Inhalt

Online-Antragstellung:

  • Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
  • Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bankverbindung (IBAN)

Antragstellung vor Ort:

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist