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Bitte prüfen Sie, ob Sie die Bescheinigung in Steuersachen für Ihre Zwecke von der kommunalen Behörde (Stadt Magdeburg) oder vom Finanzamt benötigt wird.

Ihr Auftraggeber bzw. die Gewerbebehörde wird Ihnen hier Auskunft erteilen.

Eine von der Landeshauptstadt Magdeburg ausgestellte gebührenpflichtige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, auch wenn Sie diese fälschlicherweise beantragt wurde, bleibt kostenpflichtig.