Verfahren eingeleitet
Das Ordnungsamt hat bei Kontrollen zur Einhaltung des Ladenöffnungszeitengesetzes in Spätshops zahlreiche Verstöße festgestellt. Das Gesetz verbietet es, samstags ab 20.00 Uhr und sonntags ganztägig Waren des Einzelhandels zu verkaufen. Alle der fast 30 kontrollierten Spätshops in mehreren Stadtteilen hatten sich nicht darangehalten und müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
„Die an den Sonntagen der vergangenen Wochen durchgeführten Kontrollen hatten ergeben, dass das festgestellte Sortiment über das gaststättentypische Warenangebot hinausging und nicht eingeschränkt war“, bilanziert der Beigeordnete für Personal, Bürgerservice und Ordnung, Ronni Krug. „Waren des Einzelhandels müssen aber zu den genannten Zeiten aus den Auslagen entfernt oder derart präpariert werden, dass sie für die Kundschaft nicht mehr als Teil des Sortiments erkennbar sind.“
Bei den Kontrollen des Ordnungsamtes wurden zahlreiche weitere Verstöße festgestellt. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, fehlende Preisangaben, nicht vorhandene Pfandetikettierungen bei Getränkedosen sowie Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung und gegen die Sondernutzungssatzung durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf dem Gehweg. Außerdem war nicht ersichtlich, wo Gäste Speisen und Getränke verzehren können, obwohl die meisten Spätshops ein sogenanntes Mischgewerbe zwischen Ladengeschäft und Gaststättenbetrieb angemeldet haben.
Gegen die Betreiberinnen und Betreiber wurden Verfahren eingeleitet, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro enden können. „Mit den Kontrollen haben wir auch auf regelmäßige Hinweise von Magdeburgerinnen und Magdeburgern sowie von Gastronomen reagiert, die uns im Zusammenhang mit Spätshops insbesondere aus der Neuen Neustadt, der Halberstädter Straße und rund um den Hasselbachplatz regelmäßig erreichen“, begründet der Beigeordnete die Einsätze des Ordnungsamtes.