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Sie können eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

  • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
  • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
  • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
  • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

  • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Kfz-Kennzeichen
  • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
  • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
  • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
  • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
  • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.