Inhalt

Grundlage der Förderung ist § 29 Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO) in Verbindung mit §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO), die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften VV-LHO in Verbindung mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen als konsumtiver Aufwand aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Magdeburg an Dritte sowie zur Überwachung der investiven Einnahmen aus Zuwendungen und ähnlichen Haushaltsmitteln der EU, des Bundes, des Landes und sonstiger Dritter“ (DA 02/03) in der jeweils gültigen Fassung sowie die MINT-Förderrichtlinie (Stadtratsbeschluss vom 06.11.2025).