Inhalt

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen und sollte grundsätzlich persönlich erfolgen. Planen Sie daher rechtzeitig, um Ihren Wunschtermin zu sichern.

Anmeldungen werden jedoch auch schriftlich entgegengenommen. Die erforderlichen Unterlagen können per Post zugesandt oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes eingeworfen werden. Die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben sein; eine Beglaubigung der Angaben ist nicht erforderlich.

Anmeldungen von Eheschließungen für auswärtige Standesämter werden ebenfalls entgegengenommen. Die endgültige Terminabsprache und Absicherung der Trauung erfolgt eigenverantwortlich mit dem jeweiligen Standesamt.

Fehlende Unterlagen für bereits angemeldete Eheschließungen können nachgereicht werden – entweder postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Standesamtes.

Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind und welche Informationen Sie zu Eheurkunden benötigen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.

Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen müssen im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Dokumente, die nicht auf Deutsch ausgestellt sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, kann es erforderlich sein, dass diese Entscheidung von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt wird, damit sie im deutschen Rechtsbereich wirksam ist.