Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
- 16,80 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen