Folge von Gesetzesänderungen
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Jagdscheinerteilung und -verlängerung muss derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Grund sind 2024 in Kraft getretene Änderungen des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes.
Demnach dürfen die notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen erst nach Antragstellung bei der unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Aktuell wird deshalb von einer Bearbeitungszeit von voraussichtlich bis zu 10 Wochen ausgegangen.
Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins, welcher seine Gültigkeit mit Ablauf des 31. März 2026 verliert, sollten daher frühzeitig gestellt werden. Die Antragstellung bei der unteren Jagdbehörde ist während der Sprechzeiten im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, schriftlich oder per Mail an jagdangelegenheiten@stadt.magdeburg.de möglich. Nach abgeschlossener Bearbeitung erhält man weitere Informationen und einen persönlichen Termin.