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Ankunft & Formalitäten

Wir bitten das Brautpaar sowie die Trauzeugen, etwa 15 Minuten vor dem Eheschließungstermin im Standesamt zu erscheinen, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

Trauzeugen (max. zwei) können, müssen aber nicht anwesend sein. Falls eine oder beide Personen keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, ist ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.

Am Tag der Trauung müssen beide Eheschließenden sowie gegebenenfalls Trauzeugen und Dolmetscher einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Gästezahl und Trauräume

Im Großen Trausaal können neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten bis zu 32 Gäste teilnehmen.

Im Kleinen Trausaal ist eine Teilnahme von bis zu 16 Gästen möglich.

Ablauf nach der Trauung

Nach der Trauung wird die Hochzeitsgesellschaft über einen separaten Ausgang direkt nach draußen geleitet. Das Außengelände steht Ihnen anschließend für etwa 30 Minuten zur Verfügung – ideal für Fotos auf der schönen Treppe oder einen kleinen Sektempfang.

Bitte beachten Sie die Hausordnung des Standesamtes.

Parkmöglichkeiten

Am Tag der Trauung stehen zwei Parkplätze zur Verfügung. Die dafür notwendigen Zugangschips erhalten Sie im Standesamt.

Bitte beachten Sie: Weitere Parkplätze können nicht zugesichert werden. Die Schranke zum Gelände des Standesamtes schließt nach jeder Durchfahrt automatisch.

Sauberkeit & Sicherheit

Im Interesse aller Hochzeitsgesellschaften bitten wir Sie und Ihre Gäste, auf Konfetti und Kunstblumen zu verzichten.
Das Steigenlassen von Luftballons ist aufgrund der Nähe zu Bahnanlagen nicht gestattet.

Blumen & Sektempfang

Das Streuen frischer Blumen ist unterhalb der Treppe möglich.

Für einen kleinen Sektempfang kann der Garten bis maximal 30 Minuten nach der Trauung genutzt werden.
Innenräume stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Foto- und Filmaufnahmen

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Standesbeamtin bzw. Ihrem Standesbeamten, ob Bild- und Tonaufnahmen gestattet sind (Art. 2 Grundgesetz (GG), §§ 22, 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)).

Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände des Standesamtes ist nicht erlaubt.