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Heirat anmelden

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Beschreibung

Für Ihre Eheschließung ist zunächst eine persönliche Anmeldung beim zuständigen Standesamt erforderlich. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.

Bitte reservieren Sie hierfür vorab online einen Termin.

Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht identisch mit dem Ort der Trauung sein. Die Eheschließung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Eine Online-Reservierung eines Trauortes in Magdeburg ist derzeit nur möglich, wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weitere Informationen finden Sie im Traukalender.

Sind ausländische Staatsangehörige beteiligt, müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung geprüft werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin über den Terminkalender des Standesamtes.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Trauung sind rechtlich voneinander unabhängig.

Trauzeuginnen oder Trauzeugen sind nicht verpflichtend. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Personen als Trauzeuginnen oder Trauzeugen benannt werden.

Ob Sie künftig einen gemeinsamen Familiennamen führen oder Ihre bisherigen Namen beibehalten möchten, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Ihrem Familienstand, dem Geburtsort, Ihrem Wohnsitz oder gemeinsamen Kindern.

Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.

Grundsätzlich erforderlich (bei zwei deutschen Staatsangehörigen)

Beide Verlobte legen im Original vor:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • gegebenenfalls bereits abgegebene Namenserklärungen

Nachweise zur Geburt

Wenn Sie in Deutschland geboren wurden:

  • Geburtsurkunde oder
  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister
    (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)

Wenn Sie im Ausland geboren wurden:

  • aktuelle ausländische Geburtsurkunde (Hinweise siehe unten bei Übersetzungen und Beglaubigungen)

Nachweis des Wohnsitzes

Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung wird benötigt:

  • wenn einer der Partner nicht in Magdeburg gemeldet ist oder
  • wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten

Bei einer früheren Ehe:

  • Eheurkunde und
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Eheregister mit Auflösungsvermerk

Bei einer früheren Lebenspartnerschaft:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde und
  • Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
    oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem elektronischen Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk

Wenn der frühere Partner verstorben ist:

  • Sterbeurkunde

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind

Bitte bringen Sie mit:

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
  • gegebenenfalls Erklärung über die gemeinsame Sorge

Dies gilt auch für Kinder aus früheren Beziehungen.

Besondere Personengruppen

Für folgende Personen gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige:

  • staatenlose Personen
  • Asylberechtigte
  • anerkannte Flüchtlinge
  • Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit

Nachgewiesen werden müssen durch öffentliche Urkunden:

  • Familienstand
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung

Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

Zusätzlich werden in der Regel benötigt:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identitätsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, falls diese nicht aus dem Ausweis hervorgeht
  • aktuelle Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates
  • fremdsprachige Urkunden im Original

Hinweise zum Ehefähigkeitszeugnis

Manche Staaten stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus. In diesem Fall muss eine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage beantragt werden. Zuständig dafür ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts.

Das Standesamt nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das für Sachsen-Anhalt zuständige Oberlandesgericht in Naumburg weiter.

Vorab können Sie sich unter diesem Link informieren, ob ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dort finden Sie auch Hinweise zu, ob Urkunden einer Legalisation, Apostille oder inhaltlichen Überprüfung bedürfen.

Übersetzungen und Beglaubigungen

Fremdsprachige Urkunden müssen in der Regel:

  • vollständig ins Deutsche übersetzt werden und
  • von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerinnen oder Übersetzern stammen

Zusätzlich benötigen ausländische Urkunden häufig:

  • eine Apostille oder
  • eine Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde

Hier können Sie weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr nachlesen.

Wichtige Hinweise

  • Diese Auflistung ist nicht vollständig. Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen.
  • Kann einer der Verlobten nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt.
  • Wenn Sie im Standesamt Magdeburg heiraten möchten, bringen Sie bitte zusätzlich die von beiden unterschriebene Belehrung zur Hausordnung mit.

Nach erfolgreicher Prüfung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung möglich ist.

Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Danach ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Gebühren

Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

  • 80,00 Euro bei Anmeldung der Eheschließung
  • 130,00 Euro bei Anwendung ausländischen Rechts

Bei Auslandsbeteiligung sind je nach Prüfaufwand noch weitere Gebühren zu entrichten. Hierzu kann Ihnen das Standesamt nähere Auskünfte erteilen.

Für die Reservierung eines Trauortes und Termins im Traukalender fallen innerhalb der nächsten sechs Monate keine Gebühren an. Die Reservierung eines Trauortes und Termins über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Voraus ist gebührenpflichtig. Die Reservierungsgebühr beträgt hierfür 29,00 Euro.

Falls Sie im Standesamt Magdeburg heiraten möchten, fallen einmalig 150,00 Euro für Trauungen an Freitagen (ab 12 Uhr) und an Samstagen (ganztägig) an. Diese Gebühr ist zum Termin der Eheanmeldung im Standesamt zu entrichten.

Sollten Sie sich für ein externes Trauzimmer (Gesellschaftshaus, Lukasklause oder Zoologischer Garten) entschieden haben, fallen weitere Gebühren an. 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Frist

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, kann es auf Antrag der Beteiligten durch das zuständige Amtsgericht dazu angewiesen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte erscheinen Sie gemeinsam mit Ihren Trauzeuginnen und Trauzeugen etwa 15 Minuten vor Ihrem Trautermin im Standesamt, damit die erforderlichen Formalitäten rechtzeitig erledigt werden können.

