Allgemeines
- Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Magdeburg bezogen.
- Ausnahmen:
- Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Sollten Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Wenn Sie als Wehrdienstleistende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r, Zivildienstleistende/r, Polizist/in, Bundeswehrsoldat/in (nur bis zu 12 Monate) oder andere/r Angehörige/r des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, müssen Sie sich nicht anmelden.
- Beachten Sie Ausnahmen bezüglich der Wohnungsnahme in eine Einrichtung (Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen) nach § 32 Bundesmeldegesetz. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung in diesen Einrichtungen.
- Ausnahmen:
Online
- Mindestalter 18 Jahre
- Der Umzug erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
- Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
- Registrierung/Anmeldung über die BundID
- aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Persönliche Vorsprache
- Mindestalter 16 Jahre
- Terminvereinbarung im Bürgerbüro