- Neufahrzeug
Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder. - Hauptwohnung in Magdeburg
Sie wohnen in Magdeburg und sind hier gemeldet. Eine Nebenwohnung in Magdeburg reicht nicht aus.
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Magdeburg haben. - Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5 Euro oder mehr beim Hauptzollamt oder KFZ-Gebührenrückstände bei der Landeshauptstadt Magdeburg bestehen.
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über einen Sicherheitscode verfügen
- Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion oder Elster-Zertifikat
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp)
- Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
- Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
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