Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Erklärung erst wirksam wird, sobald sie beim zuständigen Standesamt eingegangen ist, das das Geburtenregister des Kindes führt.
Die Abgabe der Erklärung zur Namensänderung erfolgt im Standesamt Magdeburg nach vorheriger Terminvereinbarung und in persönlicher Anwesenheit der Erklärenden.
Nach Wirksamwerden der Erklärung wird das Ehe- und Geburtenregister entsprechend fortgeschrieben.
Auf Wunsch können Sie anschließend eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes beim zuständigen Standesamt beantragen.