Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet.
Mindestgebühren:
- 30,60 Euro bei Antragstellung vor Ort
- 13,10 Euro: bei Online-Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.