Für alle Zulassungsanliegen, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das ist schnell erledigt, wenn Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:
Für Privatpersonen (Natürliche Personen):
- Ihr elektronisches Ausweisdokument: Nutzen Sie Ihren Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion (sechsstellige PIN erforderlich).
- Ihr mobiles Gerät oder PC: Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit der kostenlosen AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.
- Ihr BundID-Konto: Mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Für Unternehmen (Juristische Personen):
- ein Unternehmenskonto Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 01. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 01. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.