Auswirkungen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) auf das Meldewesen
Ab dem 01.01.2026 kann daher bei der Meldebehörde bzw. den Bürgerbüros kein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mehr eingelegt werden.
Alle bisherigen im Melderegister gespeicherten Widersprüche nach § 36 Absatz 2 BMG werden im Melderegister automatisch gelöscht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung nicht alle Formulare sofort an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden können. Sollte Ihr Antragsformular noch die Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 36 Absatz 2 BMG enthalten, so können wir diesen ab dem 01.01.2026 nicht mehr im Melderegister erfassen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Modernisierung des Wehrdienstes
Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 das WDModG beschlossen, und der Bundesrat diesem am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Mit dem neuen WDModG soll der Wehrdienst in Deutschland zeitgemäß weiterentwickelt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu sichern und besser auf die veränderte sicherheitspolitische Lage zu reagieren.
Das WDModG modernisiert unter anderem die Erfassung und Ansprache wehrdienstfähiger junger Menschen und schafft flexiblere, attraktivere Rahmenbedingungen für den freiwilligen Wehrdienst. Damit soll langfristig genügend qualifiziertes Personal gewonnen werden, ohne eine sofortige Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht.