Zu den Aufgaben gehören:
- Baurecht und Bauordnungsrecht:
Prüfung, ob Bauvorhaben genehmigungsfähig sind und die geltenden Vorschriften erfüllen. - Umweltrecht:
Berücksichtigung umweltrechtlicher Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. - Denkmalschutz:
Einbindung denkmalrechtlicher Belange zum Schutz und Erhalt historischer Bausubstanz. - Genehmigungsverfahren:
Bearbeitung und Begleitung von Bauanträgen für private, gewerbliche und öffentliche Vorhaben. - Beratung und rechtliche Begleitung:
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Bauherrschaften, Unternehmen und Planungsbeteiligte.