Inhalt
  • Sie haben aktuell eine Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Minderjährige bis 16 Jahre:

Die Abmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren obliegt dem Wohnungsgeber/der Wohnungsgeberin, sprich der Person, aus deren Wohnung der/die Minderjährige auszieht (in der Regel die Eltern).

Betreute Personen:

Betreuer, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Betreuten verfügen, können unter Vorlage der Betreuungsvollmacht (Original) und des eigenen Ausweisdokuments (und wenn vorhanden das Ausweisdokument der betreuten Person) den Betreuten abmelden.