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Benutzungshinweise einer Rollsportfläche

Die Sicherheit auf den kommunalen Spiel- und Freizeitflächen erfordert auch das Mitwirken der Nutzerinnen und Nutzer. Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt.

Spiel- und Freizeitflächen sind wichtige Orte für Bewegung, Begegnung und sicheres Spielen. Die DIN EN 14974 legt fest, wie Rollsportflächen gestaltet und genutzt werden sollen, damit die Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich geschützt sind.

Sie definiert Sicherheitsanforderungen an Geräte, Flächen und deren Gebrauch und gibt zugleich Hinweise, wie sich alle Besucherinnen und Besucher verantwortungsvoll verhalten können.

Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise, damit die Rollsportfläche für alle ein sicherer und angenehmer Ort bleibt.

Benutzungshinweise:

  • Keine Spielplatznutzung
    Diese Anlage ist kein Spielplatz. Sie ist ausschließlich für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 8 Jahren vorgesehen.

  • Zugelassene Sportgeräte
    Die Fläche ist für die Nutzung mit Skateboards, Inline-Skates und BMX-Fahrrädern ausgelegt.

  • Ungeeignete Ausrüstung ausgeschlossen
    Die Verwendung von ungeeigneten Fahrzeugen oder Geräten, z. B. herkömmlichen Straßenfahrrädern, motorisierten Sportgeräten oder Spielzeugen, ist nicht gestattet.

  • Empfohlene Schutzausrüstung
    Zur eigenen Sicherheit wird das Tragen von Schutzausrüstung wie Helm, Knie- und Ellenbogenschützern ausdrücklich empfohlen.

  • Rücksichtnahme
    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Nutzerinnen und Nutzer und passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an.

  • Freihalten der Rollflächen
    Rollflächen und Skate-Elemente sind keine Aufenthaltsbereiche. Sie müssen frei von Gegenständen gehalten werden, um Unfälle zu vermeiden.

  • Witterungsbedingte Sperrung
    Die Anlage darf bei Nässe, Eis oder Schnee nicht genutzt werden, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

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