Weitere Dienstleistung im »Digitalen Rathaus« verfügbar
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat einen neuen Onlinedienst zur Beantragung des sogenannten Negativattestes zum Kommunalen Vorkaufsrecht entwickelt. Damit kann eine weitere Dienstleistung der Stadtverwaltung bequem und unkompliziert online in Anspruch genommen werden.
Der neue Onlinedienst bezieht sich auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch sowie dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die im Rahmen von Grundstückskäufen erforderliche Prüfung des Nichtbestehens oder der Nichtausübung des kommunalen Vorkaufsrechts soll damit für alle Beteiligten vereinfacht werden. Darüber hinaus bietet der Onlinedienst eine integrierte Bezahlfunktion zur unkomplizierten Begleichung der anfallenden Verwaltungsgebühr.
Das sogenannte Negativattest ist erforderlich, damit das Eigentum an einem Grundstück beim Grundbuchamt eingetragen werden kann. In der Regel wird der Antrag nach der Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrages durch die Notarin oder den Notar gestellt.
Weitere digitale Dienstleistungen der Landeshauptstadt Magdeburg sind im „Digitalen Rathaus“ unter www.magdeburg.de abrufbar.