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Benutzungshinweise einer Fitness-Anlage 

Die Sicherheit auf den kommunalen Spiel- und Freizeitflächen erfordert auch das Mitwirken der Nutzerinnen und Nutzer. Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt.

Spiel- und Freizeitflächen sind wichtige Orte für Bewegung, Begegnung und sicheres Spielen. Die DIN 16630 legt fest, wie Anlagen mit Fitnessgeräten gestaltet und genutzt werden sollen, damit Kinder jeden Alters bestmöglich geschützt sind.

Sie definiert Sicherheitsanforderungen an Geräte, Flächen und deren Gebrauch und gibt zugleich Hinweise, wie sich alle Besucherinnen und Besucher verantwortungsvoll verhalten können.

Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise, damit die Fitnessanlage für alle ein sicherer und angenehmer Ort bleibt.

Benutzungshinweise:

  • Nutzung erst ab 1,40 m Körpergröße
    Die Geräte dürfen ausschließlich von Personen genutzt werden, die mindestens eine Körpergröße von 1,40 m erreicht haben.

  • Übungsanleitungen beachten
    Bitte lesen und befolgen Sie die Anleitungen an den Geräten, um eine sichere und korrekte Anwendung zu gewährleisten.

  • Eigene Gesundheit prüfen
    Stellen Sie vor der Benutzung sicher, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen körperliche Belastung bestehen.

  • Überanstrengung vermeiden
    Trainieren Sie verantwortungsvoll und achten Sie auf Ihre körperlichen Grenzen, um Verletzungen durch Überlastung zu vermeiden.

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