Inhalt
  • Sie haben aktuell eine Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Minderjährige bis 16 Jahre:

Die Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren obliegt der Person, aus deren Wohnung der oder die Minderjährige auszieht (in der Regel den Eltern).

Betreute Personen:

Betreuerinnen und Betreuer, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der betreuten Person verfügen, können diese bei der Meldebehörde abmelden. Hierfür sind die Betreuungsurkunde im Original sowie ein eigenes Ausweisdokument vorzulegen. Sofern vorhanden, ist auch das Ausweisdokument der betreuten Person vorzulegen.