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Strafbefehl rechtskräftig

Ein Magdeburger, der im Herbst 2024 ein mobiles Geschwindigkeitsmessegerät des Ordnungsamtes umgestoßen hatte, wurde per Strafbefehl zur Zahlung von 1.200 Euro verurteilt. Darüber wurde die Stadtverwaltung kürzlich von der Staatsanwaltschaft Magdeburg informiert.

 

Der Täter hatte an dem Messgerät einen Schaden von rund 19.000 Euro verursacht. Die Schadenssumme setzt sich aus Prüfung, Reparatur und Eichung zusammen. Das Ordnungsamt geht davon aus, dass die Versicherung, die die Reparaturkosten übernommen hat, ebenfalls an den Täter herantreten wird.

 

Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig. Sollte der Täter nicht zahlen, muss er mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen rechnen.

 

Das mobile Geschwindigkeitsmessgerät war im Herbst 2024 auf dem Mittelstreifen in der Albert-Vater-Straße umgestoßen worden. Der Täter konnte anschließend vom Ordnungsamt festgenommen werden.

 

05.02.2026