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Zusätzliches Förderangebot/Anträge bis 28. Februar möglich

Bis zum 28. Februar nimmt das Team Kulturförderung der Stadtverwaltung Förderanträge für freie kulturelle und künstlerische Mikroprojekte im Jahr 2026 entgegen. Unterstützt werden Vereine, Kulturschaffende sowie Künstlerinnen und Künstler, an deren nichtkommerziellen Projekten ein erhebliches städtisches Interesse besteht. Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert durch dieses zusätzliche Angebot auch Mikroprojekte, die ohne Zuschüsse der Stadt nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden könnten.

 

Die Antragstellung ist im Förderportal https://foerderportal.magdeburg.de über ein Online-Formular und alternativ über das Digitale Rathaus unter www.magdeburg.de/kulturförderung möglich. Das beantragte Mikroprojekt muss zeitlich bis zum 31. Dezember 2026 beendet sein. Die Förderung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Bestätigung des städtischen Haushalts 2026.

 

Mit dem neuen Angebot ist erstmals eine unterjährige Förderung für kulturelle Mikroprojekte in Magdeburg möglich. Basis dafür sind die Digitalisierung des Kulturförderverfahrens in Magdeburg und die Entwicklung des digitalen Förderportals durch den städtischen Fachbereich Kunst und Kultur im vergangenen Jahr. Vorausgegangen war ein Wunsch der Freien Kulturszene. Für die Förderung der Mikroprojekte stehen in diesem Jahr zusätzlich 50.000 Euro zur Verfügung.

 

 „Ich bin sehr froh, dass uns der Stadtrat mit dem Beschluss, die Mittel für die Kulturfachförderung ab diesem Jahr auf insgesamt 250.000 Euro zu erhöhen, in die Lage versetzt hat, diesem lang gehegten Wunsch aus der Kulturstrategie 2030 nachkommen zu können. Damit sind nun auch unterjährige Förderungen auf einen möglichst niederschwelligen für kleinere Vereine, Initiativen und freie Kulturschaffende möglich“, so die Bürgermeisterin und Kulturbeigeordnete Regina-Dolores Stieler-Hinz.

 

Die Förderung von Mikroprojekten ist als 100%ige Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro als Vollfinanzierung möglich. Übersteigen die Gesamtkosten des beantragten Mikroprojekts diesen Höchstbetrag und die Finanzierung erfolgt zusätzlich mit Eigen- und Drittmitteln, wird die Förderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Einen Mindestbetrag bzw. eine Untergrenze für die Beantragung von Fördermitteln gibt es nicht.

 

Inhaltliche Schwerpunkte der Mikroprojektförderung sind wie beim bekannten Kulturförderverfahren öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen, Vorträge, Kurse und Workshops in den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst, Darstellende Kunst/ Theater, Heimatpflege, Kinder- und Jugendkultur, Literatur, Musik, Soziokultur sowie spartenübergreifende/ interdisziplinäre Projekte. Bereits begonnene Projekte sowie Projekte, deren alleiniger Inhalt in der Produktion von Büchern, Broschüren, Publikationen, CDs u. ä. besteht, können nicht gefördert werden.

 

 

Die Antragstellung für Mikroprojekte kann unterjährig an bis zu zwei Terminen pro Haushaltsjahr erfolgen und ist jeweils zum 28. Februar und zum 31. Juli möglich.

 

Bei Rückfragen zum neuen Förderangebot stehen Cathleen Faber (Tel. 0391/5402135, E-Mail: cathleen.faber@kb.magdeburg.de) und Tina Lissner (Tel. 0391/5402137, E-Mail: tina.lissner@kb.magdeburg.de) zur Verfügung. Zusätzlich können die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und darüber hinaus ergänzende Informationen rund um das Thema Antragstellung unter www.magdeburg.de/kulturförderung eingesehen werden. Das Team Kulturförderung bietet auch gern eine persönliche Beratung nach Voranmeldung an.

13.01.2026