Sie können eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
- Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
- Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Kfz-Kennzeichen
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
- Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
- Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.