Inhalt

Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die dazugehörigen Zustimmungserklärungen können Sie bei jedem Standesamt, bei allen Jugendämtern oder bei einer Notarin bzw. einem Notar abgeben.

  • Der anerkennende Mann erklärt, dass er der Vater des Kindes ist.
  • Die Mutter bestätigt, dass der Mann Vater des Kindes ist.

Die Erklärung wird von den zuständigen Mitarbeitenden des Standesamts oder Jugendamts sowie von der Notarin oder dem Notar sorgfältig geprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Anerkennung wirksam ist. Dabei wird insbesondere geprüft:

  • die Identität des anerkennenden Mannes, der Mutter und des Kindes
  • die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
  • ob es bereits frühere rechtliche Feststellungen zur Elternschaft gibt

Außerdem werden Sie über die rechtlichen Folgen der Anerkennung informiert.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird anschließend öffentlich beurkundet.