufig:
- eine Apostille oder
- eine Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde
Hier können Sie weitere Informationen zum internationelen Urkundenverkehr nachlesen.
Wichtige Hinweise
- Diese Auflistung ist nicht vollständig. Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen.
- Kann einer der Verlobten nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt.
- Wenn Sie im Standesamt Magdeburg heiraten möchten, bringen Sie bitte zusätzlich die von beiden unterschriebene Belehrung zur Hausordnung mit.
Nach erfolgreicher Prüfung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung möglich ist.
Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Danach ist eine erneute Anmeldung erforderlich.