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Stadtpass-Anträge auch in Bürgerbüros möglich

Der Stadtrat hat am 26. März eine Pilotphase für ein Sozialticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Damit möchte die Landeshauptstadt Magdeburg Stadtpassinhaberinnen und -inhabern die Nutzung des ÖPNV erleichtern.

 

Die Pilotphase läuft vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. In diesem Zeitraum soll geprüft werden, ob das Sozialticket dauerhaft eingeführt werden kann.

 

Das Ticket gilt rund um die Uhr für eine Person im Stadtgebiet Magdeburg und entspricht einer regulären Monatskarte. Voraussetzung für den Erwerb ist ein gültiger Stadtpass.

 

Der Ausgabepreis beträgt 19,00 Euro. Das Sozialticket ist ab dem 1. Mai 2026 unter Vorlage des Stadtpasses in den Verkaufsstellen der MVB sowie im MVB-Kundenzentrum erhältlich. Für bestehende Abo-Fahrkartenverträge besteht ein Sonderkündigungsrecht.

 

„Anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können den Stadtpass beim Sozial- und Wohnungsamt sowie in den Bürgerbüros beantragen. Für den Erwerb des Sozialtickets ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich“, erklärt der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk.

 

Anspruch auf den Stadtpass bzw. die Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

 

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem SGB VIII für Kinder in Heimen oder Pflegefamilien

 

Die Onlinedienste und Onlineterminvergabe für die verschiedenen Serviceleistungen des Sozial- und Wohnungsamtes sind im Internet unter www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Soziales/ zu finden. Weitere Informationen gibt es auch unter www.magdeburg.de und in den FAQs.

27.03.2026