Inhalt

Allgemeines

  • Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Magdeburg bezogen.
    • Ausnahmen:
      • Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Sollten Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Wenn Sie als Wehrdienstleistende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r, Zivildienstleistende/r, Polizist/in, Bundeswehrsoldat/in (nur bis zu 12 Monate) oder andere/r Angehörige/r des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Beachten Sie Ausnahmen bezüglich der Wohnungsnahme in eine Einrichtung (Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen) nach § 32 Bundesmeldegesetz. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung in diesen Einrichtungen.

Online

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Der Umzug erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
  • Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
  • Registrierung/Anmeldung über die BundID
  • aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Persönliche Vorsprache

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Terminvereinbarung im Bürgerbüro