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Zuordnung und Aufgaben des Integrationsbeauftragten

Der Integrations- und Migrationsbeauftragte ist dem Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet und gehört der Stabsstelle V/01 für Führungsunterstützung im Sozialdezernat an.

Die Hauptaufgabe des Integrations und Migrationsbeauftragten (Integrationsbeauftragten) der Landeshauptstadt Magdeburg besteht in der Schnittstellenarbeit zwischen der Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte sowie mit den Strukturen, Einrichtungen und Institutionen der Integrationsarbeit.

Er vertritt das Anliegen der Integration und Migration auf städtische Ebene und arbeitet dazu sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gemeinsam mit fachspezifischen Organisationen, Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und dem Beirat für Integration und Migration als geschäftsführendes nicht stimmberechtigtes Mitglied dieses Gremiums.