Fahrzeug online an-, ab- und ummelden - Start von i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle bzw. in die Bürgerbüros und die Wartezeit vor Ort.
Hier kommen Sie direkt zu den i-Kfz-Anliegen.
Diese Zulassungsvorgänge können online durchgeführt werden:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Durch das internetbasierte Verfahren werden diese Zulassungsvorgänge automatisiert und direkt entschieden. Dies hat erhebliche Vorteile und ermöglich neben einer schnellen Antragsbearbeitung auch die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.
Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie bei der entsprechenden Dienstleistung im Digitalen Rathaus oder auf der Seite der Kfz-Zulassungsbehörde.
Wichtige Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz:
- Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn die Ausstellung der aktuellen Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
- Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn die Ausstellung der letzten Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2018 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.
- Bitte heben Sie die eine entwertete ZB I (ZB I mit verwendetem Sicherheitscode) auf, da diese z. B. für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.
Folgende Unterlagen werden für die digitale Fahrzeugzulassung benötigt:
Zur Identifizierung
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Zur Zahlung:
- Paypal oder Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard)
Zur Durchführung der digitalen Zulassungsprozesse können je nach Fall folgende Unterlagen benötigt werden:
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- gültige Hauptuntersuchung (HU)
- ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr