Inhalt
  • Hauptwohnung in Magdeburg
    Sie wohnen in Magdeburg und sind hier gemeldet. Eine Nebenwohnung in Magdeburg reicht nicht aus.
    Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Magdeburg haben.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5 Euro oder mehr beim Hauptzollamt oder KFZ-Gebührenrückstände bei der Landeshauptstadt Magdeburg bestehen.
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können.
    • Für den Online-Antrag: Diese muss im zentralen Fahrzeugregister abrufbar sein
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über einen Sicherheitscode verfügen
    Ein Halter- und/oder Kennzeichenwechsel per Onlineverfahren ist nur mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) möglich, die ab dem 01.10.2017 ausgestellt worden ist.
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
  • Für den Online-Antrag: Das Fahrzeug ist nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt
  • Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software (z.B. die AusweisApp)
    • Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal