Inhalt

Es muss ein formloser Antrag im Bürgerbüro oder bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.

Hinweis:
Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, beim Bürgerbüro oder der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

Eventuell benötigte neue Kennzeichenschilder können bereits vorab hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Bürgerbüros und der Zulassungsbehörde angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.