Am Tag der Trauung stehen Ihnen zwei Parkplätze zur Verfügung. Die benötigten Zugangschips erhalten Sie im Standesamt. Bitte beachten Sie, dass weitere Parkplätze leider nicht garantiert werden können. Die Schranke schließt nach jeder Durchfahrt automatisch.

Aus Rücksicht auf alle Hochzeitsgesellschaften bitten wir Sie, auf Konfetti und Kunstblumen zu verzichten. Das Steigenlassen von Luftballons ist aufgrund der Nähe zu den Bahnanlagen ebenfalls nicht gestattet. Frische Blumen dürfen unterhalb der Treppe gestreut werden.

Für einen kleinen Sektempfang kann der Garten bis zu 30 Minuten nach der Trauung genutzt werden. Innenräume stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer zuständigen Standesbeamtin oder Ihrem zuständigen Standesbeamten, ob Foto-, Film- oder Tonaufnahmen während der Trauung zulässig sind. Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände des Standesamtes ist nicht erlaubt.

Verfahrensablauf

Für Ihre Eheschließung ist zunächst eine vorherige Anmeldung beim zuständigen Standesamt erforderlich.
Dies ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.

Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf zur Anmeldung der Eheschließung.
Dieser ist abhängig davon, wann Ihre Hochzeit stattfinden soll und wo Sie wohnen beziehungsweise heiraten möchten.

Wenn Ihre Hochzeit in weniger als 6 Monaten stattfinden soll, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Möchten Sie zuerst einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung reservieren?
    Dann nutzen Sie bitte den Terminkalender des Standesamtes.
    Dort geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten inklusive Erreichbarkeit an und wählen daraufhin einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung aus.
    Am Ende der Reservierung können Sie sich direkt zum Traukalender des Standesamtes weiterleiten lassen – in diesem Fall werden Ihre eingegebenen Daten übernommen und Sie müssen diese nicht nochmal eingeben.
  • Möchten Sie zuerst einen konkreten Trautermin reservieren?
    Dann nutzen Sie bitte direkt den Traukalender des Standesamtes.
    Dort geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten inklusive Erreichbarkeit an und wählen dann im Nachgang einen entsprechenden Termin zur Anmeldung der Eheschließung aus.

Bitte beachten Sie den nötigen Vorlauf von mindestens 70 Kalendertagen zwischen dem Termin der Eheanmeldung und dem Termin der geplanten Eheschließung, um eine sorgfältige und termingerechte Prüfung Ihrer Unterlagen zu gewährleisten.

Wenn Ihre Hochzeit in mehr als 6 Monaten stattfinden soll:

  • Nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung über den Traukalender des Standesamtes.
    Dort geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten inklusive Erreichbarkeit an und wählen daraufhin Ihren gewünschten Trautermin aus.
    (Bitte beachten Sie die anfallenden Reservierungsgebühren in Höhe von 29,00 Euro, wenn Sie einen Trautermin buchen, der weiter als 6 Monate in der Zukunft liegt.)
    Sie bekommen zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens 6 Monate vor dem ausgewählten Trautermin) vom Standesamt eine Erinnerung per E-Mail für die Anmeldung der Eheschließung an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Sobald Sie diese Erinnerung erhalten haben, reservieren Sie sich bitte einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung über den Terminkalender des Standesamtes.

Es sind insgesamt also zwei Terminbuchungen nötig, wenn Sie in Magdeburg wohnen und auch in Magdeburg heiraten möchten.

Wenn Sie in Magdeburg wohnen, aber außerhalb von Magdeburg heiraten möchten:

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Magdeburg, da Sie hier Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Die Anmeldung kann frühestens stichtagsgenau 6 Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen. Hierfür reservieren Sie sich bitte einen Termin über den Terminkalender des Standesamtes.
    Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten inklusive Erreichbarkeit an und wählen einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung aus.
    Weitere Informationen erhalten Sie daraufhin vom Standesamt Magdeburg per E-Mail.
    Anschließend erfolgt eine Prüfung der Ehefähigkeit durch das Standesamt Magdeburg. Nach erfolgreicher Prüfung werden alle notwendigen Unterlagen an das eheschließende Standesamt übermittelt.

Wenn Sie nicht in Magdeburg wohnen, aber in Magdeburg heiraten möchten:

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist in diesem Fall das Standesamt Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes.
    Unabhängig davon haben Sie jedoch trotzdem die Möglichkeit, im Vorfeld Ihren gewünschten Trautermin in Magdeburg über den Traukalender des Standesamtes zu reservieren.

In allen genannten Fällen erhalten Sie nach erfolgreicher Terminbuchung vom Onlinedienstleister eine automatisch generierte E-Mail mit weiteren Informationen.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Bearbeitungsdauer

  • abhängig von den eingereichten Unterlagen zur Prüfung der Ehefähigkeit
  • nach erfolgreicher Prüfung durch das Standesamt: Gültigkeit von 6 Monaten, nach dieser Frist ist eine erneute Anmeldung zur Eheschließung notwendig

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Ehe

AGrLin Frau Sandova

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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