Inhalt

Online-Antragstellung

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion , eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Antragstellung vor Ort:

  • Identitätsnachweis
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Magdeburg zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweisdokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
  • Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
    In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.