Inhalt

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

  • 16,80 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
  • 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
  • Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen