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Stadtverwaltung schreibt Investor

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat großes Interesse an der weiteren Entwicklung des Bereichs um den Neustädter See, insbesondere auch nahe der Straßenbahnendstelle. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des dortigen privaten Freizeitparks hat die Stadtverwaltung deshalb den Eigentümer auf seine Mitwirkung im notwendigen Bebauungsplanverfahren hingewiesen.

 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat im Mai 2024 die Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freizeitpark Neustädter See“ beschlossen. Basis dafür war ein Antrag des privaten Eigentümers. Als Zielstellung wurde die Schaffung von Baurecht für einen Freizeitpark mit verschiedenen Aktivitäten an Land und im Wasser genannt. Dazu gehören unter anderem Freiflächen für Sport und Spiel, Caravanstellplätze, ein Campingplatz und weitere Übernachtungsmöglichkeiten sowie eine Lagerhalle für Equipment, Parkplatzerweiterung, gastronomische Angebote und ein Wellnessbereich.

 

Für die Planung und die damit verbundenen Planungs- und Erschließungskosten ist der private Eigentümer verantwortlich. Da mittlerweile fast zwei Jahre vergangen sind und der Investor kürzlich eine Erweiterung der Ziele des B-Plan-Verfahrens beantragt hat, wurde er von der Stadtverwaltung erneut kontaktiert. In dem entsprechenden Schreiben werden unter anderem notwendige Voraussetzungen sowie noch fehlende Unterlagen und Nachweise genannt, zu denen beispielsweise auch die Klärung umweltrechtlicher Aspekte gehört.

 

Ohne die Sicherstellung des nächsten Schritts im B-Plan-Verfahren durch den Privateigentümer ist keine rechtssichere Entwicklung des gesamten Bereiches möglich. Alternativen zur Herstellung von Rechtssicherheit gibt es für dieses Gebiet nicht.

 

Ziel der kürzlich von dem Investor beantragten Änderung der Planziele ist die Entwicklung eines urbanen Gebietes gegenüber der Straßenbahnendstelle. Auf ca. 20.000 Quadratmetern sind zwei Hochhäuser mit bis zu 19 Geschossen für verschiedene Nutzergruppen geplant. Zudem sollen der vorhandene Parkplatz um ca. 130 Stellplätze erweitert und Wohngebäude für Mitarbeitende errichtet werden. Über diese geplante Erweiterung wird der Stadtrat voraussichtlich auf seiner Sitzung am 21. Mai entscheiden.

 

Unabhängig von dem Ergebnis der Abstimmung im Stadtrat ist die Mitwirkung des Investors notwendig, damit der B-Plan schnellstmöglich aufgestellt werden kann, um sowohl für neue als auch bereits umgesetzte bauliche Maßnahmen Rechtssicherheit zu schaffen.

19.03.2026