Inhalt

Grundgebühr:

  • Personalausweis

Personen ab 24 Jahren:          46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     27,60 Euro (6 Jahre gültig)

Sie beantragen Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.

Gebührenfreie Leistungen:

Sind Sie umgezogen? Die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis ist gebührenfrei.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Neubeantragung sind zu zahlen.

 Zusätzliche Kosten:

Die Erstellung eine Lichtbild im Bürgerbüro erfolgt durch Geräte (Speed Capture) eines externen Dienstleisters. Die Gebühr beträgt 7,00 Euro.

Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)

Leistung

Zusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Personalausweis (internationaler Standard) --- 46,00 Euro 27,60 Euro
Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes 15,00 Euro 61,00 Euro 42,60 Euro
vorläufiger Personalausweis   10,00 Euro 10,00 Euro

Die Gebühren sind unter folgenden Voraussetzungen anzuheben:

Leistung

Zusätzliche Kosten


Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person 

außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde

Gebühr ist um 13 Euro anzuheben 59,00 Euro 40,60 Euro

Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde (vorläufiger Personalausweis)

Gebühr ist um 13 Euro anzuheben 23,00 Euro

23,00 Euro

Beantragung auf Veranlassung einer Person, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, von einer nicht zuständigen Behörde Gebühr ist um 30 Euro anzuheben 76,00 Euro 57,60 Euro