Grundgebühr:
- Personalausweis
Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
Sie beantragen Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.
- vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis ist gebührenfrei.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Neubeantragung sind zu zahlen.
Zusätzliche Kosten:
Die Erstellung eine Lichtbild im Bürgerbüro erfolgt durch Geräte (Speed Capture) eines externen Dienstleisters. Die Gebühr beträgt 7,00 Euro.
Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)
|
Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Personalausweis (internationaler Standard) | --- | 46,00 Euro | 27,60 Euro |
| Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes | 15,00 Euro | 61,00 Euro | 42,60 Euro |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | 10,00 Euro |
Die Gebühren sind unter folgenden Voraussetzungen anzuheben:
| Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person
außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 59,00 Euro | 40,60 Euro |
|
Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde (vorläufiger Personalausweis) |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 23,00 Euro |
23,00 Euro |
| Beantragung auf Veranlassung einer Person, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, von einer nicht zuständigen Behörde | Gebühr ist um 30 Euro anzuheben | 76,00 Euro | 57,60 Euro |