Online-Antragstellung
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion , eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Antragstellung vor Ort:
- Identitätsnachweis
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Magdeburg zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweisdokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
- Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.