Online-Antragstellung
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung mit Saisonzeitraum (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion , eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kfz-Kennzeichen mit Saison zur Teilnahme am Straßenverkehr
Antragstellung vor Ort:
- Identitätsnachweis
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Magdeburg zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung mit Saison (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweisdokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
- Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.
Hinweis für zugelassene Fahrzeuge:
Bei einer Änderung der Zulassung eines Fahrzeuges von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen oder einer Änderung des Saisonzeitraumes müssen neue Kennzeichen geprägt werden. Bitte bringen Sie deshalb die aktuellen Kennzeichen zur Entwertung mit.