Inhalt

Tätigkeit des Integrationsbeauftragten

Bei der Umwandlung zum Hauptamt und Anpassung der Strukturen wurden ergänzende Tätigkeiten zur Integrationskoordination aufgenommen.

Tätigkeiten laut angepasster Arbeitsplatzbeschreibung:

  • Mitzeichnung von Beschlussvorlagen,
  • Einholung von erforderlichen Auskünften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Weiterleitung von zielgruppenbezogenen Anfragen, Anregungen und Beschwerden an die jeweiligen Ämter und Fachbereiche der Verwaltung,
  • Abgabe von Stellungnahmen und Informationen zu Vorgängen, die ihre jeweilige Zielgruppe betreffen.

Die Beauftragten können im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen und haben gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg Rederecht zu Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.