Auflage des Landesverwaltungsamtes
Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris hat eine Haushaltssperre verfügt. Grund ist eine Anordnung des Landesverwaltungsamtes im Zusammenhang mit der Genehmigung des diesjährigen Haushaltes der Landeshauptstadt. Mit der Haushaltssperre ist das Defizit der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt um 11 Millionen Euro zu reduzieren.
Die Oberbürgermeisterin hat deshalb innerhalb der Verwaltung verfügt, die im fortgeschriebenen Haushaltsplan der Landeshauptstadt Magdeburg für 2026 vorgesehenen Aufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten quotal zu reduzieren.
Das Landesverwaltungsamt hat im Januar die durch den Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung der Landeshauptstadt für das Jahr 2026 mit Auflagen genehmigt. Neben der angeordneten Haushaltssperre wurde Magdeburg auch verpflichtet, bis spätestens 30. November dieses Jahres das Haushaltskonsolidierungskonzept zu überarbeiten. Auflagen für Einschränkungen gab es auch bei den Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen.
Die über die Haushaltssperre in den Teilhaushalten zu erwirtschaftenden 11 Mio. Euro müssen verpflichtend erbracht werden. Im Übrigen stehen den Dezernaten im Rahmen des Haushaltsvollzuges die genehmigten Haushaltsansätze nach dem für heute geplanten Beitrittsbeschluss des Stadtrates zur Verfügung.
Die Oberbürgermeisterin hatte den Stadtrat bereits in seiner jüngsten Sitzung am 22. Januar über die Auflagen des Landesverwaltungsamtes im Zusammenhang mit der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026 informiert. Die verfügte Haushaltssperre gilt bis auf Weiteres.